Die Arbeitszeitregelungen in der Schweiz sind umfassend und regeln nicht nur die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, sondern auch besondere Arbeitszeiten wie Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit. Zudem werden Ruhezeiten, Pausen und Bereitschaftsdienste klar definiert. Diese Bestimmungen dienen dem Schutz der Arbeitnehmer und der Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen. Viele dieser Regelungen gelten auch für Gründer, die ein Schweizer Start-up aufbauen und von Anfang an rechtskonforme Arbeitsverhältnisse schaffen wollen.
Arbeitszeit Schweiz
Die Arbeitszeit in der Schweiz ist gesetzlich geregelt und umfasst die Zeit, in der ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Dazu zählt neben der regulären Arbeitszeit auch die Präsenzzeit, in der der Arbeitnehmer auf die Zuteilung von Arbeit wartet. Die maximale Arbeitszeit beträgt in der Regel 42 Stunden pro Woche, kann jedoch je nach Branche und GAV abweichen. Ein Vergleich der Rechtsformen hilft dabei, die arbeitsrechtlichen Anforderungen je nach Gesellschaftsform besser einzuordnen. Auch Reisezeiten gelten als Arbeitszeit, wenn die Fahrt zur Berufsausübung notwendig ist.
Nachtarbeit wird in der Schweiz als Arbeit definiert, die zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr geleistet wird. Grundsätzlich ist Nachtarbeit gemäß Art. 10 ArG untersagt, es sei denn, eine behördliche Bewilligung liegt vor. Vorübergehende Nachtarbeit kann mit einem Lohnzuschlag von 25 % entschädigt werden, während bei regelmäßiger oder dauerhafter Nachtarbeit ein Zeitzuschlag von 10 % gewährt wird. Dabei ist auch zu prüfen, ob entsprechende Einträge im Handelsregister eine Rolle spielen.
Sonntagsarbeit Schweiz
Sonntagsarbeit ist in der Schweiz grundsätzlich verboten und bedarf einer behördlichen Bewilligung. Der Sonntag gilt als Zeitraum von Samstag, 23:00 Uhr bis Sonntag, 23:00 Uhr. Vorübergehende Sonntagsarbeit kann mit einem Lohnzuschlag von 50 % entschädigt werden. Für regelmäßige Sonntagsarbeit ist keine Lohnentschädigung vorgesehen, es sei denn, sie wurde nicht im Arbeitsvertrag vereinbart.
Maria Werner
Sachbearbeiterin für GmbH kaufen und AG kaufen in der Schweiz
Der Arbeitsweg zählt in der Schweiz grundsätzlich nicht als Arbeitszeit, auch wenn der Arbeitgeber diese Zeit vergütet. Eine Ausnahme besteht, wenn die Tätigkeit eine Fahrt zwischen verschiedenen Arbeitsorten erfordert. In diesem Fall wird die Reisezeit als Arbeitszeit gewertet. Für Bereitschaftsdienste, die außerhalb des Betriebs auf Abruf erfolgen, gilt die Arbeitszeit nur für tatsächlich geleistete Arbeit.
Bereitschaftsdienst Arbeitszeit
Beim Bereitschaftsdienst wird zwischen aktiver und passiver Arbeitszeit unterschieden. Bereits bei der Erstellung der Gründungsdokumente sollte der Umgang mit Bereitschaftsdiensten klar geregelt sein. Aktive Arbeitszeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich zur Arbeit gerufen wird. Passive Zeit, in der sich der Arbeitnehmer auf Abruf bereithält, zählt hingegen nur dann als Arbeitszeit, wenn sie im Betrieb stattfindet. Außerhalb des Betriebs wird nur die tatsächliche Einsatzzeit angerechnet. Die Vergütung des Bereitschaftsdienstes kann je nach GAV unterschiedlich geregelt sein.
In der Schweiz beträgt die tägliche Mindestruhezeit gemäß Art. 15a ArG mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden. Einmal pro Woche kann diese Ruhezeit auf 8 Stunden reduziert werden, sofern im Durchschnitt von zwei Wochen die reguläre Ruhezeit eingehalten wird. Verstöße gegen die Ruhezeitenregelung können zu empfindlichen Sanktionen führen, insbesondere wenn Arbeitnehmer wiederholt zur Arbeit gerufen werden. In besonderen Fällen, etwa bei einer GmbH Zweckänderung, kann es erforderlich sein, Arbeitszeitmodelle neu zu bewerten.
Pausenregelung Schweiz
Die Pausenregelung in der Schweiz richtet sich nach der Dauer der täglichen Arbeitszeit. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 5,5 Stunden steht dem Arbeitnehmer eine Pause von 15 Minuten zu. Ab 7 Stunden erhöht sich die Pausenzeit auf 30 Minuten, und bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden muss eine Pause von mindestens 1 Stunde gewährt werden. Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn der Arbeitsplatz nicht verlassen werden darf.
Die Regelungen zur Arbeitszeit in der Schweiz sind vielfältig und dienen dem Schutz der Arbeitnehmer. Von der regulären Arbeitszeit über Nacht- und Sonntagsarbeit bis hin zu Pausen und Ruhezeiten gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Arbeitgeber müssen diese Vorschriften einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Gleichzeitig bieten die Regelungen Flexibilität durch Ausnahmen wie den Bereitschaftsdienst oder die Reisezeit, sofern diese korrekt dokumentiert und vergütet werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der Einhaltung der Ruhezeiten und der korrekten Vergütung von Nacht- und Sonntagsarbeit. Zudem sind AHV-Leistungen bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen und bei der Beschäftigung älterer Mitarbeitender zu berücksichtigen.
Maria Werner
Sachbearbeiterin für GmbH kaufen und AG kaufen in der Schweiz
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Arbeitszeit in der Schweiz
Arbeitszeit umfasst die Zeit, in der ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, einschließlich Reisezeit zwischen Arbeitsorten und Bereitschaftsdienst.
Die maximale Arbeitszeit beträgt in der Regel 42 Stunden pro Woche, kann jedoch je nach Branche und Gesamtarbeitsvertrag abweichen.
Nachtarbeit wird als Arbeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr definiert und ist in der Schweiz grundsätzlich bewilligungspflichtig.
Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten und bedarf einer behördlichen Bewilligung. Vorübergehende Sonntagsarbeit wird mit einem Zuschlag von 50 % entschädigt.
Nein, der normale Arbeitsweg zählt nicht als Arbeitszeit. Ausnahmen gelten für Fahrten zwischen verschiedenen Arbeitsorten.
Bereitschaftsdienst kann aktiv (bei tatsächlichem Einsatz) oder passiv (auf Abruf) erfolgen. Die Vergütung richtet sich nach dem GAV oder individuellen Vereinbarungen.
Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden. Einmal pro Woche kann diese auf 8 Stunden reduziert werden.
Bei einer Arbeitszeit von mehr als 5,5 Stunden beträgt die Pause 15 Minuten, ab 7 Stunden 30 Minuten und ab 9 Stunden mindestens 1 Stunde.
Verstöße können zu Sanktionen führen, insbesondere wenn Arbeitnehmer wiederholt zur Arbeit gerufen werden und die Ruhezeit nicht eingehalten wird.
Pausen gelten nur dann als Arbeitszeit, wenn der Arbeitsplatz nicht verlassen werden darf.
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