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Was ist das Handelsregister?

Louis Mummenthaler
5. Juni, 2025

Inhaltsverzeichnis

Bedeutung des Handelsregisters

Das Handelsregister ist ein zentrales öffentliches Verzeichnis in der Schweiz, das grundlegende Informationen über Unternehmen enthält. Es wird kantonal geführt, ist jedoch national vernetzt und bildet die juristische Basis für die wirtschaftliche Transparenz. Für viele Gründer stellt sich die Frage, ob und wann eine Eintragung notwendig ist – und welche Auswirkungen dies auf den Geschäftsbetrieb hat.

Die Eintragung im Handelsregister schafft Vertrauen. Sie signalisiert potenziellen Geschäftspartnern und Kunden, dass das Unternehmen rechtlich korrekt strukturiert ist, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und transparent agiert. Zudem verleiht sie dem Unternehmen Rechtspersönlichkeit – was bei Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG rechtlich erforderlich ist.

Auch gegenüber Banken, Investoren oder Behörden ist der Handelsregistereintrag oft Voraussetzung für Geschäftstätigkeiten. So wird etwa bei der Eröffnung eines Firmenkontos oder der Beantragung von Finanzierungen meist ein aktueller Handelsregisterauszug verlangt. Auch die Sozialversicherung muss bei der Aufnahme der Geschäftstätigkeit berücksichtigt werden.

Doch das Register erfüllt nicht nur eine Informations- und Reputationsfunktion – es hat auch rechtliche Bedeutung: Nur eingetragene Firmen dürfen gewisse Bezeichnungen tragen, haften unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt und genießen Markenschutz im Firmenrecht.

Dieser Beitrag beleuchtet, welche Aufgaben das Handelsregister konkret übernimmt, wer sich eintragen lassen muss und wie der Eintragungsprozess abläuft – von den Voraussetzungen bis zu den Gebühren.
Was macht das Handelsregister konkret?

Was macht das Handelsregister konkret?

Das Handelsregister übernimmt in der Schweiz eine Vielzahl wichtiger Funktionen, die weit über eine reine Datensammlung hinausgehen. Es schafft Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr, dient als verlässliche Informationsquelle für Dritte und ist Grundlage für zahlreiche rechtliche Wirkungen im Unternehmensalltag.

Zunächst erfüllt das Handelsregister eine Publikationsfunktion: Alle eingetragenen Unternehmen werden mit ihren wesentlichen Daten – wie Firma, Sitz, Rechtsform, Zweck, Inhaber oder Verwaltungsrat – öffentlich zugänglich gemacht. Diese Informationen können online über die Plattform des Bundesamts für Justiz (Zefix) abgerufen werden. So können Geschäftspartner, Kunden und Behörden jederzeit nachvollziehen, mit wem sie es juristisch zu tun haben.

Darüber hinaus besitzt das Handelsregister eine Rechtswirkungsfunktion. Das bedeutet: Bestimmte Rechtsfolgen treten erst mit dem Eintrag in Kraft. So entsteht beispielsweise eine GmbH oder AG erst mit ihrer Eintragung. Ebenso sind Änderungen – etwa bei der Geschäftsführung, dem Sitz oder dem Gesellschaftszweck – nur dann rechtsgültig, wenn sie im Register eingetragen wurden.

Ein dritter zentraler Aspekt ist die Schutzfunktion. Durch die Publikation im Handelsregister entsteht ein gewisser Namensschutz innerhalb der Branche und Region. Niemand darf eine identische oder stark verwechslungsfähige Firma führen, wenn diese bereits registriert ist. Dies schützt vor Verwirrung im Markt und sichert die unternehmerische Identität.

Das Handelsregister dient ferner der Kontrollfunktion: Behörden und Gerichte nutzen die Einträge zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Vertretung und Organisation eines Unternehmens. Nur wer korrekt eingetragen ist, kann rechtlich wirksam im Namen der Firma handeln – etwa Verträge abschließen oder vor Gericht auftreten.

Schließlich hat das Handelsregister auch eine Beweisfunktion. Die Einträge gelten im Rechtsverkehr als Beleg dafür, dass die dort verzeichneten Tatsachen korrekt sind – es sei denn, das Gegenteil wird bewiesen.

Kurzum: Das Handelsregister ist ein zentrales Fundament der schweizerischen Unternehmenslandschaft. Es garantiert Transparenz, Rechtssicherheit und Verlässlichkeit – für Gründer, Unternehmen, Behörden und die Öffentlichkeit.
Haben Sie Fragen?

Wer muss sich eintragen lassen?

Nicht jedes Unternehmen in der Schweiz ist automatisch eintragungspflichtig. Die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister richtet sich nach der gewählten Rechtsform, der Höhe des Umsatzes und teilweise nach der Art der unternehmerischen Tätigkeit.
  • Einzelunternehmen sind nur dann eintragungspflichtig, wenn sie einen jährlichen Umsatz von mindestens CHF 100'000 erzielen. Liegt der Umsatz darunter, ist der Eintrag freiwillig – bringt jedoch Vorteile, etwa beim professionellen Marktauftritt oder beim Abschluss von Verträgen. Wird die Umsatzgrenze überschritten, ist die Eintragung zwingend innerhalb von 30 Tagen vorzunehmen.
  • Personengesellschaften wie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind unabhängig vom Umsatz zur Eintragung verpflichtet. Der Eintrag markiert hier den offiziellen Beginn der Gesellschaft und dokumentiert die Haftungsverhältnisse der Gesellschafter.
  • Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG unterliegen grundsätzlich der Eintragungspflicht. Ohne Handelsregistereintrag sind sie rechtlich nicht existent. Erst durch die Eintragung erlangen sie ihre Rechtspersönlichkeit und können im eigenen Namen handeln, Eigentum erwerben oder verklagt werden.
  • Vereine und Stiftungen sind nur unter bestimmten Bedingungen eintragungspflichtig – etwa wenn sie eine kaufmännische Tätigkeit ausüben oder revisionspflichtig sind.Auch ausländische Unternehmen, die in der Schweiz eine Betriebsstätte eröffnen, müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen.
Wichtig ist: Der Handelsregistereintrag ist nicht nur eine formale Pflicht, sondern oft Voraussetzung für geschäftliche Aktivitäten – sei es bei Behörden, Banken oder Versicherungen. Wer sich nicht rechtzeitig einträgt, riskiert rechtliche Nachteile und Sanktionen.

So tragen Sie Ihr Unternehmen ein

Der Eintrag ins Handelsregister erfolgt nicht automatisch, sondern muss vom Unternehmen aktiv beantragt werden. Der Ablauf ist klar geregelt, kann jedoch je nach Kanton und Unternehmensform in Detailfragen variieren. Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Eintragungsprozess in der Schweiz.
  • Vorbereitung der Unterlagen Je nach Rechtsform müssen unterschiedliche Dokumente vorgelegt werden. Für Kapitalgesellschaften sind unter anderem Gründungsurkunde, Statuten, Wahl des Verwaltungsrats und Kapitaleinzahlungsbestätigung erforderlich. Bei Personengesellschaften reichen Gesellschafterverträge und Identitätsnachweise. Einzelunternehmen benötigen in der Regel eine einfache Anmeldung mit Angaben zur Person und zur Geschäftstätigkeit.
  • Öffentliche Beurkundung (falls erforderlich) Bei Gründung einer GmbH oder AG ist die öffentliche Beurkundung der Gründungsunterlagen durch einen Notar Pflicht. Diese umfasst insbesondere die Statuten und das Gründungsprotokoll. Die Kosten dafür variieren je nach Kanton und Notariat.
  • Anmeldung beim Handelsregisteramt Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch beim Handelsregisteramt des zuständigen Kantons. Eingereicht werden müssen die vollständigen Gründungsunterlagen, ein Anmeldungsschreiben und das Beiblatt zur Unterschriftenbeglaubigung. Bei Kapitalgesellschaften erfolgt zusätzlich eine Prüfung der Einzahlung des Stamm- oder Aktienkapitals.
  • Prüfung und Eintragung Das Handelsregisteramt prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit, formelle Richtigkeit und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Bei positiver Prüfung erfolgt die Eintragung ins Register. Die Dauer variiert je nach Kanton – in der Regel dauert es zwischen wenigen Tagen und zwei Wochen.
  • Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) Nach der Eintragung wird das Unternehmen im SHAB publiziert. Erst mit dieser Veröffentlichung wird der Eintrag rechtswirksam. Die Publikation enthält alle wesentlichen Informationen zur Firma, Rechtsform, Sitz und Vertretung.
  • Folgeaktivitäten Nach der Eintragung sollten weitere administrative Schritte erfolgen, z. B. Eröffnung eines Firmenkontos, Anmeldung bei der Mehrwertsteuer (falls nötig), Abschluss von Versicherungen sowie Erstellung der Buchhaltung. Dabei sollte auch geprüft werden, welche nützlichen Versicherungen für den Unternehmensstart erforderlich sind. Auch die Sicherung von Domain und Marke empfiehlt sich parallel.
Ein professionell vorbereiteter Eintrag spart nicht nur Zeit, sondern schützt vor Rückfragen und Verzögerungen. Bei Unsicherheiten ist die Unterstützung durch Treuhänder oder Plattformen wie Goldblum.ch empfehlenswert.

Adam Abdellaoui

Off-Counsel
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530
Dauer, Kosten, Dokumente

Dauer, Kosten, Dokumente

Die Dauer, Kosten und benötigten Dokumente für einen Handelsregistereintrag hängen von mehreren Faktoren ab – insbesondere von der gewählten Rechtsform, dem Standort des Unternehmens sowie der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
  • Dauer: In der Regel dauert der Eintragungsprozess – vom Einreichen der Unterlagen bis zur Publikation im SHAB – zwischen fünf und zehn Werktagen. In besonders gefragten Kantonen oder bei unvollständigen Unterlagen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. Bei korrekter Vorbereitung und elektronischer Einreichung kann der gesamte Prozess deutlich beschleunigt werden.
  • Kosten: Die Gebühren für den Eintrag ins Handelsregister setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Für Einzelunternehmen belaufen sich die Gesamtkosten meist auf CHF 120–200. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sind mit Notariatsgebühren, Handelsregisterkosten und Publikationsgebühren Gesamtkosten zwischen CHF 600–1200 zu kalkulieren. Hinzu kommen gegebenenfalls Auslagen für die Beratung durch einen Treuhänder oder Anwalt.
  • Dokumente: Die einzureichenden Unterlagen variieren je nach Rechtsform:
    • Einzelunternehmen: Formular mit persönlichen Daten, Tätigkeitsbeschreibung
    • GmbH: Gründungsurkunde, Statuten, Kapitaleinzahlungsnachweis, Gesellschafterliste
    • AG: zusätzlich Verwaltungsratsbeschluss, ggf. Revisionsstellenbestätigung
    • Unterschriftenbelege aller zeichnungsberechtigten Personen sind in jedem Fall notwendig
Eine lückenlose und fehlerfreie Dokumentation ist entscheidend für eine zügige Bearbeitung. Ein solides Verständnis des Schweizer Arbeitsrechts ist zudem hilfreich, um spätere Konflikte mit Mitarbeitenden zu vermeiden. Wer den Aufwand minimieren möchte, kann auf spezialisierte Dienstleister wie Goldblum.ch zurückgreifen – sie kümmern sich um die gesamte Vorbereitung, Abstimmung mit Notariat und Registeramt sowie die fristgerechte Einreichung. Zusätzliche Informationen zur Schweizer Mehrwertsteuer helfen, die steuerlichen Pflichten korrekt einzuschätzen.

Fazit & Unterstützung durch Goldblum.ch

Das Handelsregister ist mehr als nur ein administratives Verzeichnis – es bildet das rechtliche Rückgrat des Schweizer Unternehmertums. Eine korrekte und rechtzeitige Eintragung schafft Vertrauen, schützt die Identität der Firma und ermöglicht es, im Geschäftsverkehr rechtlich abgesichert zu agieren. Besonders in einem Umfeld mit hohem Qualitäts- und Transparenzanspruch, wie es in der Schweiz üblich ist, ist der Handelsregistereintrag ein entscheidender Schritt für jede seriöse Geschäftstätigkeit.

Die Anforderungen an die Eintragung unterscheiden sich je nach Unternehmensform erheblich. Ein Vergleich der Rechtsformen hilft dabei, die passende Struktur für das eigene Geschäftsmodell zu wählen. Während Einzelunternehmen relativ unkompliziert registriert werden können, erfordert die Gründung einer GmbH oder AG detaillierte Vorbereitungen, notarielle Beglaubigungen und die Koordination mit verschiedenen Behörden. Fehler in diesem Prozess führen oft zu Verzögerungen, zusätzlichen Kosten oder gar Ablehnungen durch das Handelsregisteramt.

Genau hier setzt die Unterstützung von Goldblum.ch an: Als erfahrener Partner im Gründungsprozess übernimmt Goldblum.ch die vollständige Abwicklung aller Schritte – von der Auswahl der passenden Rechtsform über die Zusammenstellung und Kontrolle aller Unterlagen bis hin zur Kommunikation mit Notariat und Registerbehörden. Auch weiterführende Themen wie steuerliche Optimierung, Buchhaltung oder Versicherungsfragen werden abgedeckt.

Wer effizient und rechtssicher in den Schweizer Markt einsteigen möchte, profitiert von einer professionellen Begleitung. Goldblum.ch steht Gründern als zentrale Anlaufstelle zur Seite und sorgt dafür, dass aus einer Geschäftsidee schnell eine eingetragene, handlungsfähige Firma wird – rechtlich einwandfrei und auf langfristigen Erfolg ausgerichtet. Besonders Schweizer Start-ups profitieren von dieser ganzheitlichen Unterstützung bei den ersten unternehmerischen Schritten.

Adam Abdellaoui

Off-Counsel
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530

FAQ – Häufige Fragen zum Handelsregister in der Schweiz

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das grundlegende Informationen über Unternehmen enthält. Es schafft Transparenz und rechtliche Sicherheit im Geschäftsverkehr.
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