Vermögensstrukturierung
in der Schweiz

Die eigentliche Frage der Vermögensstrukturierung ist nicht, worin Sie investieren, sondern wie Sie halten: direkt in Ihrem Namen, in einer Holdinggesellschaft, einer Stiftung, einem ausländischen Trust oder einer Versicherungslösung. Jedes Gefäss verändert Schutz, Nachfolge, Steuer und Diskretion auf einmal, und das richtige folgt Ihrem Ziel, nicht der Mode. Wir klären das Ziel zuerst, wählen das Gefäss danach und sagen offen, wenn die schlichte Direkthaltung jeder Struktur überlegen ist. Als beratende Kanzlei bauen wir die Struktur und verbinden mit dem lizenzierten Verwalter; wir verwalten nicht selbst.

Auf einen Blick

Das richtige Gefäss, nach Ziel gewählt.

Direkthaltung, Holding, Stiftung oder Trust: das Ziel entscheidet.

Die Frage
wie halten, nicht worin investieren
Vier Ziele
Schutz, Nachfolge, Steuer, Diskretion
Trust
kein CH-Trustrecht, anerkannt seit 2007
Digital
Verwahrung, Bewertung, Schlüssel-Nachfolge
Grenze
oft schlägt Direkthaltung die Struktur
Die Gefässe im Vergleich
Das Wesentliche

Was Vermögensstrukturierung ist

Vermögensstrukturierung entscheidet, wie Sie Vermögen halten, und nicht, worin Sie investieren: direkt in Ihrem Namen oder in einem Gefäss wie einer Holdinggesellschaft, einer Stiftung, einem ausländischen Trust oder einer Versicherungslösung. Jede Wahl verändert Schutz, Nachfolge, Steuer und Diskretion zugleich. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch und das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer setzen den Rahmen; die Schweiz kennt kein eigenes Trustrecht, anerkennt ausländische Trusts aber unter dem Haager Trust-Übereinkommen. Wir wählen das Gefäss nach Ihrem Ziel, nicht nach der Mode.

Für wen sie gedacht ist

  • Unternehmer und Familien mit Beteiligungen, Betrieben und Immobilien über mehrere Länder;
  • vermögende Privatpersonen, die Nachfolge, Steuer und Diskretion zusammen ordnen wollen;
  • Halter von Krypto- und Token-Vermögen, die Verwahrung und Nachfolge klären müssen;
  • alle, die abwägen, ob eine Struktur ihren Preis gegenüber der Direkthaltung wert ist.

Wo sie hineingehört

Die Strukturierung ist die übergeordnete Entscheidung, die in die einzelnen Gefässe verzweigt: die Stiftung, die Nachlassplanung mit dem Trust und, wo Koordination nötig ist, das Family Office.

Die Wahl

Die Gefässe im Vergleich

Die Haltegefässe unterscheiden sich in vier Dingen zugleich: dem Zweck, für den sie taugen, der Kontrolle, die Sie behalten, der steuerlichen Behandlung und der Diskretion, die sie bieten. Kein Gefäss gewinnt in allen vier; die Wahl ist ein Tausch, und der richtige Tausch folgt dem Ziel.

Haltegefässe im Vergleich (Schweiz, Stand: 05.07.2026). Massgebend sind das ZGB, das DBG und die kantonalen Steuergesetze; für Trusts das Haager Trust-Übereinkommen.
GefässZweckKontrolleSteuerDiskretion
Direkthaltungschlichtes Halten, ein Zielvollständig bei IhnenEinkommen & Vermögen bei der Persongering, Vermögen offen im Namen
HoldinggesellschaftBeteiligungen bündeln, Betrieb trennenüber Anteile, voll steuerbarBeteiligungsabzug möglichmittel, im Handelsregister sichtbar
StiftungPhilanthropie, dauerhaftes Haltenabgegeben, Zweck gebundenbefreit wenn gemeinnützig, sonst besteuertmittel bis hoch, beaufsichtigt
Ausländischer Trustgrenzüberschreitende Nachfolge, Flexibilitätbeim Trustee, nach Trusturkundenach Ansässigkeit und Ausgestaltunghoch, aber meldepflichtig

Die Direkthaltung ist am einfachsten und am günstigsten, bietet aber weder Trennung noch besondere Diskretion. Die Holdinggesellschaft trennt Betrieb von Privatvermögen und kann Beteiligungserträge steuerlich bündeln, bleibt aber im Handelsregister sichtbar. Die Stiftung ist dauerhaft und, wo gemeinnützig, steuerbefreit, verlangt aber das Loslassen der Kontrolle, und klassische Familienstiftungen sind gesetzlich beschränkt. Der ausländische Trust bietet einer Common-Law-Familie geordnete Flexibilität, ist aber stets ausländischem Recht unterstellt und braucht einen FINMA-beaufsichtigten Trustee. Eine Versicherungslösung schliesslich kann liquides Vermögen in einen Versicherungsmantel legen, mit eigener steuerlicher und erbrechtlicher Behandlung; sie ist eng auf bestimmte Ziele zugeschnitten.

Direkthaltung: die Grundlinie

Die Direkthaltung hält Beteiligungen, Immobilien und liquide Mittel in Ihrem eigenen Namen. Sie ist die Grundlinie, gegen die jede Struktur zu messen ist: keine Errichtungskosten, keine laufende Administration, keine Revisionsstelle, kein zusätzlicher Rechtsträger, der Rechnung legen muss. Die Erträge werden bei Ihnen als natürlicher Person besteuert, das Vermögen unterliegt der kantonalen Vermögenssteuer, und die Nachfolge folgt der gesetzlichen Erbfolge, sofern kein Testament etwas anderes anordnet. Der Preis dieser Einfachheit ist das Fehlen von Trennung: Ein Anspruch gegen Sie erreicht grundsätzlich Ihr ganzes Vermögen, und die Vermögenslage ist, soweit sie ein Register betrifft, sichtbar. Für viele Verhältnisse ist das kein Nachteil, sondern die richtige Wahl.

Holdinggesellschaft: Bündeln und Trennen

Die Holdinggesellschaft, meist eine AG oder GmbH, hält Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Ihr Nutzen liegt in der Bündelung und der Trennung: Sie fasst mehrere Beteiligungen unter einem Dach zusammen, trennt einen operativen Betrieb vom Privatvermögen der Familie und schafft eine Ebene, auf der Erträge steuerlich abgestimmt werden können. Auf qualifizierenden Beteiligungserträgen kann die Holding einen Beteiligungsabzug beanspruchen, der die wirtschaftliche Doppelbelastung mildert, wenn Gewinne von der Tochter- zur Muttergesellschaft fliessen. Die Kehrseite ist die Sichtbarkeit im Handelsregister und die Pflicht zu Buchführung, Jahresrechnung und, ab bestimmten Schwellen, Revision. Die gesetzlichen Mindestkapitalien sind real: Eine GmbH verlangt CHF 20'000, eine AG CHF 100'000. Für eine einzige Beteiligung ohne Bündelungsbedarf ist eine Holding häufig überflüssig.

Stiftung und Trust: Dauer und Nachfolge

Die Stiftung und der ausländische Trust lösen ein anderes Problem als die Holding: nicht die steuerliche Bündelung, sondern die dauerhafte, geordnete Nachfolge über Generationen. Beide verlangen, dass die Stifterin oder der Errichter Kontrolle abgibt, und beide gewinnen dadurch Beständigkeit. Die Stiftung ist eine Schweizer juristische Person unter staatlicher Aufsicht; wo gemeinnützig, ist sie von der Einkommens- und Kapitalsteuer befreit, doch klassische Familienstiftungen dürfen nach Schweizer Recht keinen laufenden Unterhalt an Angehörige leisten (Art. 335 ZGB), was ihren Einsatz als Familienvehikel begrenzt. Der ausländische Trust umgeht diese Beschränkung, indem er einem Recht folgt, das den Trust kennt; die Schweiz anerkennt ihn und beaufsichtigt den professionellen Trustee, hat aber selbst kein Trustrecht. Welches der beiden Gefässe passt, entscheidet sich an der Vertrautheit der Familie mit dem Common Law, an der gewünschten Flexibilität und an der Frage, ob eine Schweizer Einheit unter Schweizer Aufsicht gewollt ist.

Versicherungslösung: der Mantel für Liquides

Eine Versicherungslösung, oft ein Lebensversicherungsmantel, umschliesst liquides Anlagevermögen mit einer eigenen steuerlichen und erbrechtlichen Behandlung. Sie kann eine begünstigte Person unmittelbar begünstigen, das umschlossene Vermögen einer eigenen Regel unterstellen und, je nach Ausgestaltung, eine gewisse Ordnung in die Nachfolge liquider Mittel bringen. Sie ist kein Ersatz für eine Holding oder einen Trust, sondern ein ergänzendes Werkzeug für einen abgegrenzten Zweck. Weil ihre Wirkung stark von der konkreten Police, dem Wohnsitz und dem Anlageinhalt abhängt, prüfen wir sie im Einzelfall und nicht als Standardbaustein.

Die Entscheidung

Welches Gefäss zu welchem Ziel

Das Ziel führt zum Gefäss, nicht umgekehrt. Nennen Sie, was zuerst zählt, und die Wahl wird klar. Die Wege unten sind der Ausgangspunkt, nicht die verbindliche Antwort: Die entscheiden wir nach der schriftlichen Analyse Ihrer Verhältnisse.

Zuerst das Ziel

Vom Ziel zum passenden Gefäss

  • Vermögensschutz: Betriebsrisiko vom Privatvermögen trennen, rechtzeitig und rechtmässig, meist über eine Holdinggesellschaft oder eine Struktur.
  • Nachfolge ordnen: eine geordnete, konfliktarme Übergabe über Generationen, oft mit Stiftung, Trust oder Holding, verzahnt mit der Nachlassplanung.
  • Steuer optimieren: Beteiligungserträge bündeln und die Doppelbelastung mildern, häufig über eine Holding mit Beteiligungsabzug.
  • Diskretion wahren: legitime Vertraulichkeit innerhalb der Melde- und Transparenzpflichten, die für alle Gefässe gelten.
  • Diversifikation halten: verstreute Anlagen und Beteiligungen in einem kohärenten, überwachbaren Rahmen bündeln.
  • Digitales Vermögen: Krypto und Token verwahren, bewerten und ihre Schlüssel-Nachfolge sichern, direkt oder über ein Gefäss.
Mehrere Beteiligungen

Holding oder Stiftung

  • Beteiligungen bündeln, Betrieb vom Privaten trennen;
  • Beteiligungserträge steuerlich abstimmen;
  • dauerhaftes Halten oder Philanthropie über eine Stiftung.
Grenzüberschreitend

Trust plus Koordination

  • Common-Law-Familie, geordnete Nachfolge über Länder;
  • ausländischer Trust mit lizenziertem Trustee;
  • ein Family Office als koordinierende Drehscheibe.

Grenzfälle entscheiden Details: die Art des Vermögens, der Wohnsitzkanton, die beteiligten Länder und die geltenden Melde- und Pflichtteilsregeln. Wir treffen die Wahl nach der Analyse, nicht nach der Kategorie.

Die Logik

Warum das Ziel und nicht das Gefäss führt

Das Ziel führt die Wahl, weil dasselbe Gefäss für das eine Ziel richtig und für das andere falsch ist. Eine Holdinggesellschaft ist ein starkes Werkzeug, um Beteiligungserträge zu bündeln, aber ein schwaches, um Diskretion zu schaffen, da sie im Handelsregister erscheint. Ein Trust ordnet die grenzüberschreitende Nachfolge, taugt aber wenig, um die laufende Steuer auf schweizerische Dividenden zu senken. Wer mit dem Gefäss beginnt, statt mit dem Ziel, baut häufig eine Struktur, die das eigentliche Anliegen verfehlt und trotzdem Kosten verursacht.

Die vier gängigen Ziele stehen zudem in Spannung zueinander, und ein ehrlicher Plan benennt den Tausch. Maximale Kontrolle und maximale Nachfolgesicherheit ziehen in verschiedene Richtungen: Eine Stiftung schützt die Absicht der Stifterin über den Tod hinaus, gerade weil sie die laufende Kontrolle beschränkt. Steuerliche Effizienz und Einfachheit stehen ebenfalls im Widerstreit, denn die steuerlich raffinierteste Struktur ist selten die schlichteste zu führen. Diskretion und Schutz wiederum kollidieren mit den Transparenz- und Meldepflichten, die für alle Gefässe gleichermassen gelten: Legitime Vertraulichkeit ist erreichbar, das Verstecken von Vermögen nicht. Wir legen diese Spannungen offen, damit die Familie den Tausch bewusst wählt, statt ihn später zu entdecken.

Am Ende geht es um Kohärenz. Ein Gefäss, das isoliert für ein Ziel gewählt wird, kann ein anderes untergraben: Eine Holding, die die Steuer optimiert, aber die Nachfolge in das Unternehmen erschwert, hat nur die Hälfte der Aufgabe gelöst. Deshalb wählen wir das Gefäss gegen das ganze Bild aus Schutz, Nachfolge, Steuer und Diskretion und stimmen es mit der Nachlassplanung ab, statt jedes Ziel als eigenes Projekt zu behandeln.

Die Steuerseite

Die Steuer entscheidet über das Gefäss mit

Die Steuer wirkt auf zwei Ebenen zugleich, und beide gehören in die Wahl des Gefässes. Auf schweizerischen Dividenden erhebt der Bund die Verrechnungssteuer, deren Regeln die Eidgenössische Steuerverwaltung führt; eine in der Schweiz ansässige Empfängerin kann sie zurückfordern, und bei ausländischen Empfängern regelt ein Doppelbesteuerungsabkommen, wie viel bleibt. Diese Steuer ist ein Sicherungsinstrument, keine endgültige Last für die Ansässige, doch sie prägt den Liquiditätsfluss und den Verwaltungsaufwand einer Struktur.

Auf der zweiten Ebene entscheidet das Gefäss über die effektive Belastung. Eine Holdinggesellschaft kann auf qualifizierenden Beteiligungserträgen einen Beteiligungsabzug beanspruchen, der die Doppelbelastung mildert; direkt bei einer natürlichen Person gehaltene Dividenden werden nach den Regeln für qualifizierte Beteiligungen erfasst, die den steuerbaren Anteil unter Voraussetzungen reduzieren. Für Betriebe, Immobilien und Wertschriften gelten je eigene Regeln, die das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuergesetze setzen. Hinzu tritt die kantonale Vermögenssteuer, die es auf Bundesebene nicht gibt: Ihr Satz und ihre Freibeträge unterscheiden sich von Kanton zu Kanton erheblich, weshalb der Wohnsitzkanton für das steuerlich beste Gefäss ebenso zählt wie die Art des Vermögens. Wir modellieren beide Ebenen zusammen mit der Steuerarbeit, weil ein Gefäss, das eine Ebene löst und die andere ignoriert, selten das effizienteste ist.

Der Fintech-Winkel

Digitales Vermögen strukturieren

Digitales Vermögen wirft dieselben Strukturfragen auf wie klassisches Vermögen, plus eigene, die falsch behandelt teuer werden. Krypto- und Token-Bestände verlangen eine bewusste Entscheidung über Verwahrung, Haltegefäss, steuerliche Bewertung und, am folgenreichsten, die Nachfolge der privaten Schlüssel. Ein Vermögen, dessen Schlüssel nur eine Person kennt, ist beim Tod dieser Person praktisch verloren; die Schlüsselverwaltung gehört deshalb in den Nachlassplan und nicht in eine technische Fussnote.

Strukturfragen für digitales Vermögen (Schweiz, Stand: 05.07.2026). Massgebend für die Vermögenssteuer sind die kantonalen Steuergesetze; für die Nachfolge das ZGB.
FrageWorum es geht
VerwahrungEigenverwahrung, reguliertes Depot oder Kombination
Haltegefässdirekt, über eine Gesellschaft oder in einer Struktur
BewertungAnsatz für die kantonale Vermögenssteuer
Schlüssel-NachfolgeZugang für die Erben, in den Nachlassplan eingebaut
MeldungMelde- und künftige Austauschpflichten auf Kryptowerte

Das Haltegefäss folgt denselben Regeln wie bei klassischem Vermögen: Für ein grosses, gemischtes digitales Portfolio kann eine Gesellschaft die Trennung und die Steuerbündelung bieten, für schlichte Bestände genügt oft die Direkthaltung mit einem geordneten Nachfolgeplan. Die Bewertung für die Vermögenssteuer folgt dem kantonalen Ansatz und schwankt mit dem Marktwert. Meldepflichten und die absehbare Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs auf Kryptowerte machen die verlässliche Buchführung zur Pflicht, nicht zur Kür. Wir bringen die Erfahrung der Kanzlei im Finanzmarkt- und Kryptorecht in die Strukturierung ein, statt digitales Vermögen wie ein reines IT-Thema zu behandeln, und verzahnen die Schlüssel-Nachfolge mit dem übrigen Nachlassplan.

Die Nachfolge der privaten Schlüssel

Die Schlüssel-Nachfolge ist der Punkt, an dem digitales Vermögen sich am stärksten von klassischem unterscheidet, und der am häufigsten übersehen wird. Ein Bankkonto findet ein Erbe über die Bank; ein selbstverwahrtes Krypto-Vermögen findet niemand, wenn der private Schlüssel mit der verstorbenen Person verschwindet. Zugleich darf der Schlüssel nicht so zugänglich sein, dass er zu Lebzeiten ein Sicherheitsrisiko wird. Die Lösung liegt zwischen beiden Fehlern: ein Verfahren, das den Erben im richtigen Moment Zugang verschafft, ohne den Zugang vorher preiszugeben, sei es über eine regulierte Verwahrstelle, über aufgeteilte Schlüssel mit Schwellenwert oder über eine sorgfältig verwahrte Anweisung, die in den Nachlassplan eingebettet ist. Nach dem Zivilgesetzbuch geht das Vermögen rechtlich auf die Erben über; ob sie faktisch darauf zugreifen können, entscheidet allein die Schlüsselverwaltung. Wir behandeln sie als Teil der Struktur, nicht als technisches Anhängsel.

Verwahrung und regulatorische Berührungspunkte

Die Verwahrung ist die zweite eigene Frage. Eigenverwahrung gibt volle Kontrolle und volle Verantwortung; ein reguliertes Depot verlagert die technische Verantwortung auf einen beaufsichtigten Anbieter, um den Preis, einem Dritten zu vertrauen und dessen Bedingungen zu akzeptieren. Für ein Vermögen, das über ein Gefäss gehalten wird, kommt hinzu, dass die Gesellschaft oder Struktur, die es hält, je nach Tätigkeit selbst regulatorische Pflichten auslösen kann. Eine reine Haltestruktur für das eigene Vermögen ist etwas anderes als eine Struktur, die für Dritte verwahrt oder handelt. Als beratende Kanzlei klären wir diese Berührungspunkte und verbinden Sie mit dem lizenzierten Verwahrer oder Verwalter; die beaufsichtigte Tätigkeit selbst üben wir nicht aus.

Wie es läuft

Wie die Strukturierung abläuft

Das Ziel klären, das Vermögen kartieren, das Gefäss wählen, dann bauen und mit Nachfolge und Steuer verbinden, oder offen zur Direkthaltung raten.

  1. Schritt 1

    Ziel & Vermögen klären

    Herausarbeiten, was zuerst zählt (Schutz, Nachfolge, Steuer, Diskretion), und kartieren, was wo liegt, klassisch wie digital.

  2. Schritt 2

    Gefäss wählen

    Das Gefäss gegen das Ziel wählen (Direkthaltung, Holding, Stiftung, Trust oder Versicherungslösung) und offen sagen, wenn keine Struktur die bessere Wahl ist.

  3. Schritt 3

    Steuer & Regulierung klären

    Die Verrechnungssteuer, den Beteiligungsabzug, die kantonale Vermögenssteuer und die regulatorische Position vor dem Bau modellieren.

  4. Laufend

    Bauen & verbinden

    Die Dokumente verfassen, die Notarin, Bank, Depotstelle und, wo ein Trust vorgesehen ist, den lizenzierten Trustee koordinieren und die Struktur mit Nachfolge, Steuer und Family Office verzahnen.

Budget

Was es kostet

Die Kosten hängen vom gewählten Gefäss und der Komplexität des Vermögens ab. Eine Analyse mit dem Ergebnis, dass die Direkthaltung genügt, ist ein bescheidenes Mandat; eine Holding über mehrere Beteiligungen, eine Stiftung mit laufender Administration oder ein Trust mit lizenziertem Trustee sind grössere Vorhaben mit wiederkehrenden Kosten für Führung und Revision. Der richtige Aufwand ist jener, dessen Nutzen, an Steuer, an Schutz, an geordneter Nachfolge, seine Kosten über die Jahre übersteigt.

Wir arbeiten zu einem festen Beratungsbudget, schriftlich vereinbart, und umreissen die laufenden Kosten der gewählten Struktur vorab. Den Preis nennen wir auf Anfrage.

Struktur besprechen
Was Sie brauchen

Was eine tragfähige Struktur voraussetzt

Eine Struktur, die ihren Preis verdient, ruht auf:

  • einem klaren Ziel, das die Wahl des Gefässes führt;
  • einem ehrlichen Vergleich der Struktur mit der Direkthaltung;
  • der vor dem Bau geklärten steuerlichen und regulatorischen Position;
  • rechtzeitigem, rechtmässigem Aufbau des Schutzes, nicht als späte Reaktion;
  • der Verbindung zu Nachfolge, Steuer und, wo digital, zur Schlüssel-Nachfolge.

Wann eine Struktur nicht nötig ist

Der häufigste Fehler ist, eine Struktur zu bauen, weil sie verfügbar ist, nicht weil sie gebraucht wird. Wer ein einfaches Portfolio, einen Wohnsitz, eine unkomplizierte Familie und ein einziges Ziel hat, zahlt für eine Stiftung oder einen Trust meist mehr an Errichtung, Administration und Revision, als das Gefäss je einspart; eine Holding ohne mehrere Beteiligungen, die sie bündelt, trägt Kosten und Pflichten ohne Gegenwert. Der Prüfstein ist nüchtern: Was genau spart die Struktur, an Steuer, an Schutz, an Ordnung der Nachfolge, und übersteigt das ihre Kosten über die Jahre? Fällt die Antwort nicht klar aus, ist die Direkthaltung die bessere Wahl. Wir sagen das, wenn es zutrifft, denn das Ziel ist Ihr Interesse und nicht das grösstmögliche Mandat.

Warum Goldblum

Die Struktur in der Praxis

Das Ziel zuerst zu klären, das richtige Gefäss zu wählen und es mit Nachfolge, Steuer und, wo digital, mit der Schlüssel-Nachfolge zu verzahnen, ist die Arbeit dieser Kanzlei.

Zielgeführt

Das Gefäss folgt dem Ziel

Schutz, Nachfolge, Steuer und Diskretion zuerst geklärt, das Gefäss danach gewählt, mit der offenen Antwort, wenn die Direkthaltung genügt.

Fintech-tief

Digitales Vermögen mitgedacht

Verwahrung, Bewertung und Schlüssel-Nachfolge von Krypto- und Token-Vermögen aus der Kryptorechtserfahrung der Kanzlei strukturiert.

Koordiniert

Verbunden, nicht isoliert

Die Struktur mit Nachfolge, Steuer und, wo nötig, einem Family Office verzahnt; die beaufsichtigte Verwaltung dem lizenzierten Anbieter überlassen.

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Das Gefäss

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FAQ

Vermögensstrukturierung: häufige Fragen.

01Was bedeutet Vermögensstrukturierung in der Schweiz?
Vermögensstrukturierung heisst zu entscheiden, wie Sie Ihr Vermögen halten, und nicht bloss, worin Sie investieren. Die Frage ist, ob Sie Beteiligungen, Immobilien, Betriebe und liquide Mittel direkt in Ihrem Namen halten oder in ein Gefäss legen: eine Holdinggesellschaft, eine Stiftung, einen ausländischen Trust oder eine Versicherungslösung. Jedes Gefäss verändert vier Dinge auf einmal: den Schutz vor Ansprüchen, die Ordnung der Nachfolge, die Steuerlast und die Diskretion. Der richtige Aufbau folgt Ihrem Ziel, nicht der Mode: Wer Nachfolge ordnen will, braucht ein anderes Gefäss als wer Steuer auf Beteiligungserträge optimieren will. Wir klären das Ziel zuerst und wählen das Gefäss danach, und sagen offen, wenn die einfache Direkthaltung der Struktur überlegen ist.
02Welches Gefäss passt zu welchem Ziel?
Es hängt davon ab, was Sie erreichen wollen. Für die Steuerbündelung von Beteiligungen und die Trennung von Betrieb und Privatvermögen ist eine Holdinggesellschaft oft das richtige Gefäss. Für dauerhafte Philanthropie oder das langfristige Halten von Familienvermögen unter Aufsicht dient eine Stiftung, wobei das Schweizer Recht klassische Familienstiftungen beschränkt. Für eine grenzüberschreitende Familie, die mit dem Common Law vertraut ist und eine geordnete, flexible Nachfolge über mehrere Generationen sucht, kann ein ausländischer Trust passen, den die Schweiz anerkennt. Und für schlichte Verhältnisse mit einem Ziel ist die Direkthaltung häufig günstiger und klarer als jede Struktur. Die Wahl entscheidet über Steuer, Kontrolle und Diskretion zugleich, weshalb wir sie gegen das Ziel treffen, nicht gegen einen Standardfall.
03Ist Goldblum FINMA-bewilligt oder Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation?
Nein. Goldblum und Partners ist eine beratende und strukturierende Anwaltskanzlei; sie ist nicht FINMA-bewilligt und nicht Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation. Das prägt, was wir tun und was nicht. Wir gestalten die Vermögensstruktur, verfassen die Dokumente, klären die steuerliche und regulatorische Position und koordinieren die Beteiligten. Wir verwalten aber weder Ihr Vermögen noch führen wir eine bewilligungspflichtige Finanztätigkeit aus. Wo eine Struktur eine beaufsichtigte Funktion braucht, etwa einen professionellen Trustee oder eine Depotstelle, verbinden wir Sie mit dem lizenzierten Anbieter und bleiben der strukturierende und koordinierende Berater. Diese klare Rollentrennung ist bewusst: Sie hält die Beratung unabhängig von der Verwaltung, die sie empfiehlt.
04Gibt es in der Schweiz ein eigenes Trustrecht?
Nein, die Schweiz hat kein eigenes Trustrecht. Sie anerkennt aber ausländische Trusts unter dem Haager Trust-Übereinkommen, das für die Schweiz seit dem 01.07.2007 in Kraft ist. Ein Trust ist deshalb stets einem ausländischen Recht unterstellt, etwa dem englischen oder jenem einer anderen Common-Law-Ordnung, auch wenn er aus der Schweiz verwaltet wird. Ein professioneller Trustee in oder aus der Schweiz ist seinerseits FINMA-beaufsichtigt und braucht eine Bewilligung. Das Ergebnis ist eine bewährte Kombination: erprobtes ausländisches Trustrecht, stabile Verwaltung in der Schweiz und echte Aufsicht über den Trustee. Wir strukturieren den Trust und verbinden Sie mit einem lizenzierten Trustee; wir handeln nicht selbst als Trustee.
05Wie werden Beteiligungen und Dividenden in einer Struktur besteuert?
In der Schweiz treffen zwei Ebenen aufeinander. Auf Dividenden aus schweizerischen Gesellschaften wird die Verrechnungssteuer erhoben, die eine in der Schweiz ansässige Empfängerin oder ein Doppelbesteuerungsabkommen ganz oder teilweise zurückfordern kann. Auf Ebene der haltenden Person oder Gesellschaft entscheidet dann die Struktur über die effektive Last: Eine Holdinggesellschaft kann unter Voraussetzungen einen Beteiligungsabzug beanspruchen, der die Doppelbelastung qualifizierender Beteiligungserträge mildert, während direkt gehaltene Dividenden bei einer natürlichen Person nach den Regeln für qualifizierte Beteiligungen erfasst werden. Hinzu kommt die kantonale Vermögenssteuer, die je nach Kanton unterschiedlich ausfällt. Wir modellieren diese Ebenen gemeinsam, weil das steuerlich beste Gefäss von der Art des Vermögens und vom Wohnsitzkanton abhängt, nicht von einer allgemeinen Regel.
06Wie strukturiert man Krypto- und Token-Vermögen?
Digitales Vermögen wirft dieselben Strukturfragen auf wie klassisches, plus eigene. Zu klären ist die Verwahrung (Eigenverwahrung, ein reguliertes Depot oder eine Kombination), das Haltegefäss (direkt, über eine Gesellschaft oder in einer weiteren Struktur), die steuerliche Bewertung für die kantonale Vermögenssteuer und, oft am wichtigsten, die Nachfolge der privaten Schlüssel. Ein Vermögen, dessen Schlüssel nur eine Person kennt, ist beim Tod dieser Person praktisch verloren, weshalb die Schlüsselverwaltung Teil des Nachlassplans sein muss und nicht eine technische Nebensache. Meldepflichten und die künftige Reichweite des automatischen Informationsaustauschs auf Kryptowerte kommen hinzu. Wir bringen die Erfahrung der Kanzlei im Finanzmarkt- und Kryptorecht in die Strukturierung ein, statt digitales Vermögen wie ein reines IT-Thema zu behandeln.
07Schützt eine Struktur mein Vermögen vor Gläubigern?
In gewissen Grenzen, und nur wenn sie ehrlich und rechtzeitig aufgesetzt ist. Eine saubere Struktur kann Betriebsrisiken vom Privatvermögen trennen, die Haftung auf eine Gesellschaft begrenzen und Vermögen in einem beaufsichtigten Gefäss bündeln, sodass ein Anspruch gegen eine Sphäre nicht alles erfasst. Was sie nicht kann, ist bestehende oder absehbare Gläubiger durch eine kurzfristige Übertragung aushebeln: Solche Übertragungen sind nach Schuldbetreibungs- und Erbrecht anfechtbar, und moderne Transparenz- und Meldepflichten machen das Verstecken von Vermögen unwirksam. Ein Schutz, der zählt, entsteht Jahre bevor ein Anspruch entsteht, nicht danach. Wir bauen den Schutz rechtzeitig und rechtmässig ein, oder wir sagen offen, dass er im konkreten Fall nicht mehr zu haben ist.
08Wann ist eine Struktur überflüssig?
Häufiger, als Anbieter zugeben. Wer ein einfaches Portfolio, einen Wohnsitz, eine unkomplizierte Familie und ein einziges Ziel hat, zahlt für eine Stiftung oder einen Trust meist mehr an Errichtung, laufender Administration und Revision, als die Struktur je einspart. Eine Holdinggesellschaft ohne mehrere Beteiligungen, die sie bündelt, trägt Kosten und Pflichten ohne entsprechenden Nutzen. Die ehrliche Prüfung ist einfach: Was genau spart die Struktur, an Steuer, an Schutz, an Ordnung der Nachfolge, und übersteigt das ihre Kosten über die Jahre? Fällt die Antwort nicht klar aus, ist die Direkthaltung die bessere Wahl. Wir sagen das, wenn es zutrifft, weil das Ziel Ihr Interesse ist und nicht das grösstmögliche Mandat.
09Wie hängt die Vermögensstrukturierung mit der Nachfolge und der Steuer zusammen?
Sie sind Teile eines Ganzen und driften auseinander, wenn getrennte Berater sie einzeln behandeln. Das Gefäss, in dem Sie Vermögen halten, bestimmt mit, wie es sich vererbt, welche Pflichtteile greifen und welche Erbschafts- und Einkommenssteuer über die Kantone und Länder anfällt. Eine Holding verändert die Nachfolge in ein Unternehmen; eine Stiftung oder ein Trust kann die gesetzliche Erbfolge überlagern; die Rechtswahl im Nachlass wirkt auf beides zurück. Deshalb planen wir die Struktur zusammen mit der Nachlassplanung und der Steuerarbeit und nicht als isoliertes Projekt. Wo eine koordinierende Funktion nötig ist, verbindet sich die Struktur mit einem Family Office, das das Ganze über Generationen kohärent hält.
10Kann Goldblum die passende Struktur gestalten und aufbauen?
Ja. Wir beginnen beim Ziel, kartieren das Vermögen über die Länder und wählen das Gefäss, das dem Ziel wirklich dient, samt der offenen Antwort, wenn keine Struktur die beste ist. Wir verfassen die Dokumente, klären die steuerliche und regulatorische Position, koordinieren die Notarin, die Bank, die Depotstelle und, wo ein Trust vorgesehen ist, den lizenzierten Trustee, und verbinden die Struktur mit Nachfolge, Steuer und, wo nötig, einer koordinierenden Family-Office-Funktion. Für digitales Vermögen bringen wir die Kryptorechtserfahrung der Kanzlei ein. Als beratende und strukturierende Kanzlei bauen und koordinieren wir die Struktur; die beaufsichtigte Verwaltung überlassen wir den lizenzierten Anbietern, mit denen wir Sie verbinden.

Halten Sie Ihr Vermögen so, wie es Ihrem Ziel dient?

Nennen Sie uns Ihr Vermögen, wo es liegt und was Sie damit erreichen wollen. Ein Partner klärt das Ziel, wählt das Gefäss und baut die Struktur, oder rät offen zur einfachen Direkthaltung.