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GmbH gründen in Zug: Was gilt es zu beachten?

Louis Mummenthaler
30.06.2025

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen für Unternehmensgründungen in der Schweiz. Besonders im Kanton Zug, der für seine unternehmensfreundlichen Rahmenbedingungen bekannt ist, entscheiden sich viele Gründer für diese Gesellschaftsform. Sie bietet eine ausgewogene Kombination aus Haftungsbeschränkung, organisatorischer Struktur und steuerlichen Vorteilen.

Wer in Zug eine GmbH gründen möchte, sollte jedoch einige wichtige Punkte kennen: von der Höhe des Stammkapitals über die Rolle der Gesellschafter bis hin zur rechtlichen Eintragung beim Handelsregister. In dieser Übersicht zeigen wir Schritt für Schritt, was zu beachten ist – und wie Goldblum Sie dabei unterstützen kann, Ihre Gründung effizient und rechtssicher umzusetzen.

Dieser Leitfaden richtet sich an Einzelgründer ebenso wie an Teams, die sich erstmals mit der Gründung einer GmbH befassen oder eine bestehende Einzelfirma bzw. Aktiengesellschaft umwandeln möchten. Die folgenden Abschnitte erklären alle wesentlichen Voraussetzungen, Vorteile und Besonderheiten dieser Rechtsform – konkret bezogen auf den Standort Zug. Wer sich einen Überblick über die Firmengründung Voraussetzungen verschafft, ist besser vorbereitet für eine reibungslose Gründung.
Vorteile der GmbH

Vorteile der GmbH

Die GmbH bietet zahlreiche Vorteile, die sie für viele Gründer attraktiv machen. Ein zentraler Punkt ist die Haftungsbeschränkung: Die Gesellschafter haften nur mit dem eingebrachten Stammkapital und nicht mit ihrem Privatvermögen. Das schafft Sicherheit und schützt das persönliche Eigentum.

Zudem ist das erforderliche Stammkapital vergleichsweise gering. Mit CHF 20'000 kann eine GmbH gegründet werden – deutlich weniger als bei einer Aktiengesellschaft. Darüber hinaus ist auch eine Sacheinlage möglich, etwa in Form von Maschinen oder Mobiliar, was den finanziellen Einstieg erleichtert.

Ein weiterer Vorteil ist, dass bereits eine einzelne Person eine GmbH gründen kann. Im Gegensatz zur Kollektivgesellschaft ist kein zweiter Partner notwendig. Gleichzeitig bleibt die Struktur der GmbH klar und professionell, was sich positiv auf die Außenwahrnehmung auswirkt.

Auch steuerlich bietet die GmbH Vorteile. Die ausbezahlten Löhne an Gesellschafter gelten als Betriebsausgabe und reduzieren den steuerbaren Gewinn. Bei einem späteren Verkauf der Anteile fällt zudem keine Einkommenssteuer auf den Veräußerungsgewinn an.

Nicht zuletzt ist ein Formwechsel in eine Aktiengesellschaft möglich, ohne dass die GmbH zuvor liquidiert werden muss. Alternativ kann es sinnvoll sein, zunächst eine Einzelfirma zu gründen und später zu wechseln – je nach Geschäftsmodell und Wachstum. Das schafft unternehmerische Flexibilität und eröffnet langfristige Perspektiven.
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Nachteile der GmbH

Trotz ihrer Vorteile hat die GmbH auch einige Nachteile, die bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden sollten. Einer der häufigsten Kritikpunkte ist die Pflicht zur Offenlegung: Im Handelsregister müssen Angaben zu Gesellschaftern, Stammkapital und Beteiligungsverhältnissen öffentlich einsehbar sein. Wer Diskretion schätzt, könnte dies als Nachteil empfinden.

Ein weiterer Punkt ist die steuerliche Doppelbelastung. Die GmbH versteuert ihren Gewinn, und die Gesellschafter zahlen zusätzlich Einkommensteuer auf ausgeschüttete Gewinne. Das kann die Gesamtsteuerlast im Vergleich zu anderen Rechtsformen erhöhen.

Zudem sind die Gründungskosten und laufenden administrativen Aufwände höher als bei Einzelfirmen. Notar, Handelsregister, Buchhaltung und gesetzliche Vorgaben wie Gesellschafterversammlungen verursachen laufende Kosten.

Ein Nachteil besteht auch in der sozialen Absicherung: Gesellschafter, die gleichzeitig operativ tätig sind, haben meist keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Erst nach dem Austritt aus der Gesellschaft besteht eine Chance auf Leistungen.

Diese Aspekte bedeuten nicht, dass die GmbH ungeeignet ist. Vielmehr sollten sie sorgfältig abgewogen und bei Bedarf mit professioneller Beratung wie durch Goldblum.ch besprochen werden.
Voraussetzungen für die Gründung in Zug

Voraussetzungen für die Gründung in Zug

Wer im Kanton Zug eine GmbH gründen will, muss einige gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Zunächst ist ein Mindeststammkapital von CHF 20'000 erforderlich. Dieses kann entweder bar einbezahlt oder in Form einer Sacheinlage erbracht werden – etwa durch Maschinen oder Fahrzeuge. Eine Bewertung durch einen zugelassenen Revisor ist bei Sacheinlagen vorgeschrieben.

Eine weitere Bedingung ist der Wohnsitz einer vertretungsberechtigten Person in der Schweiz. Mindestens ein Geschäftsführer oder Gesellschafter mit Einzelunterschrift muss im Inland wohnhaft sein. Ohne diese Voraussetzung ist keine Handelsregistereintragung möglich.

Außerdem ist ein eindeutiger Firmenname notwendig, der im Handelsregister nicht bereits existiert. Sollte es zu einer Umstrukturierung kommen, lässt sich der Firmennamen ändern mit einem klaren rechtlichen Verfahren realisieren. Der Zusatz „GmbH“ ist verpflichtend und muss im Namen erscheinen. Die Prüfung erfolgt über das Zentrale Firmenindexsystem (Zefix).

Zur Gründung gehören:

  • Erstellung der Statuten
  • Öffentliche Beurkundung durch einen Notar
  • Einzahlung des Stammkapitals auf ein Sperrkonto
  • Anmeldung beim Handelsregisteramt
Eine professionelle Begleitung, etwa durch Goldblum.ch, hilft dabei, alle Anforderungen korrekt zu erfüllen und Verzögerungen bei der Eintragung zu vermeiden.

Adam Abdellaoui

Of Counsel
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530

Unterstützung durch Goldblum.ch

Die Gründung einer GmbH in Zug kann komplex sein – von der Erstellung der Statuten bis zur finalen Eintragung im Handelsregister. Goldblum.ch bietet Gründern eine umfassende Unterstützung, die alle Schritte professionell abdeckt und dabei hilft, Fehler zu vermeiden.

Das Team übernimmt unter anderem die Prüfung des Firmennamens über das Zefix-System, die rechtssichere Formulierung des Gesellschaftszwecks sowie die Organisation der notariellen Beurkundung. Auch die Abstimmung mit dem Handelsregisteramt erfolgt durch Goldblum.ch, sodass Gründer sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Neben der juristischen Beratung bietet Goldblum.ch auch individuelle Betreuung bei der Wahl des passenden Pakets. Je nach Bedarf lassen sich Zusatzleistungen wie Versicherungsanmeldung oder MWST-Registrierung integrieren. Besonders hilfreich ist auch die Unterstützung bei der Organisation der Sperrkonten und der Bewertung von Sacheinlagen.

Dank dieser professionellen Begleitung wird der Gründungsprozess nicht nur einfacher, sondern auch schneller und sicherer. Wer mit Goldblum.ch gründet, legt den Grundstein für eine rechtlich einwandfreie und zukunftsfähige GmbH.
Unsere Gründungspakete

Unsere Gründungspakete

Goldblum.ch bietet drei Gründungspakete, die auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten sind: Basic, Plus und Extra. Alle Varianten beinhalten die wichtigsten Leistungen, unterscheiden sich jedoch im Umfang der Zusatzdienste.

Das Basic-Paket umfasst die Standardleistungen: rechtliche Beratung, Statutenerstellung, Prüfung des Firmennamens, notarielle Beurkundung sowie die Einreichung beim Handelsregister. Damit ist eine rechtssichere Basisgründung gewährleistet.

Im Plus-Paket sind zusätzlich die Beglaubigung der Unterschriften, die Versicherungsanmeldung und die MWST-Registrierung enthalten. Dieses Paket eignet sich besonders für Gründer, die rasch operativ tätig werden möchten und administrative Pflichten abgeben wollen.

Das Extra-Paket richtet sich an Gründer mit besonderen Anforderungen. Hier werden individuell angepasste Statutenklauseln integriert – etwa zu Stimmrechten oder Gewinnverteilungen. Das schafft Flexibilität bei der Gestaltung der internen Unternehmensstruktur.

Wenn Gründer eine Sacheinlage einbringen möchten, organisiert Goldblum.ch eine professionelle Bewertung durch einen Revisor. Wer bereits plant, später Firmenanteile zu verkaufen, sollte dies frühzeitig in der Satzung berücksichtigen. Bis zu drei Objekte sind im Pauschalpreis enthalten, unabhängig vom gewählten Paket.

Diese Pakete geben Gründern Sicherheit und Kostentransparenz – ganz gleich, ob es um eine einfache Gründung oder eine komplexere Struktur geht.
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Ablauf der GmbH-Gründung

Mit Goldblum.ch erfolgt die Gründung einer GmbH in drei klar strukturierten Schritten. Der gesamte Ablauf ist digital unterstützt und auf eine zügige Bearbeitung ausgerichtet.
  • Schritt 1: Kontoeröffnung und Dateneingabe
    Zuerst erstellen Sie ein Konto auf der Plattform von Goldblum.ch und wählen eines der drei Pakete. Danach erfassen Sie die relevanten Daten: gewünschter Firmenname, Angaben zu Gesellschaftern, Stammkapital und Gesellschaftszweck. Die vollständige Checkliste zur GmbH gründen bietet dabei eine wertvolle Orientierung.
  • Schritt 2: Dokumentenerstellung und Freigabe
    Die Juristen von Goldblum.ch erstellen alle notwendigen Unterlagen wie Statuten, Gründungsurkunde und weitere Formulare. Sie erhalten die Dokumente zur Durchsicht und können bei Bedarf Änderungen anbringen, bevor die Unterzeichnung erfolgt.
  • Schritt 3: Unterzeichnung, Kapitalnachweis und Einreichung
    Nach der Unterzeichnung senden Sie die Dokumente zurück und liefern den Nachweis über das einbezahlte Stammkapital. Bei Sacheinlagen wird eine Revisionsbewertung eingeholt. Im Anschluss kümmert sich Goldblum.ch um die notarielle Beurkundung und reicht die Unterlagen beim Handelsregister ein.
Die Gründung ist in der Regel innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen. Hinzu kommen externe Kosten wie die Gebühr für den Handelsregistereintrag (ca. CHF 600) und mögliche Bankspesen (ca. CHF 200 für das Sperrkonto).
Ist die GmbH die richtige Wahl?

Ist die GmbH die richtige Wahl?

Nicht jede Rechtsform passt zu jedem Geschäftsmodell. Die GmbH bietet viele Vorteile, eignet sich aber besonders für Gründer, die eine klare Struktur, Haftungsbegrenzung und Seriosität gegenüber Dritten benötigen. Sie verlangt jedoch mehr Aufwand und Kapital als eine Einzelfirma.

Goldblum.ch bietet ein Online-Tool, das Gründern hilft, die passende Gesellschaftsform zu finden. Zwölf Fragen beleuchten Themen wie Investitionen, Personal, Haftung oder Besteuerung. Auf Basis der Antworten zeigt das System, ob eine GmbH, AG oder Einzelfirma geeigneter ist.

Das Tool ist leicht bedienbar und bietet eine erste Orientierung. Es ersetzt keine persönliche Beratung, kann aber dabei helfen, die eigenen Bedürfnisse besser einzuschätzen. Für eine fundierte Entscheidung empfiehlt Goldblum.ch anschließend ein individuelles Gespräch mit einem Experten.

So erhalten Gründer nicht nur eine Empfehlung, sondern können gezielt die nächsten Schritte planen. Wer von Anfang an auf eine passende Struktur setzt, legt das Fundament für nachhaltigen Erfolg.
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Fazit

Die GmbH ist eine bewährte und vielseitige Rechtsform, die Gründern in Zug viele Vorteile bietet – von der klaren Haftungsstruktur über steuerliche Möglichkeiten bis hin zu einem professionellen Marktauftritt. Sie verlangt zwar organisatorische Sorgfalt und gewisse Investitionen, schafft jedoch dafür eine solide Grundlage für langfristigen Geschäftserfolg.

Mit der Unterstützung von Goldblum.ch lassen sich alle Gründungsschritte effizient und rechtssicher umsetzen. Dank modularer Pakete, persönlicher Beratung und digitalem Ablauf ist der Einstieg einfach und transparent. Wer eine GmbH gründen möchte, trifft mit Goldblum.ch eine fundierte und zukunftsorientierte Entscheidung. Um von Beginn an auch online präsent zu sein, lohnt sich eine durchdachte Strategie im Bereich Online-Marketing.

Eine gute Vorbereitung, verlässliche Partner und ein passendes Konzept sind die Schlüssel zur erfolgreichen Unternehmensgründung – und die GmbH bietet dafür ein starkes Fundament.

Adam Abdellaoui

Of Counsel
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530

FAQ – Häufige Fragen zur GmbH-Gründung in Zug

Zug bietet attraktive Unternehmenssteuern, stabile Behördenstrukturen und eine hervorragende internationale Anbindung – ideal für Start-ups und Holdinggesellschaften.

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