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Arbeitszeiterfassung: Die gesetzlichen Pflichten

Louis Mummenthaler
16. Juni, 2025

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Die Arbeitszeitregelungen in der Schweiz sind umfassend und regeln nicht nur die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, sondern auch besondere Arbeitszeiten wie Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit. Zudem werden Ruhezeiten, Pausen und Bereitschaftsdienste klar definiert. Diese Bestimmungen dienen dem Schutz der Arbeitnehmer und der Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen. Viele dieser Regelungen gelten auch für Gründer, die ein Schweizer Start-up aufbauen und von Anfang an rechtskonforme Arbeitsverhältnisse schaffen wollen.
Arbeitszeit Schweiz

Arbeitszeit Schweiz

Die Arbeitszeit in der Schweiz ist gesetzlich geregelt und umfasst die Zeit, in der ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Dazu zählt neben der regulären Arbeitszeit auch die Präsenzzeit, in der der Arbeitnehmer auf die Zuteilung von Arbeit wartet. Die maximale Arbeitszeit beträgt in der Regel 42 Stunden pro Woche, kann jedoch je nach Branche und GAV abweichen. Ein Vergleich der Rechtsformen hilft dabei, die arbeitsrechtlichen Anforderungen je nach Gesellschaftsform besser einzuordnen. Auch Reisezeiten gelten als Arbeitszeit, wenn die Fahrt zur Berufsausübung notwendig ist.

Nachtarbeit Schweiz

Nachtarbeit wird in der Schweiz als Arbeit definiert, die zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr geleistet wird. Grundsätzlich ist Nachtarbeit gemäß Art. 10 ArG untersagt, es sei denn, eine behördliche Bewilligung liegt vor. Vorübergehende Nachtarbeit kann mit einem Lohnzuschlag von 25 % entschädigt werden, während bei regelmäßiger oder dauerhafter Nachtarbeit ein Zeitzuschlag von 10 % gewährt wird. Dabei ist auch zu prüfen, ob entsprechende Einträge im Handelsregister eine Rolle spielen.

Sonntagsarbeit Schweiz

Sonntagsarbeit ist in der Schweiz grundsätzlich verboten und bedarf einer behördlichen Bewilligung. Der Sonntag gilt als Zeitraum von Samstag, 23:00 Uhr bis Sonntag, 23:00 Uhr. Vorübergehende Sonntagsarbeit kann mit einem Lohnzuschlag von 50 % entschädigt werden. Für regelmäßige Sonntagsarbeit ist keine Lohnentschädigung vorgesehen, es sei denn, sie wurde nicht im Arbeitsvertrag vereinbart.

Maria Werner

Sachbearbeiterin für GmbH kaufen und AG kaufen in der Schweiz
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530
Arbeitsweg Arbeitszeit

Arbeitsweg Arbeitszeit

Der Arbeitsweg zählt in der Schweiz grundsätzlich nicht als Arbeitszeit, auch wenn der Arbeitgeber diese Zeit vergütet. Eine Ausnahme besteht, wenn die Tätigkeit eine Fahrt zwischen verschiedenen Arbeitsorten erfordert. In diesem Fall wird die Reisezeit als Arbeitszeit gewertet. Für Bereitschaftsdienste, die außerhalb des Betriebs auf Abruf erfolgen, gilt die Arbeitszeit nur für tatsächlich geleistete Arbeit.

Bereitschaftsdienst Arbeitszeit

Beim Bereitschaftsdienst wird zwischen aktiver und passiver Arbeitszeit unterschieden. Bereits bei der Erstellung der Gründungsdokumente sollte der Umgang mit Bereitschaftsdiensten klar geregelt sein. Aktive Arbeitszeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich zur Arbeit gerufen wird. Passive Zeit, in der sich der Arbeitnehmer auf Abruf bereithält, zählt hingegen nur dann als Arbeitszeit, wenn sie im Betrieb stattfindet. Außerhalb des Betriebs wird nur die tatsächliche Einsatzzeit angerechnet. Die Vergütung des Bereitschaftsdienstes kann je nach GAV unterschiedlich geregelt sein.

Ruhezeit Schweiz

In der Schweiz beträgt die tägliche Mindestruhezeit gemäß Art. 15a ArG mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden. Einmal pro Woche kann diese Ruhezeit auf 8 Stunden reduziert werden, sofern im Durchschnitt von zwei Wochen die reguläre Ruhezeit eingehalten wird. Verstöße gegen die Ruhezeitenregelung können zu empfindlichen Sanktionen führen, insbesondere wenn Arbeitnehmer wiederholt zur Arbeit gerufen werden. In besonderen Fällen, etwa bei einer GmbH Zweckänderung, kann es erforderlich sein, Arbeitszeitmodelle neu zu bewerten.
Pausenregelung Schweiz

Pausenregelung Schweiz

Die Pausenregelung in der Schweiz richtet sich nach der Dauer der täglichen Arbeitszeit. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 5,5 Stunden steht dem Arbeitnehmer eine Pause von 15 Minuten zu. Ab 7 Stunden erhöht sich die Pausenzeit auf 30 Minuten, und bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden muss eine Pause von mindestens 1 Stunde gewährt werden. Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn der Arbeitsplatz nicht verlassen werden darf.

Fazit

Die Regelungen zur Arbeitszeit in der Schweiz sind vielfältig und dienen dem Schutz der Arbeitnehmer. Von der regulären Arbeitszeit über Nacht- und Sonntagsarbeit bis hin zu Pausen und Ruhezeiten gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Arbeitgeber müssen diese Vorschriften einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Gleichzeitig bieten die Regelungen Flexibilität durch Ausnahmen wie den Bereitschaftsdienst oder die Reisezeit, sofern diese korrekt dokumentiert und vergütet werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der Einhaltung der Ruhezeiten und der korrekten Vergütung von Nacht- und Sonntagsarbeit. Zudem sind AHV-Leistungen bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen und bei der Beschäftigung älterer Mitarbeitender zu berücksichtigen.

Maria Werner

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Arbeitszeit in der Schweiz

Arbeitszeit umfasst die Zeit, in der ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, einschließlich Reisezeit zwischen Arbeitsorten und Bereitschaftsdienst.

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