Stiftung gründen
Das dauerhafte, beaufsichtigte Gefäss für Philanthropie oder das Halten von Familienvermögen, gemeinnützig steuerbefreit.
Stiftung gründenDie eigentliche Frage der Vermögensstrukturierung ist nicht, worin Sie investieren, sondern wie Sie halten: direkt in Ihrem Namen, in einer Holdinggesellschaft, einer Stiftung, einem ausländischen Trust oder einer Versicherungslösung. Jedes Gefäss verändert Schutz, Nachfolge, Steuer und Diskretion auf einmal, und das richtige folgt Ihrem Ziel, nicht der Mode. Wir klären das Ziel zuerst, wählen das Gefäss danach und sagen offen, wenn die schlichte Direkthaltung jeder Struktur überlegen ist. Als beratende Kanzlei bauen wir die Struktur und verbinden mit dem lizenzierten Verwalter; wir verwalten nicht selbst.
Direkthaltung, Holding, Stiftung oder Trust: das Ziel entscheidet.
Vermögensstrukturierung entscheidet, wie Sie Vermögen halten, und nicht, worin Sie investieren: direkt in Ihrem Namen oder in einem Gefäss wie einer Holdinggesellschaft, einer Stiftung, einem ausländischen Trust oder einer Versicherungslösung. Jede Wahl verändert Schutz, Nachfolge, Steuer und Diskretion zugleich. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch und das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer setzen den Rahmen; die Schweiz kennt kein eigenes Trustrecht, anerkennt ausländische Trusts aber unter dem Haager Trust-Übereinkommen. Wir wählen das Gefäss nach Ihrem Ziel, nicht nach der Mode.
Die Strukturierung ist die übergeordnete Entscheidung, die in die einzelnen Gefässe verzweigt: die Stiftung, die Nachlassplanung mit dem Trust und, wo Koordination nötig ist, das Family Office.
Die Haltegefässe unterscheiden sich in vier Dingen zugleich: dem Zweck, für den sie taugen, der Kontrolle, die Sie behalten, der steuerlichen Behandlung und der Diskretion, die sie bieten. Kein Gefäss gewinnt in allen vier; die Wahl ist ein Tausch, und der richtige Tausch folgt dem Ziel.
| Gefäss | Zweck | Kontrolle | Steuer | Diskretion |
|---|---|---|---|---|
| Direkthaltung | schlichtes Halten, ein Ziel | vollständig bei Ihnen | Einkommen & Vermögen bei der Person | gering, Vermögen offen im Namen |
| Holdinggesellschaft | Beteiligungen bündeln, Betrieb trennen | über Anteile, voll steuerbar | Beteiligungsabzug möglich | mittel, im Handelsregister sichtbar |
| Stiftung | Philanthropie, dauerhaftes Halten | abgegeben, Zweck gebunden | befreit wenn gemeinnützig, sonst besteuert | mittel bis hoch, beaufsichtigt |
| Ausländischer Trust | grenzüberschreitende Nachfolge, Flexibilität | beim Trustee, nach Trusturkunde | nach Ansässigkeit und Ausgestaltung | hoch, aber meldepflichtig |
Die Direkthaltung ist am einfachsten und am günstigsten, bietet aber weder Trennung noch besondere Diskretion. Die Holdinggesellschaft trennt Betrieb von Privatvermögen und kann Beteiligungserträge steuerlich bündeln, bleibt aber im Handelsregister sichtbar. Die Stiftung ist dauerhaft und, wo gemeinnützig, steuerbefreit, verlangt aber das Loslassen der Kontrolle, und klassische Familienstiftungen sind gesetzlich beschränkt. Der ausländische Trust bietet einer Common-Law-Familie geordnete Flexibilität, ist aber stets ausländischem Recht unterstellt und braucht einen FINMA-beaufsichtigten Trustee. Eine Versicherungslösung schliesslich kann liquides Vermögen in einen Versicherungsmantel legen, mit eigener steuerlicher und erbrechtlicher Behandlung; sie ist eng auf bestimmte Ziele zugeschnitten.
Die Direkthaltung hält Beteiligungen, Immobilien und liquide Mittel in Ihrem eigenen Namen. Sie ist die Grundlinie, gegen die jede Struktur zu messen ist: keine Errichtungskosten, keine laufende Administration, keine Revisionsstelle, kein zusätzlicher Rechtsträger, der Rechnung legen muss. Die Erträge werden bei Ihnen als natürlicher Person besteuert, das Vermögen unterliegt der kantonalen Vermögenssteuer, und die Nachfolge folgt der gesetzlichen Erbfolge, sofern kein Testament etwas anderes anordnet. Der Preis dieser Einfachheit ist das Fehlen von Trennung: Ein Anspruch gegen Sie erreicht grundsätzlich Ihr ganzes Vermögen, und die Vermögenslage ist, soweit sie ein Register betrifft, sichtbar. Für viele Verhältnisse ist das kein Nachteil, sondern die richtige Wahl.
Die Holdinggesellschaft, meist eine AG oder GmbH, hält Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Ihr Nutzen liegt in der Bündelung und der Trennung: Sie fasst mehrere Beteiligungen unter einem Dach zusammen, trennt einen operativen Betrieb vom Privatvermögen der Familie und schafft eine Ebene, auf der Erträge steuerlich abgestimmt werden können. Auf qualifizierenden Beteiligungserträgen kann die Holding einen Beteiligungsabzug beanspruchen, der die wirtschaftliche Doppelbelastung mildert, wenn Gewinne von der Tochter- zur Muttergesellschaft fliessen. Die Kehrseite ist die Sichtbarkeit im Handelsregister und die Pflicht zu Buchführung, Jahresrechnung und, ab bestimmten Schwellen, Revision. Die gesetzlichen Mindestkapitalien sind real: Eine GmbH verlangt CHF 20'000, eine AG CHF 100'000. Für eine einzige Beteiligung ohne Bündelungsbedarf ist eine Holding häufig überflüssig.
Die Stiftung und der ausländische Trust lösen ein anderes Problem als die Holding: nicht die steuerliche Bündelung, sondern die dauerhafte, geordnete Nachfolge über Generationen. Beide verlangen, dass die Stifterin oder der Errichter Kontrolle abgibt, und beide gewinnen dadurch Beständigkeit. Die Stiftung ist eine Schweizer juristische Person unter staatlicher Aufsicht; wo gemeinnützig, ist sie von der Einkommens- und Kapitalsteuer befreit, doch klassische Familienstiftungen dürfen nach Schweizer Recht keinen laufenden Unterhalt an Angehörige leisten (Art. 335 ZGB), was ihren Einsatz als Familienvehikel begrenzt. Der ausländische Trust umgeht diese Beschränkung, indem er einem Recht folgt, das den Trust kennt; die Schweiz anerkennt ihn und beaufsichtigt den professionellen Trustee, hat aber selbst kein Trustrecht. Welches der beiden Gefässe passt, entscheidet sich an der Vertrautheit der Familie mit dem Common Law, an der gewünschten Flexibilität und an der Frage, ob eine Schweizer Einheit unter Schweizer Aufsicht gewollt ist.
Eine Versicherungslösung, oft ein Lebensversicherungsmantel, umschliesst liquides Anlagevermögen mit einer eigenen steuerlichen und erbrechtlichen Behandlung. Sie kann eine begünstigte Person unmittelbar begünstigen, das umschlossene Vermögen einer eigenen Regel unterstellen und, je nach Ausgestaltung, eine gewisse Ordnung in die Nachfolge liquider Mittel bringen. Sie ist kein Ersatz für eine Holding oder einen Trust, sondern ein ergänzendes Werkzeug für einen abgegrenzten Zweck. Weil ihre Wirkung stark von der konkreten Police, dem Wohnsitz und dem Anlageinhalt abhängt, prüfen wir sie im Einzelfall und nicht als Standardbaustein.
Das Ziel führt zum Gefäss, nicht umgekehrt. Nennen Sie, was zuerst zählt, und die Wahl wird klar. Die Wege unten sind der Ausgangspunkt, nicht die verbindliche Antwort: Die entscheiden wir nach der schriftlichen Analyse Ihrer Verhältnisse.
Grenzfälle entscheiden Details: die Art des Vermögens, der Wohnsitzkanton, die beteiligten Länder und die geltenden Melde- und Pflichtteilsregeln. Wir treffen die Wahl nach der Analyse, nicht nach der Kategorie.
Das Ziel führt die Wahl, weil dasselbe Gefäss für das eine Ziel richtig und für das andere falsch ist. Eine Holdinggesellschaft ist ein starkes Werkzeug, um Beteiligungserträge zu bündeln, aber ein schwaches, um Diskretion zu schaffen, da sie im Handelsregister erscheint. Ein Trust ordnet die grenzüberschreitende Nachfolge, taugt aber wenig, um die laufende Steuer auf schweizerische Dividenden zu senken. Wer mit dem Gefäss beginnt, statt mit dem Ziel, baut häufig eine Struktur, die das eigentliche Anliegen verfehlt und trotzdem Kosten verursacht.
Die vier gängigen Ziele stehen zudem in Spannung zueinander, und ein ehrlicher Plan benennt den Tausch. Maximale Kontrolle und maximale Nachfolgesicherheit ziehen in verschiedene Richtungen: Eine Stiftung schützt die Absicht der Stifterin über den Tod hinaus, gerade weil sie die laufende Kontrolle beschränkt. Steuerliche Effizienz und Einfachheit stehen ebenfalls im Widerstreit, denn die steuerlich raffinierteste Struktur ist selten die schlichteste zu führen. Diskretion und Schutz wiederum kollidieren mit den Transparenz- und Meldepflichten, die für alle Gefässe gleichermassen gelten: Legitime Vertraulichkeit ist erreichbar, das Verstecken von Vermögen nicht. Wir legen diese Spannungen offen, damit die Familie den Tausch bewusst wählt, statt ihn später zu entdecken.
Am Ende geht es um Kohärenz. Ein Gefäss, das isoliert für ein Ziel gewählt wird, kann ein anderes untergraben: Eine Holding, die die Steuer optimiert, aber die Nachfolge in das Unternehmen erschwert, hat nur die Hälfte der Aufgabe gelöst. Deshalb wählen wir das Gefäss gegen das ganze Bild aus Schutz, Nachfolge, Steuer und Diskretion und stimmen es mit der Nachlassplanung ab, statt jedes Ziel als eigenes Projekt zu behandeln.
Die Steuer wirkt auf zwei Ebenen zugleich, und beide gehören in die Wahl des Gefässes. Auf schweizerischen Dividenden erhebt der Bund die Verrechnungssteuer, deren Regeln die Eidgenössische Steuerverwaltung führt; eine in der Schweiz ansässige Empfängerin kann sie zurückfordern, und bei ausländischen Empfängern regelt ein Doppelbesteuerungsabkommen, wie viel bleibt. Diese Steuer ist ein Sicherungsinstrument, keine endgültige Last für die Ansässige, doch sie prägt den Liquiditätsfluss und den Verwaltungsaufwand einer Struktur.
Auf der zweiten Ebene entscheidet das Gefäss über die effektive Belastung. Eine Holdinggesellschaft kann auf qualifizierenden Beteiligungserträgen einen Beteiligungsabzug beanspruchen, der die Doppelbelastung mildert; direkt bei einer natürlichen Person gehaltene Dividenden werden nach den Regeln für qualifizierte Beteiligungen erfasst, die den steuerbaren Anteil unter Voraussetzungen reduzieren. Für Betriebe, Immobilien und Wertschriften gelten je eigene Regeln, die das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuergesetze setzen. Hinzu tritt die kantonale Vermögenssteuer, die es auf Bundesebene nicht gibt: Ihr Satz und ihre Freibeträge unterscheiden sich von Kanton zu Kanton erheblich, weshalb der Wohnsitzkanton für das steuerlich beste Gefäss ebenso zählt wie die Art des Vermögens. Wir modellieren beide Ebenen zusammen mit der Steuerarbeit, weil ein Gefäss, das eine Ebene löst und die andere ignoriert, selten das effizienteste ist.
Digitales Vermögen wirft dieselben Strukturfragen auf wie klassisches Vermögen, plus eigene, die falsch behandelt teuer werden. Krypto- und Token-Bestände verlangen eine bewusste Entscheidung über Verwahrung, Haltegefäss, steuerliche Bewertung und, am folgenreichsten, die Nachfolge der privaten Schlüssel. Ein Vermögen, dessen Schlüssel nur eine Person kennt, ist beim Tod dieser Person praktisch verloren; die Schlüsselverwaltung gehört deshalb in den Nachlassplan und nicht in eine technische Fussnote.
| Frage | Worum es geht |
|---|---|
| Verwahrung | Eigenverwahrung, reguliertes Depot oder Kombination |
| Haltegefäss | direkt, über eine Gesellschaft oder in einer Struktur |
| Bewertung | Ansatz für die kantonale Vermögenssteuer |
| Schlüssel-Nachfolge | Zugang für die Erben, in den Nachlassplan eingebaut |
| Meldung | Melde- und künftige Austauschpflichten auf Kryptowerte |
Das Haltegefäss folgt denselben Regeln wie bei klassischem Vermögen: Für ein grosses, gemischtes digitales Portfolio kann eine Gesellschaft die Trennung und die Steuerbündelung bieten, für schlichte Bestände genügt oft die Direkthaltung mit einem geordneten Nachfolgeplan. Die Bewertung für die Vermögenssteuer folgt dem kantonalen Ansatz und schwankt mit dem Marktwert. Meldepflichten und die absehbare Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs auf Kryptowerte machen die verlässliche Buchführung zur Pflicht, nicht zur Kür. Wir bringen die Erfahrung der Kanzlei im Finanzmarkt- und Kryptorecht in die Strukturierung ein, statt digitales Vermögen wie ein reines IT-Thema zu behandeln, und verzahnen die Schlüssel-Nachfolge mit dem übrigen Nachlassplan.
Die Schlüssel-Nachfolge ist der Punkt, an dem digitales Vermögen sich am stärksten von klassischem unterscheidet, und der am häufigsten übersehen wird. Ein Bankkonto findet ein Erbe über die Bank; ein selbstverwahrtes Krypto-Vermögen findet niemand, wenn der private Schlüssel mit der verstorbenen Person verschwindet. Zugleich darf der Schlüssel nicht so zugänglich sein, dass er zu Lebzeiten ein Sicherheitsrisiko wird. Die Lösung liegt zwischen beiden Fehlern: ein Verfahren, das den Erben im richtigen Moment Zugang verschafft, ohne den Zugang vorher preiszugeben, sei es über eine regulierte Verwahrstelle, über aufgeteilte Schlüssel mit Schwellenwert oder über eine sorgfältig verwahrte Anweisung, die in den Nachlassplan eingebettet ist. Nach dem Zivilgesetzbuch geht das Vermögen rechtlich auf die Erben über; ob sie faktisch darauf zugreifen können, entscheidet allein die Schlüsselverwaltung. Wir behandeln sie als Teil der Struktur, nicht als technisches Anhängsel.
Die Verwahrung ist die zweite eigene Frage. Eigenverwahrung gibt volle Kontrolle und volle Verantwortung; ein reguliertes Depot verlagert die technische Verantwortung auf einen beaufsichtigten Anbieter, um den Preis, einem Dritten zu vertrauen und dessen Bedingungen zu akzeptieren. Für ein Vermögen, das über ein Gefäss gehalten wird, kommt hinzu, dass die Gesellschaft oder Struktur, die es hält, je nach Tätigkeit selbst regulatorische Pflichten auslösen kann. Eine reine Haltestruktur für das eigene Vermögen ist etwas anderes als eine Struktur, die für Dritte verwahrt oder handelt. Als beratende Kanzlei klären wir diese Berührungspunkte und verbinden Sie mit dem lizenzierten Verwahrer oder Verwalter; die beaufsichtigte Tätigkeit selbst üben wir nicht aus.
Das Ziel klären, das Vermögen kartieren, das Gefäss wählen, dann bauen und mit Nachfolge und Steuer verbinden, oder offen zur Direkthaltung raten.
Herausarbeiten, was zuerst zählt (Schutz, Nachfolge, Steuer, Diskretion), und kartieren, was wo liegt, klassisch wie digital.
Das Gefäss gegen das Ziel wählen (Direkthaltung, Holding, Stiftung, Trust oder Versicherungslösung) und offen sagen, wenn keine Struktur die bessere Wahl ist.
Die Verrechnungssteuer, den Beteiligungsabzug, die kantonale Vermögenssteuer und die regulatorische Position vor dem Bau modellieren.
Die Dokumente verfassen, die Notarin, Bank, Depotstelle und, wo ein Trust vorgesehen ist, den lizenzierten Trustee koordinieren und die Struktur mit Nachfolge, Steuer und Family Office verzahnen.
Die Kosten hängen vom gewählten Gefäss und der Komplexität des Vermögens ab. Eine Analyse mit dem Ergebnis, dass die Direkthaltung genügt, ist ein bescheidenes Mandat; eine Holding über mehrere Beteiligungen, eine Stiftung mit laufender Administration oder ein Trust mit lizenziertem Trustee sind grössere Vorhaben mit wiederkehrenden Kosten für Führung und Revision. Der richtige Aufwand ist jener, dessen Nutzen, an Steuer, an Schutz, an geordneter Nachfolge, seine Kosten über die Jahre übersteigt.
Wir arbeiten zu einem festen Beratungsbudget, schriftlich vereinbart, und umreissen die laufenden Kosten der gewählten Struktur vorab. Den Preis nennen wir auf Anfrage.
Struktur besprechenEine Struktur, die ihren Preis verdient, ruht auf:
Der häufigste Fehler ist, eine Struktur zu bauen, weil sie verfügbar ist, nicht weil sie gebraucht wird. Wer ein einfaches Portfolio, einen Wohnsitz, eine unkomplizierte Familie und ein einziges Ziel hat, zahlt für eine Stiftung oder einen Trust meist mehr an Errichtung, Administration und Revision, als das Gefäss je einspart; eine Holding ohne mehrere Beteiligungen, die sie bündelt, trägt Kosten und Pflichten ohne Gegenwert. Der Prüfstein ist nüchtern: Was genau spart die Struktur, an Steuer, an Schutz, an Ordnung der Nachfolge, und übersteigt das ihre Kosten über die Jahre? Fällt die Antwort nicht klar aus, ist die Direkthaltung die bessere Wahl. Wir sagen das, wenn es zutrifft, denn das Ziel ist Ihr Interesse und nicht das grösstmögliche Mandat.
Das Ziel zuerst zu klären, das richtige Gefäss zu wählen und es mit Nachfolge, Steuer und, wo digital, mit der Schlüssel-Nachfolge zu verzahnen, ist die Arbeit dieser Kanzlei.
Schutz, Nachfolge, Steuer und Diskretion zuerst geklärt, das Gefäss danach gewählt, mit der offenen Antwort, wenn die Direkthaltung genügt.
Verwahrung, Bewertung und Schlüssel-Nachfolge von Krypto- und Token-Vermögen aus der Kryptorechtserfahrung der Kanzlei strukturiert.
Die Struktur mit Nachfolge, Steuer und, wo nötig, einem Family Office verzahnt; die beaufsichtigte Verwaltung dem lizenzierten Anbieter überlassen.
Das dauerhafte, beaufsichtigte Gefäss für Philanthropie oder das Halten von Familienvermögen, gemeinnützig steuerbefreit.
Stiftung gründenVerrechnungssteuer, Beteiligungsabzug und kantonale Vermögenssteuer, die über das steuerlich beste Gefäss mitentscheiden.
SteuerberatungDie Übersicht über Pauschalbesteuerung, Family Office, Stiftung, Nachlass und Wohnsitznahme für internationale Familien.
Zur ÜbersichtNennen Sie uns Ihr Vermögen, wo es liegt und was Sie damit erreichen wollen. Ein Partner klärt das Ziel, wählt das Gefäss und baut die Struktur, oder rät offen zur einfachen Direkthaltung.