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Muss ich meinen Firmennamen als Marke registrieren?

Louis Mummenthaler
3. Juni, 2025

Inhaltsverzeichnis

Warum Markenregistrierung?

Die Wahl eines Firmennamens oder eines Produkttitels ist ein kreativer und strategischer Schritt. Doch ebenso wichtig wie die Idee selbst ist der Schutz dieser Marke. In einer zunehmend vernetzten und wettbewerbsintensiven Wirtschaft ist die Markenregistrierung ein zentrales Instrument, um langfristige Stabilität und Exklusivität für Produkte und Dienstleistungen zu sichern.

Eine eingetragene Marke bietet nicht nur rechtlichen Schutz, sondern schafft auch Vertrauen bei Kundschaft, Partnern und Investoren. Wer frühzeitig registriert, vermeidet nicht nur spätere Rechtsstreitigkeiten, sondern baut auch einen klar definierten Wiedererkennungswert auf. Der Markenschutz umfasst dabei nicht nur Namen und Logos, sondern kann je nach Fall auch Farben, Klänge oder Verpackungsformen betreffen.

Für Start-ups wie etablierte Unternehmen stellt die Markenregistrierung eine Investition in die Zukunft dar. Sie ist ein strategisches Mittel zur Abgrenzung gegenüber Mitbewerbern und zur Positionierung auf dem Markt. Zudem ist sie ein Signal: Dieses Unternehmen ist professionell, zukunftsorientiert und denkt langfristig. Bereits bei der Gründung lohnt es sich, an rechtliche Aspekte wie die Eintragung ins Handelsregistereintrag zu denken, um späteren Konflikten vorzubeugen.

In diesem Artikel erklären wir, warum es sinnvoll ist, frühzeitig über eine Markenanmeldung nachzudenken, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten, welche Risiken bei Nicht-Registrierung bestehen und wie eine Eintragung konkret funktioniert. So können Unternehmer fundierte Entscheidungen treffen und ihre Marke nachhaltig stärken.
Ist die Registrierung Pflicht?

Ist die Registrierung Pflicht?

In der Schweiz besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Markenregistrierung. Ein Unternehmen kann seine Produkte oder Dienstleistungen auch ohne formellen Eintrag unter einem bestimmten Namen anbieten. Dennoch birgt diese Vorgehensweise erhebliche Risiken – insbesondere in rechtlicher Hinsicht.

Ohne eingetragene Marke fehlt der rechtliche Schutz vor Nachahmung oder unbefugter Nutzung durch Dritte. Zwar kann ein gewisser Schutz durch die Verwendung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr entstehen (sogenannter Gebrauchsschutz), doch ist dieser in seinem Umfang beschränkt und deutlich schwieriger durchzusetzen.

Vor allem bei Domainnamen, Social-Media-Präsenzen und internationalen Aktivitäten kann es ohne formale Eintragung schnell zu Konflikten kommen. Wer seine Marke nicht registriert, läuft Gefahr, von Wettbewerbern überholt oder sogar rechtlich belangt zu werden – etwa wenn der eigene Markenname anderweitig geschützt wird.

Zudem schützt eine eingetragene Marke nicht nur im Inland. Über internationale Systeme wie das Madrider Abkommen lässt sich der Markenschutz unkompliziert auf weitere Länder ausweiten. Gerade wenn man ein Unternehmen in der Schweiz führt, kann internationaler Schutz entscheidend für eine stabile Expansion sein. Dies ist für Unternehmen mit Exportfokus oder digitalen Geschäftsmodellen besonders wertvoll.
Auch für Investoren, Kooperationspartner oder Banken ist eine eingetragene Marke ein Zeichen von Seriosität und strategischem Denken. Sie erhöht die Glaubwürdigkeit und den wahrgenommenen Wert eines Unternehmens.

Zwar ist die Registrierung nicht zwingend vorgeschrieben, doch stellt sie in der Praxis eine klare Empfehlung dar – für jede Firma, die ihren Namen, ihr Image und ihre Position am Markt langfristig sichern will.
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Schutz der Marke & Image

Eine eingetragene Marke ist weit mehr als ein juristisches Konstrukt – sie ist ein zentrales Element für das öffentliche Erscheinungsbild eines Unternehmens. Das Markenbild beeinflusst maßgeblich, wie Kunden, Partner und Investoren ein Unternehmen wahrnehmen. Ein geschützter Markenname schafft Vertrauen, Professionalität und Wiedererkennung.

Marken vermitteln Werte, Geschichten und Identität. Wer als Unternehmer langfristig auf dem Markt bestehen will, muss seine Marke wie ein wertvolles Gut behandeln. Je klarer eine Marke positioniert ist, desto stärker wirkt sie im Wettbewerb. Dazu gehört auch der rechtliche Schutz, denn nur registrierte Marken können konsequent gegen Nachahmer verteidigt werden.

Besonders im digitalen Zeitalter ist das Markenimage entscheidend: Online-Sichtbarkeit, Bewertungen und Social-Media-Aktivitäten formen das öffentliche Bild. Wird eine Marke kopiert oder missbraucht, kann dies gravierende Reputationsschäden verursachen. Die Registrierung schafft hier eine klare Rechtslage und erhöht die Handlungsfähigkeit.

Nicht zuletzt stärkt eine starke, geschützte Marke die emotionale Bindung zu Kunden. Sie ist Teil des täglichen Erlebnisses mit einem Unternehmen – auf Verpackungen, Webseiten, Rechnungen oder Werbung. Auch innerhalb der internen Prozesse spielt etwa die Gehaltsbuchhaltung eine tragende Rolle für das Markenimage. Wer seine Marke schützt, schützt auch das Vertrauen, das Kunden in das Unternehmen setzen.
Wertschöpfung & Unternehmenswert

Wertschöpfung & Unternehmenswert

Marken sind nicht nur Symbole oder Namen – sie können bedeutende wirtschaftliche Vermögenswerte darstellen. Eine eingetragene Marke erhöht den Unternehmenswert messbar, insbesondere bei Finanzierungen, Unternehmensverkäufen oder Beteiligungen. Investoren achten gezielt auf den immateriellen Besitz, zu dem eine Marke zählt.

Ein starkes Markenzeichen signalisiert Stabilität, Marktposition und Wiedererkennbarkeit. Je besser die Marke geschützt ist, desto größer ist ihr Beitrag zum Goodwill eines Unternehmens. Dieser immaterielle Wert ist oft ausschlaggebend bei Unternehmensbewertungen oder strategischen Partnerschaften.

Auch im operativen Geschäft hat eine registrierte Marke klare Vorteile. Sie kann lizenziert, verpachtet oder sogar verkauft werden. Unternehmen, die ihre Marke beispielsweise an Franchisenehmer oder Kooperationspartner übertragen, sichern sich damit zusätzliche Einnahmequellen.

Nicht zuletzt vereinfacht eine eingetragene Marke die Durchsetzung von Rechten: Abmahnungen, gerichtliche Verfahren oder Unterlassungsklagen lassen sich nur auf Basis einer geschützten Marke durchsetzen. Wer auf Registrierung verzichtet, kann kaum verhindern, dass Dritte ein ähnliches Zeichen verwenden – selbst wenn das Unternehmen bereits viele Jahre tätig ist.

Eine Marke ist somit nicht nur Schutzschild, sondern auch ein unternehmerisches Instrument zur langfristigen Wertschöpfung. Sie sichert nicht nur den Namen, sondern auch die wirtschaftliche Zukunft eines Unternehmens.

Adam Abdellaoui

Of Counsel
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530

Schutz vor Konkurrenz

Eine eingetragene Marke verschafft dem Inhaber ein exklusives Nutzungsrecht innerhalb der registrierten Klassen und geografischen Regionen. Das bedeutet: Nur der Markeninhaber darf die Marke im geschäftlichen Verkehr verwenden – alle anderen sind zur Unterlassung verpflichtet.

Dieser Schutzmechanismus verschafft Unternehmen einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Das gilt besonders für stark wachsende Regionen wie Zug, wo viele Unternehmer eine GmbH gründen in Zug, um von attraktiven Standortbedingungen zu profitieren. Wer frühzeitig registriert, kann andere daran hindern, ähnliche oder identische Zeichen für vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen zu nutzen. Dadurch entsteht faktisch ein Monopol auf das jeweilige Zeichen – ein strategischer Vorteil, der vor allem in hart umkämpften Branchen ausschlaggebend ist.

Die Eintragung erleichtert zudem die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen. Bei Markenverletzungen kann der Inhaber sofort reagieren – etwa durch eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klage auf Unterlassung und Schadenersatz. Ohne registrierte Marke ist die Beweisführung deutlich schwieriger und oft mit erheblichen Rechtskosten verbunden.
Auch im Online-Bereich schützt eine registrierte Marke: Plattformen wie Amazon, eBay oder Google reagieren deutlich schneller auf Löschanträge, wenn ein offizieller Markennachweis vorliegt.

Gleiches gilt für Domainstreitigkeiten oder Social-Media-Plattformen, bei denen Nachahmerprofile oder Produktfälschungen gemeldet werden müssen.
Langfristig stärkt der Markenschutz auch das Markenimage. Kunden erkennen, dass ein Unternehmen seine Rechte kennt und aktiv schützt – das wirkt professionell und schafft Vertrauen.

Gerade in Märkten mit geringer Eintrittsbarriere oder hoher Nachahmungsgefahr ist der Schutz vor Konkurrenz durch eine eingetragene Marke nicht nur ratsam, sondern unverzichtbar. Wer früh handelt, sichert sich Marktvorteile und reduziert langfristige Risiken.
Der Eintragungsprozess

Der Eintragungsprozess

Die Eintragung einer Marke in der Schweiz erfolgt über das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Der gesamte Prozess lässt sich in mehrere klar strukturierte Schritte unterteilen, die je nach Marke und Komplexität einige Wochen bis Monate dauern können.
  • Recherche und Vorbereitung: Vor dem Antrag sollte eine gründliche Markenrecherche erfolgen. Diese dient dazu, mögliche Kollisionen mit bestehenden Marken zu erkennen. Das IGE stellt hierfür eine kostenlose Online-Suchdatenbank zur Verfügung. Optional kann eine Ähnlichkeitsrecherche durch das Institut oder spezialisierte Anwälte beauftragt werden.
  • Auswahl der Klassen: Die Marke wird für bestimmte Waren- und Dienstleistungsklassen eingetragen. Es gilt, möglichst präzise jene Klassen auszuwählen, die den eigenen Geschäftszweck abdecken. Grundlage hierfür bildet die internationale Nizza-Klassifikation.
  • Antragstellung: Der Markeneintrag erfolgt über ein Online-Formular beim IGE. Erforderlich sind Angaben zum Inhaber, zur Markenform (Wort-, Bild- oder kombinierte Marke) sowie zur gewünschten Eintragungsklasse. Die amtliche Gebühr beträgt derzeit CHF 550 für drei Klassen. Für die Anmeldung ist häufig auch ein separates Kapitaleinzahlungskonto notwendig, insbesondere bei Neugründungen von Kapitalgesellschaften.
  • Prüfung und allfällige Einwände: Nach Eingang prüft das IGE, ob formale Anforderungen erfüllt sind. Es erfolgt keine materielle Prüfung auf ältere Rechte – das heißt, Konflikte mit bestehenden Marken werden erst durch Dritte geltend gemacht, nicht automatisch durch das Amt.
  • Veröffentlichung: Nach erfolgreicher Prüfung wird die Marke im Schweizer Markenregister SHAB veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt können Inhaber älterer Marken innerhalb von drei Monaten Widerspruch einlegen.
  • Eintragung: Erfolgt kein Widerspruch, wird die Marke rechtskräftig eingetragen. Der Schutz gilt für zehn Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.
    Eine professionelle Begleitung – etwa durch einen Markenanwalt oder eine spezialisierte Agentur – kann helfen, Fehler zu vermeiden und den Schutz optimal aufzustellen.
  • Typische Fehler bei der Anmeldung: Trotz der scheinbar einfachen Online-Anmeldung unterlaufen vielen Antragstellern Fehler, die im Nachhinein teuer werden können. Einer der häufigsten ist die unzureichende Markenrecherche – wer bestehende Markenrechte ignoriert, riskiert Widersprüche oder Klagen.
Auch die Wahl der falschen oder zu allgemeinen Klassen kann dazu führen, dass der Markenschutz nicht den gewünschten Umfang abdeckt. Ebenso problematisch sind formale Mängel bei der Antragstellung oder eine unklare Darstellung der Markenform (z. B. bei kombinierten Bild-Wort-Marken).

Ein weiterer Fehler ist die Vernachlässigung der Überwachung nach der Eintragung. Ohne Monitoring können ähnliche Marken unbemerkt entstehen und den Schutzbereich schwächen. Wer diese Stolperfallen kennt und vermeidet, spart Zeit, Kosten und Nerven.
Haben Sie Fragen?

Beratung & Begleitung

Die Anmeldung einer Marke kann komplexer sein, als sie auf den ersten Blick scheint. Daher empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit erfahrenen Markenexperten oder spezialisierten Anwälten. Sie unterstützen bei der Recherche, der Wahl der passenden Klassen und der korrekten Antragstellung.

Zudem bieten viele Kanzleien oder Agenturen ein Überwachungsservice an, um potenzielle Markenverletzungen frühzeitig zu erkennen. Professionelle Begleitung erhöht nicht nur die Erfolgschancen der Anmeldung, sondern spart langfristig auch Kosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen.

Fazit

Eine eingetragene Marke schützt Ihr Unternehmen, schafft Vertrauen und ist ein klarer Wettbewerbsvorteil – langfristig und nachhaltig.

Gerade in einem dynamischen Marktumfeld ist es entscheidend, frühzeitig Rechte an der eigenen Markenidentität zu sichern. Der rechtliche Schutz stärkt nicht nur das Markenimage, sondern bietet auch konkrete Handlungsoptionen gegenüber Nachahmern und Wettbewerbern.

Zudem stellt die Markenregistrierung eine strategische Investition dar: Sie erhöht den Unternehmenswert, vereinfacht die Expansion ins Ausland und wirkt sich positiv auf Finanzierungsverhandlungen oder Unternehmensbewertungen aus. Wer die Marke professionell begleitet anmeldet, vermeidet unnötige Risiken und schafft sich ein solides Fundament für weiteres Wachstum.

Ob Start-up oder etabliertes Unternehmen – eine geschützte Marke ist ein zentrales Element nachhaltiger Markenführung und unternehmerischen Erfolgs.

Adam Abdellaoui

Of Counsel
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530

FAQ – Häufige Fragen zur Markenregistrierung in der Schweiz

Nein, die Registrierung ist keine Pflicht – aber dringend empfohlen, um rechtlich geschützt zu sein.

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