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GmbH oder AG gründen: Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen

Louis Mummenthaler
3. Juni, 2025

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Wer in der Schweiz ein Unternehmen gründen möchte, steht zu Beginn vor einer zentralen Frage: Welche Rechtsform ist die richtige? Die Entscheidung beeinflusst nicht nur die Haftung und das Kapital, sondern auch steuerliche Aspekte und die Außenwirkung eines Unternehmens. Zwei der beliebtesten Rechtsformen in der Schweiz sind die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft).

Beide Varianten bringen spezifische Vor- und Nachteile mit sich, weshalb die Wahl wohlüberlegt sein sollte. Neben diesen beiden Optionen gibt es auch noch die Einzelfirma oder Personengesellschaften wie die Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft. Doch im professionellen Umfeld dominieren die GmbH und die AG. Für Einzelpersonen mit überschaubarem Risiko und Kapital kann auch eine Einzelfirma eine geeignete Alternative sein.

In diesem Beitrag geben wir einen strukturierten Überblick darüber, was für oder gegen eine GmbH bzw. eine AG spricht. Wir zeigen, worauf Sie bei der Gründung achten sollten, und erklären, wie Goldblum.ch Sie bei allen Schritten bis zur Handelsregistereintragung unterstützen kann. Unser Ziel ist es, Ihnen die Entscheidung zu erleichtern – und den Weg zur erfolgreichen Firmengründung so einfach und rechtssicher wie möglich zu machen.
Vor- und Nachteile der GmbH

Vor- und Nachteile der GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der am häufigsten gewählten Rechtsformen in der Schweiz. Sie bietet insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen eine verlässliche Struktur und eine klare Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen.

Zu den wesentlichen Vorteilen zählt die Haftungsbeschränkung: Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer eingebrachten Stammeinlagen. Das schützt das private Vermögen im Falle unternehmerischer Schwierigkeiten.

Ein weiterer Vorteil ist das überschaubare Mindestkapital. Für die Gründung einer GmbH genügt ein Stammkapital von CHF 20'000. Dieses kann auch in Form von Sacheinlagen eingebracht werden – etwa Maschinen, Fahrzeuge oder Möbel. Die Bewertung erfolgt durch einen zugelassenen Revisor.

Auch der Firmenname ist frei wählbar, sofern er nicht bereits vergeben ist. Er muss lediglich den Zusatz „GmbH“ enthalten. Darüber hinaus können GmbH-Anteile verkauft werden, wobei die daraus erzielten Gewinne in der Regel steuerfrei bleiben. Wenn der Verkauf von Firmenanteilen geplant ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Regelung im Gesellschaftsvertrag.

Ein bedeutender Vorteil liegt zudem in der Möglichkeit, eine GmbH später in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln, ohne dass eine Liquidation erforderlich ist. So bleibt das Unternehmen fortlaufend bestehen, auch wenn sich die Anforderungen oder Strukturen ändern.

Zu den Nachteilen der GmbH zählen vor allem die Doppelbesteuerung: Gewinne der GmbH und die Einkünfte der Gesellschafter werden separat besteuert. Außerdem sind die Gründungs- und Verwaltungskosten im Vergleich zur Einzelfirma höher. Nicht zuletzt müssen zentrale Unternehmensdaten wie Gesellschafterstruktur und Kapitalhöhe im Handelsregister veröffentlicht werden – was von manchen als Nachteil empfunden wird.

Trotz dieser Punkte bleibt die GmbH eine solide, gut etablierte und vielseitige Wahl für viele Schweizer Unternehmer.
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Vor- und Nachteile der AG

Die Aktiengesellschaft (AG) ist neben der GmbH eine der beliebtesten Rechtsformen in der Schweiz – insbesondere für größere Unternehmen oder Start-ups mit Investoren. Sie gilt als besonders professionell, kapitalstark und kreditwürdig.

Ein zentraler Vorteil der AG liegt in der Anonymität der Aktionäre. Im Gegensatz zur GmbH müssen diese nicht im Handelsregister eingetragen werden. Das sorgt für mehr Diskretion. Zudem ist das Haftungsrisiko wie bei der GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Attraktiv ist auch die Handelbarkeit der Aktien. Gesellschaftsanteile können unkompliziert übertragen oder verkauft werden, was besonders für Kapitalbeteiligungen oder externe Investoren von Vorteil ist. Auch die Wahrnehmung durch Banken und Geschäftspartner ist bei einer AG häufig positiver, da sie als strukturell solide und finanziell stabil wahrgenommen wird.

Zu den Nachteilen der AG zählt das hohe Mindestkapital. Für die Gründung müssen mindestens CHF 100'000 eingebracht werden, wovon mindestens CHF 50'000 einbezahlt werden müssen. Das stellt für kleinere Gründer oft eine hohe Einstiegshürde dar.

Wie bei der GmbH kommt es auch bei der AG zu einer Doppelbesteuerung: Die Gewinne der AG werden besteuert, und zusätzlich fallen Steuern auf die Dividendenausschüttungen an die Aktionäre an. Darüber hinaus ist der Gründungsprozess komplexer. Es sind strengere formelle Anforderungen zu erfüllen, beispielsweise die Erstellung eines detaillierten Aktienbuchs sowie die Wahl eines Verwaltungsrats.

Trotz der Herausforderungen bietet die AG viele strukturelle Vorteile – insbesondere für Unternehmer, die externes Kapital aufnehmen möchten oder Wert auf Flexibilität beim Beteiligungsverhältnis legen.
Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?

Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?

Die Entscheidung zwischen einer GmbH und einer AG sollte nicht leichtfertig getroffen werden. Sie hängt stark von den individuellen Zielen, dem Kapital und der geplanten Unternehmensstruktur ab. Beide Rechtsformen bieten klare Vorteile, bringen aber auch unterschiedliche Verpflichtungen mit sich.

Zur Orientierung stellt Goldblum.ch ein interaktives Online-Tool zur Verfügung. Es umfasst zwölf gezielte Fragen, die Ihre Ausgangslage und Erwartungen erfassen – etwa, ob Sie das Unternehmen allein oder mit Partnern gründen, wie hoch Ihr Investitionsvolumen ist oder ob Sie Personal einstellen wollen. Auch steuerliche Überlegungen oder geplante Kapitalbeteiligungen spielen eine Rolle.

Die Antworten werden in einem visuellen Modell mit drei Fortschrittsbalken dargestellt – für GmbH, AG und Einzelfirma. So sehen Sie sofort, welche Rechtsform zu Ihren Antworten am besten passt. Das Tool informiert zusätzlich über die jeweiligen Konsequenzen jeder Option. Die Analyse hilft auch dabei, die Firmengründung Voraussetzungen besser zu verstehen und formale Anforderungen gezielt zu erfüllen.

Wichtig ist: Dieses Tool ersetzt keine rechtliche Beratung, sondern soll einen ersten Überblick bieten. Für eine fundierte Entscheidung empfiehlt sich im Anschluss ein Gespräch mit den Experten von Goldblum.ch, die Ihre Situation analysieren und die optimale Rechtsform gemeinsam mit Ihnen definieren.

Adam Abdellaoui

Off-Counsel
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530

Was ist bei der Gründung zu beachten?

Unabhängig davon, ob Sie sich für eine GmbH oder eine AG entscheiden, müssen bei der Gründung einige Voraussetzungen erfüllt werden. Die gesetzlichen Anforderungen sind in vielen Punkten ähnlich, unterscheiden sich jedoch bei der Höhe des Kapitals und der Struktur der Organe.

Zunächst ist bei beiden Rechtsformen ein eindeutiger Firmenname notwendig. Dieser muss sich klar von bestehenden Namen im Handelsregister abgrenzen und den Zusatz „GmbH“ bzw. „AG“ enthalten. Falls später eine Umbenennung nötig wird, lässt sich der Firmennamen ändern unkompliziert mit professioneller Unterstützung durchführen. Goldblum.ch übernimmt die Prüfung über das Zefix-System.

Weiterhin ist ein Wohnsitz einer vertretungsberechtigten Person in der Schweiz erforderlich. Mindestens ein Geschäftsführer (bei der GmbH) oder Verwaltungsratsmitglied (bei der AG) muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben.
  • Das Kapital muss bei der Gründung einbezahlt oder durch Sacheinlagen eingebracht werden:
    • GmbH: mindestens CHF 20'000
    • AG: mindestens CHF 100'000, davon mindestens CHF 50'000 einbezahlt
  • Zusätzlich sind folgende Schritte notwendig:
    • Erstellung der Statuten
    • Notarielle Beurkundung
    • Eröffnung eines Sperrkontos
    • Eintragung ins Handelsregister
Die Anzahl der formellen Schritte und die Einbindung von Notar und Juristen können komplex sein. Wer keine Erfahrung mitbringt, läuft Gefahr, formale Fehler zu machen. Eine strukturierte Begleitung durch Goldblum.ch sorgt für Klarheit, Rechtssicherheit und Effizienz im Gründungsprozess.
Unterstützung durch Goldblum.ch

Unterstützung durch Goldblum.ch

Die Gründung einer GmbH oder AG bringt viele administrative und rechtliche Aufgaben mit sich. Um Fehler und Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Dienstleister wie Goldblum.ch. Das Unternehmen begleitet Sie durch den gesamten Gründungsprozess – von der ersten Beratung bis zur Eintragung im Handelsregister.

Goldblum.ch bietet eine kostenlose Erstberatung, bei der alle Fragen zur passenden Rechtsform, zu Gründungsvoraussetzungen und zu steuerlichen Aspekten geklärt werden. Im Anschluss übernimmt das Team alle wichtigen Schritte: Die Erstellung der Statuten, die Vorbereitung der Gründungsdokumente, die Organisation der notariellen Beurkundung und die Koordination mit dem Handelsregisteramt.

Besonders hilfreich ist die Unterstützung bei der Kapitalaufbringung. Wenn Sacheinlagen geplant sind, organisiert Goldblum.ch eine professionelle Bewertung durch einen Revisor. Auch die Kommunikation mit Banken zur Eröffnung eines Sperrkontos wird übernommen.

Durch die Nutzung digitaler Prozesse und klar definierter Abläufe sorgt Goldblum.ch dafür, dass die Gründung nicht nur schnell, sondern auch rechtssicher erfolgt. Für Gründer bedeutet das: weniger Aufwand, weniger Unsicherheit – und ein reibungsloser Start ins Unternehmertum.
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Gründungspakete für GmbH

Für die Gründung einer GmbH stellt Goldblum.ch drei Paketvarianten zur Verfügung: Basic, Plus und Extra. Jedes Paket deckt unterschiedliche Bedürfnisse ab – von der Basisgründung bis hin zur individuell angepassten Lösung.

Das Basic-Paket beinhaltet alle zentralen Gründungsleistungen: persönliche juristische Beratung, Prüfung des Firmennamens über Zefix, Formulierung des Unternehmenszwecks, Erstellung der Statuten, notarielle Beurkundung und die Einreichung beim Handelsregisteramt.

Das Plus-Paket enthält zusätzlich zur Grundausstattung die Beglaubigung der Unterschriften, die Versicherungsanmeldung sowie die Anmeldung zur Mehrwertsteuer (MWST). Dieses Paket eignet sich besonders für Gründer, die möglichst rasch mit der operativen Tätigkeit starten wollen.

Das umfassende Extra-Paket ergänzt alle bisherigen Leistungen um die Erstellung individuell angepasster Statutenklauseln. Das ist besonders relevant, wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind oder spezielle Regelungen zu Stimmrechten und Gewinnverteilungen getroffen werden sollen.

Bei Bedarf kann für jedes Paket ein Pauschalangebot für Sacheinlagen hinzugebucht werden. Auch in Fällen, in denen Gründer direkt eine GmbH gründen in Zug möchten, bieten diese modularen Angebote eine effektive Lösung. Goldblum.ch organisiert dabei die Bewertung durch einen Revisor. Bis zu drei Gegenstände können in die Bewertung einfließen, etwa Fahrzeuge oder Maschinen.

Die modulare Struktur der Pakete sorgt für Kostentransparenz und ermöglicht Gründern, nur die Leistungen zu wählen, die sie tatsächlich benötigen – effizient, sicher und individuell.
Gründungspakete für AG

Gründungspakete für AG

Auch für die Gründung einer AG bietet Goldblum.ch drei abgestufte Pakete an: AG Basic, AG Plus und AG Extra. Diese Pakete decken die unterschiedlichen Anforderungen von Unternehmensgründern ab, die eine Aktiengesellschaft etablieren möchten.

Das AG Basic-Paket enthält alle wesentlichen Gründungsleistungen: eine persönliche rechtliche Erstberatung, die Prüfung des Firmennamens, die Erstellung des Gesellschaftszwecks sowie der Gründungsdokumente, die notarielle Beurkundung und die Eintragung im Handelsregister.

Das AG Plus-Paket erweitert diese Leistungen um die Beglaubigung der Unterschriften, die Versicherungsanmeldung sowie die MWST-Anmeldung. Es eignet sich besonders für Unternehmer, die direkt mit operativen Geschäften starten und sämtliche behördlichen Auflagen frühzeitig erfüllen wollen.

Das umfassendste Angebot bietet das AG Extra-Paket. Hier ist zusätzlich die Erstellung eines individuellen Aktionärsvertrags enthalten. Dieser regelt detaillierte Rechte und Pflichten der Aktionäre, etwa in Bezug auf Stimmrechte, Übertragungsbeschränkungen oder Gewinnverteilung.

Wie bei der GmbH kann auch für die AG ein Paket für Sacheinlagen hinzugebucht werden. Goldblum.ch organisiert in diesem Fall die revisionskonforme Bewertung durch einen zertifizierten Revisor. Bis zu drei Gegenstände können bewertet und als Teil des Aktienkapitals eingebracht werden.

Dank dieser flexiblen Struktur können Gründer exakt die Leistungen wählen, die ihren Bedürfnissen entsprechen – mit klaren Kosten, reibungsloser Abwicklung und rechtlicher Sicherheit.
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Mit Goldblum.ch zur erfolgreichen Gründung

Wer sich für eine Firmengründung mit Goldblum.ch entscheidet, profitiert von einem einfachen, rechtssicheren und effizienten Ablauf. Der gesamte Prozess ist digitalisiert und in drei klar strukturierte Phasen unterteilt – unabhängig davon, ob eine GmbH oder eine AG gegründet wird.
  • Schritt 1: Kontoerstellung und Auswahl des Pakets
    Zunächst eröffnen Gründer ein Konto auf der Plattform von Goldblum.ch und wählen das für sie passende Gründungspaket. In diesem Zuge werden erste Angaben zum Unternehmen und zu den beteiligten Personen erfasst.
  • Schritt 2: Vorbereitung der Unterlagen
    Das Team von Goldblum.ch erstellt alle erforderlichen Gründungsdokumente. Bei Bedarf werden auch Bewertungsgutachten für Sacheinlagen organisiert. Nach Prüfung und Freigabe durch den Kunden erfolgt die notarielle Beurkundung.
  • Schritt 3: Einreichung und Handelsregistereintrag
    Die finalisierten Dokumente werden beim zuständigen Handelsregisteramt eingereicht. Die Gründung ist in der Regel innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen. Auch die Koordination mit Banken zur Einrichtung eines Sperrkontos übernimmt Goldblum.ch bei Bedarf.
Der Vorteil liegt in der Entlastung des Gründers: Kein Papierkram, keine Unsicherheit bei rechtlichen Fragen – alle Schritte werden professionell begleitet. So gelingt der Start in die Selbstständigkeit ohne Verzögerung und mit maximaler Klarheit.
Handelsregisteränderung leicht gemacht

Handelsregisteränderung leicht gemacht

Nicht nur die Gründung, sondern auch spätere Änderungen im Handelsregister können über Goldblum.ch effizient abgewickelt werden. Ob es sich um eine Namensänderung, einen Wechsel der Geschäftsadresse oder eine Anpassung des Unternehmenszwecks handelt – das Team übernimmt die komplette Koordination.

Der Prozess beginnt mit einer Online-Anfrage auf der Plattform von Goldblum.ch. Dort geben Sie die gewünschten Änderungen an. Anschließend prüfen die Juristen die Angaben und erstellen die erforderlichen Anträge. Diese werden Ihnen zur Unterschrift übermittelt.

Nach Eingang der unterschriebenen Unterlagen fertigt ein Notar die entsprechende Änderungsurkunde aus und reicht sie beim Handelsregister ein. Auch hier gilt: Sie müssen sich weder um die Formulierung noch um den Versand kümmern – Goldblum.ch übernimmt alles für Sie.

Dank dieser Unterstützung erfolgt die Eintragung schnell, korrekt und ohne bürokratischen Aufwand. Unternehmer können sich somit ganz auf ihre operativen Aufgaben konzentrieren, während rechtliche Anpassungen im Hintergrund professionell umgesetzt werden. Wer sein Unternehmen erfolgreich positionieren will, sollte auch das Online-Marketing von Anfang an mitdenken.

Fazit

Die Wahl zwischen GmbH und AG hängt von individuellen Zielen, Kapital und Geschäftsstruktur ab. Beide Rechtsformen bieten solide Grundlagen für unternehmerischen Erfolg in der Schweiz.

Mit Goldblum.ch gelingt die Gründung effizient, rechtssicher und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Ob Start oder spätere Anpassung – Sie erhalten professionelle Begleitung für jede Phase Ihres Unternehmens.

Adam Abdellaoui

Off-Counsel
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+41 (44) 5152530

FAQ – Häufige Fragen zur Wahl zwischen GmbH und AG

Die GmbH eignet sich besonders für kleinere Unternehmen mit überschaubarem Kapitalbedarf, während die AG mehr Anonymität und Flexibilität bei Investorenstrukturen bietet.
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