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Kryptowährungen und ihre bilanzielle Behandlung: OR, Swiss GAAP FER und IFRS im Vergleich

Louis Mummenthaler
26.06.2025

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Die steigende Beliebtheit von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Stablecoins hat in der Schweiz zu neuen Herausforderungen in der Buchführung und Bilanzierung geführt. Sowohl das Schweizer Obligationenrecht (OR) als auch die Swiss GAAP FER und die IFRS bieten Leitlinien zur Erfassung und Bewertung dieser digitalen Vermögenswerte. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Anforderungen und Regelungen zur Buchführung und Bilanzierung von Kryptowährungen in der Schweiz ausführlich beleuchtet, um Unternehmen eine klare Orientierungshilfe zu geben.
Kryptowährungen Schweiz Buchführung

Kryptowährungen Schweiz Buchführung

Die Buchführung von Kryptowährungen in der Schweiz erfolgt gemäß den Vorschriften des Obligationenrechts (OR). Kryptowährungen werden als digitale Vermögenswerte klassifiziert und müssen entsprechend in der Bilanz erfasst werden. Dabei ist zwischen kurzfristig gehaltenen und langfristigen Beständen zu unterscheiden. Kurzfristige Bestände werden als Wertschriften im Umlaufvermögen bilanziert, während langfristige Bestände als Finanzanlagen ausgewiesen werden.

Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten oder zum aktuellen Marktwert, wobei das Niederstwertprinzip gilt. Für Unternehmen, die Kryptowährungen als Zahlungsmittel akzeptieren, gelten zusätzliche Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Erfassung von Transaktionen und der Zuordnung zu bestimmten Geschäftsvorfällen.
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Kryptowährungen Bilanzierung OR

Nach dem Obligationenrecht (OR) erfolgt die Bilanzierung von Kryptowährungen gemäß den allgemeinen Vorschriften zur Bewertung von Vermögenswerten. Kryptowährungen werden in der Regel als immaterielle Vermögenswerte oder Finanzanlagen klassifiziert. Die Bewertung erfolgt entweder zu Anschaffungskosten oder zum aktuellen Marktwert, abhängig von der Haltedauer und dem Zweck der Nutzung. Die Wahl der geeigneten Rechtsform kann auch Auswirkungen auf die Bilanzierungspflichten haben, insbesondere wenn Krypto-Assets Teil des Anlagevermögens sind. Siehe hierzu unseren Vergleich der Rechtsformen. Bei einer langfristigen Anlage ist eine Wertberichtigung vorzunehmen, wenn der Marktwert unter die Anschaffungskosten fällt. Im Gegensatz dazu kann bei kurzfristigen Beständen eine Neubewertung zum Tageskurs erfolgen. Die genaue Klassifizierung und Bewertung müssen im Anhang zur Bilanz offengelegt werden, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.

Swiss GAAP FER Kryptowährungen

Die Swiss GAAP FER bieten keine expliziten Richtlinien für die Bilanzierung von Kryptowährungen. Unternehmen haben daher Spielraum bei der Klassifizierung, wobei Kryptowährungen je nach Verwendungszweck als Finanzanlagen, Vorräte oder immaterielle Vermögenswerte bilanziert werden können. Für die Bewertung stehen zwei Methoden zur Verfügung: das Anschaffungskostenprinzip und das Marktwertprinzip.

Bei Anwendung des Marktwertprinzips müssen regelmäßige Wertanpassungen durchgeführt werden, um Marktwertverluste zu berücksichtigen. Eine klare Offenlegung der angewandten Bewertungsmethode im Anhang zur Bilanz ist unerlässlich, um die Transparenz der finanziellen Berichterstattung zu gewährleisten.

Adam Abdellaoui

Of Counsel
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530
IFRS Kryptowährungen

IFRS Kryptowährungen

Die IFRS enthalten derzeit keine spezifischen Richtlinien zur Bilanzierung von Kryptowährungen. Unternehmen müssen daher bestehende Standards anwenden und Kryptowährungen entweder als immaterielle Vermögenswerte oder als Finanzinstrumente klassifizieren. Bei der Bewertung kommt in der Regel das Marktwertprinzip zur Anwendung, insbesondere wenn die Kryptowährungen regelmäßig gehandelt werden. Langfristig gehaltene Bestände können jedoch auch zu Anschaffungskosten bewertet werden, sofern keine erheblichen Wertverluste vorliegen. Für Unternehmen, die Kryptowährungen in großem Umfang halten, sind zusätzliche Angaben im Anhang erforderlich, um die finanzielle Lage umfassend darzustellen.

Kryptowährungen Bewertung Schweiz

Die Bewertung von Kryptowährungen in der Schweiz erfolgt nach dem Niederstwertprinzip, welches sowohl für das Obligationenrecht (OR) als auch für die Swiss GAAP FER gilt. Für Unternehmen, die eine Änderung ihres Geschäftszwecks planen und Kryptowährungen stärker integrieren möchten, kann eine GmbH Zweckänderung erforderlich sein. Kryptowährungen können entweder zu Anschaffungskosten oder zum aktuellen Marktwert bewertet werden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Bei erheblichen Wertminderungen sind entsprechende Abschreibungen vorzunehmen, die transparent in der Bilanz auszuweisen sind. Unternehmen, die Kryptowährungen langfristig halten, sollten zudem regelmäßige Werthaltigkeitstests durchführen, um potenzielle Verluste rechtzeitig zu erkennen und zu verbuchen.
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Stablecoins Bilanzierung

Stablecoins sind Kryptowährungen, deren Wert an stabile Vermögenswerte wie Fiat-Währungen oder Rohstoffe gekoppelt ist. In der Bilanzierung werden Stablecoins in der Schweiz entweder als Finanzinstrumente oder als Zahlungsmittel erfasst. Die Bewertung erfolgt nach dem Marktwertprinzip, wobei regelmäßige Wertanpassungen erforderlich sind. Langfristig gehaltene Stablecoins können auch zu Anschaffungskosten bewertet werden, sofern keine wesentlichen Wertminderungen auftreten. Unternehmen müssen zudem dokumentieren, welche Bewertungsmethode angewandt wurde und welche finanziellen Risiken im Zusammenhang mit Stablecoins bestehen.
Kryptowährungen Steuerrecht Schweiz

Kryptowährungen Steuerrecht Schweiz

Im Schweizer Steuerrecht werden Kryptowährungen als Vermögenswerte betrachtet und unterliegen der Vermögenssteuer. Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen gelten als Kapitalgewinne und sind für Privatpersonen grundsätzlich steuerfrei, sofern sie nicht als gewerbsmäßiger Handel eingestuft werden. Um die steuerliche Behandlung vollständig zu dokumentieren, sind präzise Gründungsdokumente hilfreich, insbesondere wenn Unternehmen digitale Vermögenswerte von Beginn an bilanzieren möchten. Unternehmen müssen hingegen realisierte Gewinne aus Kryptowährungen als Erträge versteuern. Für Stablecoins gelten dieselben steuerlichen Regelungen, wobei die Bewertung zu Marktwerten oder Anschaffungskosten erfolgt. Auch Beiträge zur Altersvorsorge und die entsprechenden AHV-Leistungen sollten bei der steuerlichen Planung berücksichtigt werden, insbesondere für Unternehmen mit gemischten Einkommensquellen.Die steuerliche Behandlung von Mining-Erträgen und Staking-Einnahmen muss ebenfalls gesondert dokumentiert und deklariert werden.
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Fazit

Die Bilanzierung und Buchführung von Kryptowährungen in der Schweiz erfordert ein präzises Verständnis der geltenden Vorschriften im Obligationenrecht (OR), den Swiss GAAP FER und den IFRS. Unternehmen müssen entscheiden, ob sie Kryptowährungen als Finanzanlagen, Zahlungsmittel oder immaterielle Vermögenswerte klassifizieren. Für Stablecoins gelten spezielle Anforderungen, da sie häufig als Finanzinstrumente eingestuft werden.

Die steuerliche Behandlung ist ebenfalls ein zentraler Aspekt, da realisierte Gewinne bei Unternehmen als Erträge verbucht werden müssen. Auch Verluste aus der Veräußerung von Kryptowährungen müssen dokumentiert und gegebenenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die Kryptowährungen als Zahlungsmittel akzeptieren oder als langfristige Anlage halten.

Darüber hinaus ist die Wahl der Bewertungsmethode ein entscheidender Faktor für die finanzielle Berichterstattung. Während das Niederstwertprinzip für kurzfristige Bestände verpflichtend ist, können langfristige Positionen auch zu Anschaffungskosten bewertet werden. Die Digitalisierung der Buchhaltung erfordert zudem eine präzise Zeiterfassung der Mitarbeitenden in Finanzabteilungen, siehe Arbeitszeiterfassung. Eine klare Offenlegung der Bewertungsmethode im Anhang zur Bilanz erhöht die Transparenz und minimiert potenzielle Risiken bei steuerlichen Prüfungen.

Angesichts der dynamischen Entwicklung des Kryptomarktes sollten Unternehmen regelmäßig ihre Bilanzierungsrichtlinien überprüfen und anpassen, um aktuellen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Implementierung eines effektiven Risikomanagements ist dabei unerlässlich, um Wertschwankungen und potenzielle Verluste frühzeitig zu erkennen und zu adressieren.

Adam Abdellaoui

Of Counsel
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Bilanzierung von Kryptowährungen in der Schweiz

Kryptowährungen werden gemäß dem Obligationenrecht (OR) als digitale Vermögenswerte bilanziert. Sie können je nach Haltedauer und Verwendungszweck als Finanzanlagen oder Zahlungsmittel erfasst werden.

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