Die Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos erfolgt in mehreren klar definierten Schritten, die je nach Bank unterschiedlich schnell durchlaufen werden können. Der gesamte Ablauf beginnt mit der Auswahl einer geeigneten Bank. Dabei stellt sich für viele Gründer die Frage:
GmbH oder AG? Die Wahl der Rechtsform hat auch Einfluss auf die Anforderungen an das Kapitaleinzahlungskonto. Dabei sollten Faktoren wie Bearbeitungsdauer, Gebühren, Online-Verfügbarkeit und Erfahrung mit Gründungen berücksichtigt werden.
Im ersten Schritt beantragt der Gründer die Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos. Hierzu stellt die Bank ein Formular zur Verfügung, das zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht wird. Dazu gehören in der Regel der Entwurf der Statuten, eine Ausweiskopie des oder der Gründer sowie Informationen zur geplanten Gesellschaft. Einige Banken bieten mittlerweile auch eine vollständige Online-Eröffnung an, inklusive Videoidentifikation. Die Wahl des richtigen
Firmennamen kann bereits vor der Kontoeröffnung entscheidend sein, da er in den Unterlagen genannt wird.
Nach Prüfung der Unterlagen eröffnet die Bank das Konto auf den Namen der geplanten Gesellschaft. Wichtig: Das Konto darf ausschließlich für die Einzahlung des Gründungskapitals verwendet werden – andere Transaktionen sind nicht erlaubt.
Im Anschluss überweist der Gründer das notwendige Kapital – bei einer GmbH mindestens CHF 20’000, bei einer AG mindestens CHF 50’000. Sobald der Betrag vollständig eingegangen ist, stellt die Bank eine Einzahlungserklärung aus. Falls nachträglich Anpassungen notwendig werden, etwa bei der Markenstrategie, lohnt sich ein Blick in unseren Leitfaden
Firmennamen ändern. Dieses Dokument bestätigt offiziell, dass das Kapital auf das Kapitaleinzahlungskonto eingezahlt und gesperrt wurde.
Die Einzahlungserklärung ist ein zentraler Bestandteil der Gründungsunterlagen und wird dem Notar sowie dem Handelsregisteramt vorgelegt. Nach der öffentlichen Beurkundung durch den Notar und der erfolgreichen Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister wird das Kapital durch die Bank freigegeben und auf das operative Geschäftskonto überwiesen.
Zum Abschluss wird das Kapitaleinzahlungskonto geschlossen. Die gesamte Prozedur kann bei digitalem Ablauf und reibungsloser Kommunikation mit der Bank innerhalb weniger Werktage erfolgen.