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Goldblum and Partners berät einen Schweizer Zahlungsdienstleister bei der Aufnahme in eine Selbstregulierungsorganisation

Goldblum and Partners hat einen Schweizer Zahlungsdienstleister in seinem Gesuch um Aufnahme in eine Selbstregulierungsorganisation (SRO) nach dem Geldwäschereigesetz (GwG) beraten.

Die Kanzlei vertrat das Unternehmen im Aufnahmeverfahren, einschliesslich der Prüfung von Geschäftsmodell, Organisation und Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei durch die SRO.

Das Team wurde von Marcus Altenburg (Managing Partner, Financial Regulation) geleitet.

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