Trust errichten
mit Schweizer Bezug

Die Schweiz hat kein eigenes Trustrecht, anerkennt aber ausländische Trusts unter dem Haager Trust-Übereinkommen und beaufsichtigt gewerbsmässige Trustees seit 2020 über die FINMA. Ein Trust mit Schweizer Bezug ist deshalb ein ausländischem Recht unterstellter Trust, der von der Schweiz aus verwaltet wird: erprobtes Recht, stabile Verwaltung, echte Aufsicht. Wir gestalten die Struktur, klären die Schweizer Steuer- und Anerkennungslage und die Wirkung des Pflichtteils und verbinden die Familie mit einem lizenzierten Trustee. Als beratende Kanzlei bauen und koordinieren wir; wir handeln nicht selbst als Trustee und halten kein Klientenvermögen.

Auf einen Blick

Ausländischer Trust, Schweizer Verwaltung.

Geführt von einem FINMA-beaufsichtigten, lizenzierten Trustee.

Wie ein Trust funktioniert
Das Wesentliche

Was «einen Trust in der Schweiz errichten» wirklich heisst

Einen Trust errichtet man nicht nach Schweizer Recht, denn die Schweiz kennt kein eigenes Trustrecht; ein früherer Vorschlag, eines einzuführen, wurde nicht weiterverfolgt. Sie anerkennt aber ausländische Trusts: Die Schweiz ist dem Haager Trust-Übereinkommen beigetreten, das hier seit dem 01.07.2007 in Kraft ist, sodass ein nach englischem, Jersey- oder Guernsey-Recht errichteter Trust gültig und durchsetzbar ist. Gewerbsmässige Trustees in oder aus der Schweiz sind nach dem Finanzinstitutsgesetz seit 2020 bewilligungspflichtig und beaufsichtigt. Ein Trust mit Schweizer Bezug ist deshalb ein ausländischem Recht unterstellter Trust, der von der Schweiz aus verwaltet wird – erprobtes Recht, stabile Verwaltung, echte Aufsicht. Wir gestalten ihn und verbinden ihn mit einem beaufsichtigten Trustee; wir handeln nicht selbst als Trustee.

Für wen das gedacht ist

  • grenzüberschreitende Familien, die mit Common-Law-Trusts vertraut sind;
  • Errichter, die eine Schweizer Verwaltung unter Aufsicht wollen;
  • alle, die eine geordnete grenzüberschreitende Nachfolge planen;
  • Familien, die einen Trust gegen eine Schweizer Stiftung abwägen.

Wo es hineingehört

Ein Trust steht häufig neben der Nachlassplanung, innerhalb der übergeordneten Vermögensstrukturierung oder im Vergleich mit einer Stiftung.

Die Struktur

Wie ein Trust mit Schweizer Bezug funktioniert

Ein Trust trennt das rechtliche Eigentum vom Nutzen: Der Settlor überträgt Vermögen auf den Trustee, der es unter einem gewählten ausländischen Recht für die Begünstigten hält, verwaltet von der Schweiz aus. Zwei Entscheidungen sind zu treffen, und sie sind bewusst getrennt. Die erste ist die Rechtswahl, also welchem Trustrecht der Trust untersteht, etwa dem englischen, dem von Jersey oder dem von Guernsey. Die zweite ist der Ort der Verwaltung, also von wo aus der Trustee handelt. Eine Familie kann sich für ein erprobtes ausländisches Trustrecht entscheiden und gleichzeitig eine stabile Schweizer Verwaltung unter echter Aufsicht wählen. Diese Kombination ist bewährt und wird von grenzüberschreitenden Familien häufig genutzt.

Der entscheidende Punkt für den Schweizer Bezug ist die Anerkennung. Die Schweiz hat kein eigenes Trustrecht, doch das Haager Trust-Übereinkommen sorgt dafür, dass ein nach ausländischem Recht gültig errichteter Trust hier als solcher behandelt wird: Das Trustvermögen bleibt vom Eigenvermögen des Trustees getrennt, die Trusturkunde ist massgebend, und die Rechtswahl der Errichterin wird respektiert. Ohne dieses Übereinkommen müsste ein Schweizer Gericht einen Trust in ein bekanntes Rechtsverhältnis übersetzen, was zu Reibung und Unsicherheit führte. Mit ihm besteht Rechtssicherheit, und darauf baut jede saubere Struktur mit Schweizer Bezug auf.

Trust, Stiftung und Direkthaltung im Vergleich (Schweiz, Stand: 05.07.2026). Massgebend sind das Haager Trust-Übereinkommen für die Anerkennung, das ZGB für die Stiftung und die kantonalen Steuergesetze.
MerkmalAusländischer TrustSchweizer StiftungDirekthaltung
RechtsnaturRechtsverhältnis, ausländisches Rechteigene juristische PersonHalten im eigenen Namen
Anerkennung/Rechtüber das Haager Übereinkommen anerkanntSchweizer Recht, beaufsichtigtSchweizer Recht direkt
Kontrollebeim Trustee, nach Trusturkundeabgegeben, an den Zweck gebundenvollständig bei Ihnen
Verwaltunglizenzierter, FINMA-beaufsichtigter TrusteeStiftungsrat unter staatlicher Aufsichtdurch Sie selbst
Für wenCommon-Law-Familie, grenzüberschreitendPhilanthropie, dauerhaftes Haltenschlichte Verhältnisse, ein Ziel

Der Vergleich zeigt, dass keines der Gefässe das andere ersetzt. Der ausländische Trust ist das Werkzeug einer Familie, die mit dem Common Law vertraut ist und eine flexible, geordnete Nachfolge über Länder hinweg sucht. Die Schweizer Stiftung ist die inländische, beaufsichtigte Alternative, gemeinnützig steuerbefreit, doch als Familienvehikel gesetzlich beschränkt. Die Direkthaltung ist die Grundlinie, gegen die beide zu messen sind: Für schlichte Verhältnisse mit einem Ziel ist sie oft günstiger und klarer als jede Struktur. Welches passt, entscheidet sich am Hintergrund der Familie, an den beteiligten Ländern und an der Steuer- und Erbrechtslage, nicht an einer allgemeinen Vorliebe.

Die Rechtswahl: worauf sie wirklich ankommt

Die Rechtswahl ist die folgenreichste einzelne Entscheidung und wird oft an eine Marke geknüpft statt an einen Bedarf. Nicht jedes Common-Law-Trustrecht taugt für jedes Ziel. Ordnungen wie jene von Jersey oder Guernsey sind für ihre kodifizierten, modernen Trustgesetze bekannt und erlauben, in unterschiedlichem Umfang, dem Settlor vorbehaltene Befugnisse, ohne dass der Trust deswegen als vorgeschoben gilt; das kann eine Familie ansprechen, die Einfluss behalten und zugleich Anerkennung sichern will. Andere Ordnungen kennen weitreichende Firewall-Bestimmungen, die einen Trust gegen ausländische Erb- und Familienrechtsansprüche abschirmen sollen – ein Schutz, dessen Reichweite gerade bei einem Schweizer Wohnsitz und schweizerischen Pflichtteilen sorgfältig zu prüfen ist, weil er die zwingenden Regeln des Wohnsitzstaates nicht einfach verdrängt. Wieder andere sind für bestimmte Anlageklassen oder für die Bankbeziehung praktisch vorteilhafter. Wir wählen das Recht deshalb gegen das konkrete Ziel und die beteiligten Länder aus, gemeinsam mit dem ausländischen Rechtsberater, der die Materie verantwortet, und nicht nach dem Ruf einer Jurisdiktion.

Wieso von der Schweiz aus verwalten

Der Ort der Verwaltung ist die zweite, getrennte Entscheidung, und die Schweiz bietet hier einen konkreten Grund, nicht bloss ein Image. Sie verbindet politische und wirtschaftliche Stabilität mit einer tiefen Auswahl an beaufsichtigten Trustees und Beratern, einem starken Bankenplatz und einer zentralen Lage für grenzüberschreitende Familien, und sie gibt ausländischen Trusts über das Haager Übereinkommen echte Rechtssicherheit. Eine Familie kann einen englischen Trust nutzen, ihn aber dort verwalten lassen wollen, wo die Verhältnisse stabil sind, der Trustee unter echter Aufsicht steht und Zugang zu Bank und Anlage besteht. Dass der Trustee seit 2020 der FINMA-Aufsicht untersteht, ist dabei kein Randpunkt, sondern der Kern: Er macht aus der Verwaltung eine rechenschaftspflichtige, beaufsichtigte Tätigkeit. Wir koordinieren beide Seiten dieser Wahl, die Rechtswahl mit dem ausländischen Berater und die Verwaltung mit dem lizenzierten Trustee.

Die Beteiligten

Die Rollen im Trust

Die Rollen im Trust sind der eigentliche Gegenstand der Gestaltung, denn an ihnen entscheidet sich sowohl der Schutz, den der Trust bietet, als auch seine steuerliche Behandlung und seine Anerkennung. Der Settlor errichtet den Trust und überträgt das Vermögen; der Trustee hält und verwaltet es; die Begünstigten sind jene, für die der Trust geführt wird; und oft wacht ein Protector mit bestimmten Kontroll- oder Vetorechten über die Ausübung des Ermessens. Die Trusturkunde legt fest, wie der Trustee handeln muss und welchen Spielraum er hat, und der Wunschbrief leitet ihn, ohne ihn rechtlich zu binden.

Rollen und Entscheidungen im Trust (Schweiz, Stand: 05.07.2026).
RolleWas sie tut
Settlor (Errichter)errichtet den Trust, überträgt das Vermögen
Trusteehält und verwaltet – FINMA-beaufsichtigt, bewilligt
Begünstigtejene, für die der Trust geführt wird
ProtectorKontroll- oder Vetorechte, wo eingesetzt

Ein grosser Teil der Strukturierung liegt im Gleichgewicht zwischen dem Ermessen des Trustees und der Kontrolle des Protectors. Behält der Settlor über einen Protector zu viel Einfluss, kann der Trust als bloss vorgeschoben gelten, mit steuerlichen Folgen und geschwächtem Schutz; gibt er zu viel ab, entfernt sich die Verwaltung von seinen Absichten. Der Wunschbrief überbrückt diese Spannung, indem er den Trustee informell leitet, ohne die für die Anerkennung nötige Selbständigkeit des Trustees aufzuheben. Wir gestalten diese Rollen an den Absichten der Familie und den rechtlichen Grenzen aus, gemeinsam mit dem ausländischen Rechtsberater, der die Rechtswahl verantwortet. Wo eine unabhängige Kontrolle sinnvoll ist, klären wir vorab präzise, welche Rolle die Kanzlei übernehmen kann, ohne in eine bewilligungspflichtige Verwaltung von Klientenvermögen zu geraten.

Die Steuerseite

Die Schweizer Steuerlage klären, bevor der Trust errichtet wird

Die Schweizer Steuerlage entscheidet mit über die Ausgestaltung und muss vor der Errichtung geklärt werden, nicht danach. Es gibt kein eigenes Schweizer Trust-Steuergesetz; stattdessen wenden die Steuerbehörden verwaltungsrechtliche Grundsätze an, die je nach Art des Trusts und nach dem Wohnsitz der Beteiligten auf die Errichterin oder die Begünstigten durchgreifen. Grob unterschieden werden drei Typen, deren Behandlung stark auseinanderfällt: der widerrufliche Trust, bei dem das Vermögen steuerlich meist der Errichterin zugerechnet bleibt; der unwiderrufliche Trust mit festen Ansprüchen, bei dem die Begünstigten fassbare Rechte haben; und der unwiderrufliche Ermessens-Trust, bei dem der Trustee frei über Ausschüttungen entscheidet. Welcher Typ vorliegt, ergibt sich aus der konkreten Ausgestaltung der Urkunde, nicht aus ihrer Bezeichnung.

Für eine in der Schweiz ansässige Errichterin oder Begünstigte kann die Steuerfolge erheblich und nicht immer naheliegend sein. Die kantonale Vermögens- und die Einkommenssteuer knüpfen unterschiedlich an, je nachdem, wem das Trustvermögen und seine Erträge zugerechnet werden, und ein Ermessens-Trust kann für eine Schweizer Begünstigte anders wirken als ein Trust mit festen Ansprüchen. Hinzu kommt die grenzüberschreitende Dimension: Was in einem Land als vorteilhaft gilt, kann in einem anderen eine Belastung auslösen. Deshalb arbeiten wir die Schweizer Steuerposition in die Strukturierung ein, stimmen sie mit der übergeordneten Vermögensstruktur und mit der Beratung in den anderen betroffenen Ländern ab und legen die Zurechnung offen, bevor der Trust errichtet wird. Ein Trust, der eine Steuerebene löst und eine andere übersieht, ist selten der effizienteste.

Die Grenzen

Pflichtteil, Wohnsitz und Anerkennung

Der Pflichtteil ist die Grenze, an der ein Trust mit Schweizer Bezug am häufigsten überschätzt wird. Wer der schweizerischen Erbfolge untersteht, kann durch die Übertragung von Vermögen in einen Trust die zwingenden Pflichtteile naher Angehöriger nicht einfach aushebeln. Das Zivilgesetzbuch schützt diese Ansprüche, und Übertragungen, die sie verletzen, sind der Herabsetzung ausgesetzt: Ein übergangener pflichtteilsgeschützter Erbe kann verlangen, dass die Zuwendung in dem Umfang rückgängig gemacht oder ausgeglichen wird, der seinen Pflichtteil wiederherstellt. Ein Trust, der still darauf setzt, den Pflichtteil zu umgehen, baut auf Sand.

Entscheidend ist, welchem Erbrecht die Errichterin überhaupt untersteht. Das anwendbare Erbstatut richtet sich nach dem Wohnsitz und, in Grenzen, nach einer zulässigen Rechtswahl. Für eine internationale Familie, deren Erbstatut nicht schweizerisch ist, kann sich das Bild verschieben: Ein ausländisches Erbrecht kann engere oder weitere Pflichtteile kennen oder keine, und die Wechselwirkung mit dem Trust ist dann eine andere. Genau hier liegt die Arbeit. Wir prüfen vor der Errichtung, welches Erbrecht greift, wie es zu den Pflichtteilen steht und wie es mit der Anerkennung des Trusts nach dem Haager Übereinkommen zusammenspielt. Denn die Anerkennung des Trusts bedeutet nicht, dass zwingende erbrechtliche Schutzmechanismen des Wohnsitzstaates ausser Kraft treten; das Übereinkommen selbst lässt solchen zwingenden Regeln Vorrang. Wir bauen den Trust so, dass er innerhalb dieser Grenzen wirkt, oder wir sagen offen, dass ein bestimmtes Ziel im konkreten Fall nicht erreichbar ist.

Wann das nicht gilt / die Grenzen

Ein Trust mit Schweizer Bezug ist kein Weg, Pflichtteile, Gläubiger oder die Steuerbehörden auszuhebeln, und er ist keine Sparlösung für schlichte Verhältnisse. Wer der schweizerischen Erbfolge untersteht, kann zwingende Pflichtteile nicht durch eine Übertragung in einen Trust umgehen; wer bestehende Gläubiger hat, kann sie durch eine kurzfristige Übertragung nicht abschütteln, denn solche Übertragungen sind anfechtbar; und wer den Trust zum Verstecken vor dem automatischen Informationsaustausch baut, scheitert an der Meldepflicht. Für eine Familie mit schlichten Verhältnissen, einem Wohnsitz und einem einzigen Ziel kostet ein Trust an Errichtung, Verwaltung durch den lizenzierten Trustee und laufender Betreuung meist mehr, als er einbringt; hier ist eine geordnete Nachlassplanung oder die Direkthaltung die bessere Wahl. Wir sagen das, wenn es zutrifft, statt einen Trust zu bauen, weil er verfügbar ist.

Die Entscheidung

Zwei Wege zum passenden Gefäss

Ob ein ausländischer Trust oder eine Schweizer Stiftung passt, entscheidet der Hintergrund der Familie und das Ziel. Die Wege unten sind der Ausgangspunkt, nicht die verbindliche Antwort: Die treffen wir nach der schriftlichen Analyse Ihrer Verhältnisse und der Steuer- und Erbrechtslage.

Common-Law-Familie

Ausländischer Trust

  • mit dem Common Law vertraut, grenzüberschreitend;
  • ausländisches Trustrecht, von der Schweiz aus verwaltet;
  • lizenzierter, FINMA-beaufsichtigter Trustee führt ihn.
Schweizer Verankerung

Stiftung statt Trust

  • eine inländische, beaufsichtigte juristische Person gewünscht;
  • Philanthropie oder dauerhaftes Halten im Vordergrund;
  • klassische Familienstiftungen bleiben gesetzlich beschränkt.

Grenzfälle entscheiden Details: das anwendbare Erbrecht, der Wohnsitz, die beteiligten Länder und die Pflichtteils- und Meldepflichten. Wir treffen die Wahl nach der Analyse, nicht nach der Kategorie.

Wie es läuft

Wie wir den Trust gestalten

Den Trust entwerfen, die Schweizer Steuer- und Anerkennungslage klären, einen lizenzierten Trustee verbinden und die Struktur mit dem übrigen Bild abstimmen.

  1. Schritt 1

    Ziele & Rechtswahl

    Die Nachfolge- und Schutzziele der Familie klären und mit dem ausländischen Rechtsberater das anwendbare Trustrecht wählen.

  2. Schritt 2

    Rollen gestalten

    Settlor, Trustee, Begünstigte und Protector, die Trusturkunde und den Wunschbrief nach den Absichten der Familie ausarbeiten.

  3. Schritt 3

    Schweizer Steuer & Pflichtteil

    Die Schweizer Steuer-, Anerkennungs- und Pflichtteilslage vor der Errichtung durcharbeiten, mit der ausländischen Beratung abgestimmt.

  4. Schritt 4

    Trustee verbinden

    Die Verwaltung bei einem lizenzierten, FINMA-beaufsichtigten Trustee platzieren und den Trust errichten.

  5. Laufend

    Das Bild abstimmen

    Den Trust mit Wohnsitz, Stiftung, Nachlass und Bank als eine kohärente Struktur verzahnen.

Budget

Was es kostet

Die Kosten der Strukturierung hängen von der Komplexität der Familienverhältnisse, der Rechtswahl und der Zahl der beteiligten Länder ab; die Verwaltung stellt der lizenzierte Trustee separat in Rechnung. Wir sind über beide Seiten klar, unser Strukturierungshonorar und die laufenden Kosten des Trustees, bevor etwas errichtet wird. Eine Analyse mit dem Ergebnis, dass eine schlichte Nachlassplanung genügt, ist ein bescheidenes Mandat; ein grenzüberschreitender Trust mit lizenziertem Trustee ist ein grösseres Vorhaben mit wiederkehrenden Kosten für Führung und Betreuung.

Wir arbeiten zu einem festen Beratungsbudget, schriftlich gegen die bestätigte Kategorie vereinbart, und umreissen die laufenden Kosten der gewählten Struktur vorab. Den Preis nennen wir auf Anfrage.

Trust besprechen
Was Sie brauchen

Was ein tragfähiger Trust voraussetzt

Ein Trust, der seine Aufgabe erfüllt und standhält, ruht auf:

  • einem echten Nachfolge- oder Verwaltungszweck, nicht einem Steuertrick;
  • einem passenden ausländischen Recht, mit dem Rechtsberater gewählt;
  • Rollen und Befugnissen, die auf die Absichten der Familie zugeschnitten sind;
  • der zuerst geklärten Schweizer Steuer-, Anerkennungs- und Pflichtteilslage;
  • der Verwaltung durch einen lizenzierten, FINMA-beaufsichtigten Trustee.

Ein Trust ist kein Versteck

Ein Trust, der aus echten Gründen der Nachfolge, der Kontinuität und des Schutzes errichtet wird, ist ein starkes, rechtmässiges Werkzeug. Ein Trust, der bestehende Gläubiger schädigen, zwingende Pflichtteile durch eine Scheinkonstruktion aushebeln oder Vermögen vor den Steuerbehörden verbergen soll, ist beides nicht: Moderne Transparenz- und Meldepflichten sowie ausgereifte Missbrauchsdoktrinen machen ihn rechtswidrig und wirkungslos, und ein Trustee unter FINMA-Aufsicht wird ihn nicht führen. Die ehrliche Strukturierung ist zugleich die dauerhafte: Ein Trust, der auf echten Gründen ruht, offen und regelkonform, ist derjenige, der die Familie wirklich schützt. Nur einen solchen gestalten wir.

Warum Goldblum

Der Trust in der Praxis

Die Struktur zu entwerfen, die Schweizer Lage zu klären und einen beaufsichtigten Trustee zu verbinden, abgestimmt mit dem übrigen Bild der Familie, ist die Arbeit dieser Kanzlei.

Gestaltet

Die Struktur, keine Vorlage

Rechtswahl, Rollen und Befugnisse auf die echten Ziele der Familie zugeschnitten, mit dem ausländischen Rechtsberater, nicht als Standardurkunde.

Geklärt

Die Schweizer Lage zuerst

Steuer, Anerkennung und Pflichtteil durchgearbeitet, bevor der Trust errichtet wird, sodass es hinterher keine Schweizer Überraschungen gibt.

Beaufsichtigt

Ein lizenzierter Trustee

Die Verwaltung bei einem FINMA-beaufsichtigten Trustee platziert, sodass der Trust von einer rechenschaftspflichtigen, bewilligten Institution geführt wird.

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Rund um den Trust

Die Errichtung eines Trusts gehört zu unserer Privatkunden-Praxis; diese verwandten Leistungen greifen am häufigsten ineinander.

Die Alternative

Stiftung gründen

Die inländische, beaufsichtigte Alternative zum Trust, gemeinnützig steuerbefreit, als Familienvehikel jedoch gesetzlich beschränkt.

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Die Nachfolge

Nachlassplanung

Das Nachfolgebild, dem ein Trust oft dient, samt Pflichtteil und anwendbarem Erbrecht über eine grenzüberschreitende Familie.

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Das ganze Bild

Vermögensstrukturierung

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Vermögensstrukturierung
FAQ

Trust errichten: häufige Fragen.

01Kann man in der Schweiz einen Trust errichten?
Nicht nach Schweizer Recht, denn die Schweiz hat kein eigenes Trustrecht. Ein Trust wird deshalb immer nach einem ausländischen Recht errichtet, etwa jenem von Jersey, Guernsey, den Cayman Islands oder England. Was die Schweiz macht, ist ein solcher ausländischer Trust anerkennen: Sie ist dem Haager Trust-Übereinkommen beigetreten, das für die Schweiz seit dem 01.07.2007 in Kraft ist. Ein Trust mit Schweizer Bezug ist deshalb praktisch stets ein ausländischem Recht unterstellter Trust, der von der Schweiz aus verwaltet oder für eine hier ansässige Familie eingesetzt wird. Wir gestalten genau diese Struktur, klären die Schweizer Steuer- und Anerkennungsfrage und verbinden Sie mit einem lizenzierten Trustee. Wir handeln nicht selbst als Trustee und halten kein Klientenvermögen.
02Braucht ein Trustee in der Schweiz eine Bewilligung?
Ja, seit 2020. Wer in oder aus der Schweiz gewerbsmässig als Trustee tätig ist, braucht eine Bewilligung der FINMA und muss einer Aufsichtsorganisation angeschlossen sein; das Finanzinstitutsgesetz hat die Trustees in den beaufsichtigten Bereich geholt. Das bedeutet, dass ein von der Schweiz aus verwalteter Trust von einer beaufsichtigten, rechenschaftspflichtigen Institution geführt wird und nicht von einem unregulierten Anbieter. Genau dieser bewilligte, FINMA-beaufsichtigte Trustee ist eine von uns getrennte Partei. Goldblum und Partners ist eine beratende und strukturierende Anwaltskanzlei; sie ist nicht FINMA-bewilligt und nicht Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation und übt deshalb selbst keine bewilligungspflichtige Trustee-Tätigkeit aus. Wir gestalten den Trust und koordinieren mit dem lizenzierten Trustee.
03Handelt Goldblum selbst als Trustee?
Nein. Unsere Rolle ist das Gestalten und Koordinieren, nicht das Verwalten. Wir entwerfen den Trust, beraten zur Rechtswahl und zur Schweizer Steuer- und Anerkennungslage, verfassen oder prüfen die Trusturkunde und den Wunschbrief gemeinsam mit dem ausländischen Rechtsberater und verbinden die Familie mit einem lizenzierten, FINMA-beaufsichtigten Trustee. Wo eine unabhängige Kontrollfunktion sinnvoll ist, können wir eine beratende oder eine Protector-nahe Rolle übernehmen, sofern diese keine bewilligungspflichtige Verwaltung von Klientenvermögen bedeutet; das klären wir im Einzelfall vorab. Die Trustee-Funktion selbst, die das Vermögen hält und verwaltet, bleibt bewusst beim bewilligten Anbieter. Diese Rollentrennung ist gewollt: Sie ist, was die Regulierung bezweckt, und was die Familie schützt.
04Was ist der Unterschied zwischen einem Trust und einer Stiftung?
Ein Trust ist ein Rechtsverhältnis unter ausländischem Recht: Eine Errichterin, der Settlor, überträgt Vermögen auf einen Trustee, der es für die Begünstigten nach der Trusturkunde hält und verwaltet. Eine Schweizer Stiftung ist dagegen eine eigene juristische Person, die ihr Vermögen für einen bestimmten Zweck selbst besitzt und keine Eigentümer hat. Der Trust ist flexibel und Familien aus dem Common Law vertraut; die Stiftung ist eine hier beaufsichtigte Einheit und, wo gemeinnützig, steuerbefreit, wobei klassische Familienstiftungen nach Schweizer Recht beschränkt sind. Was passt, hängt vom Hintergrund der Familie, ihren Zielen und der Steuerlage in den beteiligten Ländern ab. Es sind verschiedene Werkzeuge für verwandte Aufgaben, und manchmal werden beide eingesetzt. Wir beraten zur Wahl, statt vorschnell auf ein Gefäss zu setzen.
05Wie wird ein Trust in der Schweiz besteuert?
Es gibt kein eigenes Schweizer Trust-Steuergesetz. Stattdessen wenden die Steuerbehörden Grundsätze an, die je nach Art des Trusts und nach dem Wohnsitz der Beteiligten auf die Errichterin oder die Begünstigten durchgreifen. Grob unterschieden werden der widerrufliche Trust, der unwiderrufliche Trust mit festen Ansprüchen und der unwiderrufliche Ermessens-Trust; die Behandlung fällt sehr unterschiedlich aus. Für eine in der Schweiz ansässige Errichterin oder Begünstigte kann die Steuerfolge erheblich und nicht immer naheliegend sein, weshalb sie vor der Errichtung geklärt werden muss und nicht danach. Wir arbeiten die Schweizer Steuerposition in die Strukturierung ein und stimmen sie mit der Beratung in den anderen betroffenen Ländern ab, damit der Trust dort, wo er die Schweiz berührt, steuerlich sauber und regelkonform ist.
06Wer sind die Beteiligten eines Trusts?
Der Settlor, der den Trust errichtet und Vermögen überträgt; der Trustee, der es hält und verwaltet; die Begünstigten, für die der Trust geführt wird; und oft ein Protector, der bestimmte Kontroll- oder Vetorechte behält. Die Trusturkunde legt fest, wie der Trustee handeln muss und welchen Ermessensspielraum er hat. Diese Rollen und Befugnisse richtig auszutarieren, besonders das Gleichgewicht zwischen dem Ermessen des Trustees und der Kontrolle des Protectors sowie den Wunschbrief, der den Trustee leitet, ist ein grosser Teil der Strukturierungsarbeit. Denn diese Ausgestaltung prägt sowohl den Schutz, den der Trust bietet, als auch seine steuerliche Behandlung und Anerkennung. Wir gestalten die Rollen nach den Absichten der Familie und den rechtlichen Grenzen.
07Wie wirkt sich der schweizerische Pflichtteil auf einen Trust aus?
Der schweizerische Pflichtteil ist eine der wichtigsten Grenzen. Wer der schweizerischen Erbfolge untersteht, kann durch die Übertragung von Vermögen in einen Trust die zwingenden Pflichtteile naher Angehöriger nicht einfach aushebeln; das Zivilgesetzbuch schützt diese Ansprüche, und Übertragungen, die sie verletzen, sind der Herabsetzung ausgesetzt. Zugleich hängt viel vom anwendbaren Erbrecht ab, das sich nach Wohnsitz und, in Grenzen, nach einer zulässigen Rechtswahl richtet. Für eine internationale Familie, deren Erbstatut nicht schweizerisch ist, kann sich das Bild ändern. Genau diese Wechselwirkung zwischen dem Trust, dem anwendbaren Erbrecht und den Pflichtteilen ist der Punkt, an dem eine ehrliche Planung ansetzt: Wir prüfen sie vor der Errichtung, statt sie der Familie später zu überlassen.
08Ist ein Trust noch für Vermögensschutz und Nachfolge nützlich?
Ja, richtig und ehrlich eingesetzt. Ein gut strukturierter Trust kann eine geordnete Nachfolge über eine grenzüberschreitende Familie hinweg schaffen, die Verwaltung über Generationen hinweg fortführen und Vermögen schützen, das für die Begünstigten gehalten wird, und er kann die Zersplitterung vermeiden, die mehrere nationale Erbrechte verursachen. Was er nicht kann, ist bestehende Gläubiger oder zwingende Pflichtteile durch eine Scheinkonstruktion aushebeln oder Vermögen vor den Steuerbehörden verstecken; moderne Transparenz- und Meldepflichten sowie Missbrauchsdoktrinen machen das rechtswidrig und wirkungslos. Ein Trust, der aus echten Nachfolge- und Verwaltungsgründen errichtet wird, offen und regelkonform, bleibt ein starkes Werkzeug. Nur einen solchen strukturieren wir.
09Werden Trusts unter dem automatischen Informationsaustausch gemeldet?
Ja, und das gehört zur ehrlichen Errichtung dazu. Die Schweiz nimmt am internationalen automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen teil, und Trusts fallen in dessen Anwendungsbereich: Je nach Struktur meldet der Trustee oder die Bank, die die Trust-Konten führt, Angaben zu Errichter, Begünstigten und Vermögen an die zuständigen Steuerbehörden. Ein Trust ist seit Jahren kein Weg mehr, für Steuerbehörden unsichtbar zu bleiben. Deshalb sollte ein Trust aus echten Nachfolge- und Verwaltungsgründen errichtet und offen und regelkonform geführt werden: So gebaut, ist die Meldung eine Selbstverständlichkeit; zum Verstecken gebaut, scheitert er. Wir strukturieren Trusts so, dass sie diese Transparenzpflichten vollständig erfüllen.
10Kann Goldblum eine grenzüberschreitende Trust-Struktur betreuen?
Ja. Wir gestalten ausländische Trusts mit Schweizer Bezug für internationale Familien: Wir wählen mit dem ausländischen Rechtsberater das anwendbare Recht, entwerfen die Rollen von Settlor, Trustee, Begünstigten und Protector, arbeiten die Schweizer Steuer- und Anerkennungslage durch und verbinden die Struktur mit einem FINMA-beaufsichtigten Trustee. Wir stimmen den Trust mit dem übrigen Bild der Familie ab, mit Stiftung, Wohnsitz, Nachlass und Bank, damit ein kohärentes Ganzes entsteht und kein isoliertes Gefäss. Als beratende und strukturierende Kanzlei bauen und koordinieren wir; die beaufsichtigte Verwaltung überlassen wir dem lizenzierten Trustee, mit dem wir Sie verbinden.

Errichten Sie einen Trust mit Schweizer Bezug?

Nennen Sie uns die Verhältnisse und Ziele Ihrer Familie. Ein Partner gestaltet den Trust, klärt die Schweizer Steuer- und Anerkennungslage und verbindet die Struktur mit einem FINMA-beaufsichtigten Trustee.