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Kapitaleinzahlungskonto: Welche Bank wählen?

Louis Mummenthaler
3. Juni, 2025

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in der Schweiz ist die Einrichtung eines Kapitaleinzahlungskontos ein obligatorischer Schritt. Dieses spezielle Konto dient dazu, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital einzuzahlen, bevor das Unternehmen im Handelsregister eingetragen werden kann. Ein ordnungsgemäßer Handelsregistereintrag ist erst nach dem Nachweis der Einzahlung möglich und bildet die Grundlage für die offizielle Unternehmensgründung.

Das Kapitaleinzahlungskonto ist kein dauerhaftes Geschäftskonto, sondern eine vorübergehende Lösung, die ausschließlich zur Einzahlung und Bestätigung des Gründungskapitals dient. Erst nach erfolgreicher Handelsregistereintragung wird das Kapital freigegeben und das Konto geschlossen.
Die Mittel werden dann auf das reguläre Geschäftskonto der neu gegründeten Firma übertragen.

Trotz seiner vorübergehenden Natur ist das Kapitaleinzahlungskonto von zentraler Bedeutung für den gesamten Gründungsprozess. Es garantiert gegenüber Behörden und Investoren, dass das Gründungskapital tatsächlich vorhanden ist. Bereits bei den Firmengründung Voraussetzungen wird das Kapitaleinzahlungskonto als eine der ersten Maßnahmen berücksichtigt. Zudem stellt es sicher, dass die Gründung den rechtlichen Anforderungen entspricht und die Eintragung nicht verzögert wird.

In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte des Kapitaleinzahlungskontos: von der Funktionsweise über die Eröffnung bis hin zu Kosten, Bankauswahl und Fallstricken. Unser Ziel ist es, Ihnen einen klaren Überblick zu geben, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen und Ihre Firmengründung effizient umsetzen können.
Was ist ein Kapitaleinzahlungskonto?

Was ist ein Kapitaleinzahlungskonto?

Ein Kapitaleinzahlungskonto ist ein spezielles Bankkonto, das für die Einzahlung des Stamm- oder Aktienkapitals bei der Gründung einer GmbH oder AG in der Schweiz benötigt wird. Es dient ausschließlich dem Zweck, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital nachzuweisen. Nach erfolgter Eintragung im Handelsregister wird das Konto aufgelöst und das Guthaben auf das reguläre Geschäftskonto der Firma übertragen. Ohne ein Kapitaleinzahlungskonto kann die Firmengründung nicht abgeschlossen werden. Dieses Konto stellt somit einen zentralen Schritt im Gründungsprozess dar.

Das Kapitaleinzahlungskonto wird bei einer Schweizer Bank im Namen der zu gründenden Gesellschaft eröffnet. Die Bank bestätigt anschließend die Einzahlung in Form einer Kapitaleinzahlungsbestätigung. Diese Bestätigung ist ein obligatorischer Bestandteil der Gründungsunterlagen. Während der Gründungsphase ist das Konto blockiert, das Geld kann also nicht frei verwendet werden. Erst nach der Eintragung im Handelsregister wird der Betrag freigegeben.
Haben Sie Fragen?

Wie funktioniert die Eröffnung?

Die Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos erfolgt in mehreren klar definierten Schritten, die je nach Bank unterschiedlich schnell durchlaufen werden können. Der gesamte Ablauf beginnt mit der Auswahl einer geeigneten Bank. Dabei stellt sich für viele Gründer die Frage: GmbH oder AG? Die Wahl der Rechtsform hat auch Einfluss auf die Anforderungen an das Kapitaleinzahlungskonto. Dabei sollten Faktoren wie Bearbeitungsdauer, Gebühren, Online-Verfügbarkeit und Erfahrung mit Gründungen berücksichtigt werden.

Im ersten Schritt beantragt der Gründer die Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos. Hierzu stellt die Bank ein Formular zur Verfügung, das zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht wird. Dazu gehören in der Regel der Entwurf der Statuten, eine Ausweiskopie des oder der Gründer sowie Informationen zur geplanten Gesellschaft. Einige Banken bieten mittlerweile auch eine vollständige Online-Eröffnung an, inklusive Videoidentifikation. Die Wahl des richtigen Firmennamen kann bereits vor der Kontoeröffnung entscheidend sein, da er in den Unterlagen genannt wird.

Nach Prüfung der Unterlagen eröffnet die Bank das Konto auf den Namen der geplanten Gesellschaft. Wichtig: Das Konto darf ausschließlich für die Einzahlung des Gründungskapitals verwendet werden – andere Transaktionen sind nicht erlaubt.

Im Anschluss überweist der Gründer das notwendige Kapital – bei einer GmbH mindestens CHF 20’000, bei einer AG mindestens CHF 50’000. Sobald der Betrag vollständig eingegangen ist, stellt die Bank eine Einzahlungserklärung aus. Falls nachträglich Anpassungen notwendig werden, etwa bei der Markenstrategie, lohnt sich ein Blick in unseren Leitfaden Firmennamen ändern. Dieses Dokument bestätigt offiziell, dass das Kapital auf das Kapitaleinzahlungskonto eingezahlt und gesperrt wurde.

Die Einzahlungserklärung ist ein zentraler Bestandteil der Gründungsunterlagen und wird dem Notar sowie dem Handelsregisteramt vorgelegt. Nach der öffentlichen Beurkundung durch den Notar und der erfolgreichen Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister wird das Kapital durch die Bank freigegeben und auf das operative Geschäftskonto überwiesen.

Zum Abschluss wird das Kapitaleinzahlungskonto geschlossen. Die gesamte Prozedur kann bei digitalem Ablauf und reibungsloser Kommunikation mit der Bank innerhalb weniger Werktage erfolgen.

Was kostet das Konto?

Die Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos ist mit bestimmten Kosten verbunden, die je nach Bank und Region unterschiedlich ausfallen können. Einige Institute erheben eine fixe Pauschale, andere kalkulieren prozentuale Gebühren basierend auf dem einbezahlten Kapital.

Typische Pauschalgebühren liegen zwischen CHF 100 und CHF 300. Banken mit digitalem Eröffnungsprozess sind dabei oft günstiger, da der Verwaltungsaufwand geringer ist. In manchen Fällen entfällt die Gebühr ganz, insbesondere wenn zusätzlich ein Geschäftskonto bei derselben Bank eröffnet wird.

Neben der reinen Eröffnungsgebühr können weitere Kosten anfallen, etwa für die Ausstellung der Einzahlungserklärung, für Kontoauszüge oder für die spätere Freigabe der Mittel. Es lohnt sich daher, vor der Kontoeröffnung eine detaillierte Gebührenübersicht anzufordern.

Auch versteckte Kosten sind zu beachten. Manche Banken verrechnen beispielsweise zusätzliche Gebühren bei Kapitalerhöhungen oder bei kurzfristiger Kontoauflösung. Deshalb sollte die Gebührenstruktur klar verständlich und transparent sein.

Einige Kantonal- und Onlinebanken bieten besonders attraktive Konditionen für Gründer – inklusive kostenloser Eröffnung oder Kombinationen mit Sonderaktionen für KMU. Plattformen wie Goldblum.ch helfen dabei, aktuelle Angebote zu vergleichen und die passende Lösung zu finden.

Letztlich gilt: Die Kosten für ein Kapitaleinzahlungskonto machen nur einen kleinen Teil der Gründungskosten aus – dennoch können gut informierte Entscheidungen hier zu erheblichen Einsparungen führen.

Adam Abdellaoui

Of Counsel
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530
Worauf sollte man bei der Bank achten?

Worauf sollte man bei der Bank achten?

Die Wahl der Bank für das Kapitaleinzahlungskonto kann entscheidenden Einfluss auf die Effizienz und Sicherheit des gesamten Gründungsprozesses haben. Neben Gebühren und Bearbeitungsdauer sollten auch Servicequalität, digitale Möglichkeiten und Erfahrung im Firmenkundengeschäft berücksichtigt werden.

Ein wichtiger Aspekt ist die Bearbeitungsgeschwindigkeit. Manche Banken stellen die erforderliche Einzahlungserklärung innerhalb von 24 bis 48 Stunden aus, während andere dafür mehrere Werktage benötigen. Bei zeitkritischen Gründungen kann dies zum entscheidenden Faktor werden.

Ebenso relevant ist die digitale Erreichbarkeit. Banken, die eine Online-Kontoeröffnung mit Videoidentifikation anbieten, sparen Gründern wertvolle Zeit. Der gesamte Prozess – von der Antragstellung über das Einreichen von Dokumenten bis zur Freigabe des Kapitals – lässt sich so effizient und ohne physische Anwesenheit abwickeln.

Die Erfahrung mit Firmengründungen ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Institute, die regelmäßig Kapitaleinzahlungskonten eröffnen, kennen die formalen Anforderungen der Handelsregisterämter und Notariate und agieren entsprechend routiniert. Das minimiert das Risiko formaler Rückweisungen und beschleunigt den Ablauf.

Darüber hinaus sollte die Bank über einen erreichbaren und kompetenten Kundenservice verfügen. Gerade in der sensiblen Phase der Unternehmensgründung sind klare Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten und ein fester Ansprechpartner von großem Wert.

Einige Banken bieten auch Zusatzpakete an, etwa eine direkte Anbindung an Buchhaltungssoftware oder den automatischen Übergang in ein kostenloses Geschäftskonto nach Gründung. Solche Zusatzfunktionen können langfristig betriebliche Abläufe erleichtern und Kosten reduzieren.
Nicht zuletzt spielt auch die Flexibilität bei der Schließung des Kontos eine Rolle. Eine unkomplizierte Kontoauflösung ohne zusätzliche Gebühren nach Handelsregistereintrag ist ein Zeichen für kundenfreundlichen Service.

Wer alle diese Punkte im Vorfeld sorgfältig prüft und Angebote vergleicht, legt den Grundstein für einen reibungslosen und professionellen Start in die Selbstständigkeit.

Fazit

Das Kapitaleinzahlungskonto ist ein zentrales Element bei der Gründung einer AG oder GmbH in der Schweiz. Wer gut informiert ist, wählt eine Bank mit fairen Gebühren, schneller Bearbeitung und klaren Prozessen. Digitale Lösungen und erfahrener Kundenservice erleichtern die Abwicklung zusätzlich. Ein sorgfältiger Vergleich der Angebote spart nicht nur Geld, sondern beschleunigt den Start ins Unternehmertum. Plattformen wie Goldblum.ch helfen dabei, die optimale Lösung zu finden und die Gründung effizient umzusetzen.

Adam Abdellaoui

Of Counsel
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530

FAQ – Häufige Fragen zum Kapitaleinzahlungskonto in der Schweiz

Ein Kapitaleinzahlungskonto ist ein temporäres Bankkonto zur Einzahlung des Stamm- oder Aktienkapitals bei der Gründung einer GmbH oder AG in der Schweiz.

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