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Schweizer Arbeitsrecht: Wichtige Aspekte

Louis Mummenthaler
5. Juni, 2025

Inhaltsverzeichnis

Überblick und Ziele des Arbeitsrechts

Das Arbeitsrecht in der Schweiz regelt die grundlegenden Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es umfasst verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen, die die Arbeitsbeziehung strukturieren und für beide Parteien fair gestalten sollen. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben, sondern auch um den Schutz der individuellen Rechte von Arbeitnehmern und die Sicherstellung der Arbeitsmarktfunktion.

Das Arbeitsrecht zielt darauf ab, klare Regeln für den Arbeitsvertrag, Arbeitszeiten, Löhne und Arbeitsbedingungen zu definieren und die Rechte der Arbeitnehmer zu sichern. Ein Überblick über die steuerliche Seite der Arbeitsverhältnisse findet sich in unserem Beitrag zur Schweizer Mehrwertsteuer. Es ist ein zentrales Instrument, das dafür sorgt, dass Arbeitsverhältnisse fair, transparent und effizient gestaltet werden.

Wichtige Ziele des Arbeitsrechts sind:
  • Der Schutz von Arbeitnehmerrechten und die Verhinderung von Ausbeutung und Diskriminierung.
  • Die Festlegung von Arbeitsbedingungen, die für beide Parteien gerecht und klar sind.
  • Die Förderung der sozialen Absicherung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Die Regelung von Arbeitszeit, Urlaubsansprüchen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und anderen zentralen Aspekten des Arbeitsverhältnisses.
In diesem Text werden die wichtigsten Aspekte des Arbeitsrechts behandelt, von den grundlegenden Vertragsarten bis hin zu den Rechten bei Teilzeit- und Gelegenheitsarbeit. Ziel ist es, eine umfassende Übersicht über die relevanten Regelungen zu bieten und sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären.
Vertragsarten und wesentliche Bestimmungen im Arbeitsvertrag

Vertragsarten und wesentliche Bestimmungen im Arbeitsvertrag

In der Schweiz gibt es verschiedene Arten von Arbeitsverhältnissen, die jeweils unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Vertragsgestaltung stellen. Die häufigsten Formen sind der unbefristete Arbeitsvertrag, der befristete Arbeitsvertrag und der Leiharbeitsvertrag. Jede dieser Formen bietet bestimmte Vor- und Nachteile sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.
  • Unbefristeter Arbeitsvertrag
    Der unbefristete Arbeitsvertrag ist die häufigste Form des Arbeitsverhältnisses. Er bietet eine hohe rechtliche Sicherheit für beide Parteien, da der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wird. Eine Kündigung muss durch eine der Parteien ausgesprochen werden, wobei bestimmte Fristen und Bedingungen zu beachten sind. Der Arbeitnehmer genießt den Schutz des Kündigungsschutzes, insbesondere bei unrechtmäßigen Kündigungen, wie etwa wegen Diskriminierung oder ohne triftigen Grund.
  • Befristeter Arbeitsvertrag
    Der befristete Arbeitsvertrag wird für eine bestimmte Zeit abgeschlossen, nach deren Ablauf das Arbeitsverhältnis automatisch endet. Diese Form eignet sich vor allem für temporäre Projekte oder zur Vertretung von Mitarbeitern während ihrer Abwesenheit. Der befristete Vertrag bietet weniger Sicherheit für den Arbeitnehmer, da keine dauerhafte Anstellung garantiert wird, und die Kündigung ist oft während der Vertragsdauer eingeschränkt.
  • Leiharbeitsvertrag
    Der Leiharbeitsvertrag regelt das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und einem Personaldienstleister. Der Arbeitnehmer wird vom Personaldienstleister an ein anderes Unternehmen verliehen. Diese Art von Vertrag wird häufig in Branchen eingesetzt, in denen eine hohe Fluktuation oder ein temporärer Arbeitskräftebedarf besteht. Der Arbeitnehmer bleibt beim Personaldienstleister angestellt, arbeitet jedoch in einem anderen Betrieb, was rechtliche Implikationen für die Lohn- und Sozialversicherungsabgaben hat.
Unabhängig von der Vertragsart müssen alle Arbeitsverträge bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um den Arbeitnehmer zu schützen. Gerade bei der erstmaligen Vertragsgestaltung ist es wichtig, sich auch mit dem Handelsregistereintrag vertraut zu machen. Dazu gehören unter anderem Regelungen zu Arbeitszeit, Lohnhöhe, Ferienanspruch und Kündigungsfristen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen im Vertrag enthalten sind und dass die Arbeitsbedingungen transparent und fair gestaltet sind.
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Arbeitszeit und Arbeitszeitregelungen

Die Arbeitszeitregelung ist ein zentrales Element jedes Arbeitsverhältnisses. In der Schweiz unterliegt sie klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen, die durch das Arbeitsgesetz (ArG) definiert werden. Dieses Gesetz legt nicht nur Höchstarbeitszeiten fest, sondern regelt auch Ruhezeiten, Pausen sowie Nacht- und Sonntagsarbeit.

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt für industrielle Betriebe, Büropersonal und technische Angestellte 45 Stunden, für alle übrigen Arbeitnehmenden 50 Stunden. Überstunden, die über diese Grenzen hinausgehen, müssen in der Regel durch Freizeit oder einen Lohnzuschlag von 25 % kompensiert werden. Eine präzise Zeiterfassung ist daher nicht nur aus betriebswirtschaftlichen Gründen notwendig, sondern auch rechtlich vorgeschrieben.

Arbeitgeber sind verpflichtet, die geleisteten Arbeitsstunden korrekt zu dokumentieren. Es gibt drei Arten der Arbeitszeiterfassung: die Standarderfassung, die vereinfachte Erfassung für bestimmte Mitarbeitendengruppen und die Vertrauensarbeitszeit mit Verzicht auf Erfassung, sofern spezifische Voraussetzungen erfüllt sind. Letzteres setzt jedoch ein hohes Maß an Selbstverantwortung und gegenseitigem Vertrauen voraus.

Auch Pausenregelungen sind gesetzlich geregelt: Ab einer Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden ist eine Pause von mindestens 15 Minuten verpflichtend. Bei mehr als sieben Stunden sind es 30 Minuten, bei über neun Stunden 60 Minuten. Diese Pausen gelten als nicht bezahlte Arbeitszeit, sofern nichts anderes im Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vereinbart wurde.

Unternehmen sind gut beraten, klare und transparente Regelungen zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag oder in Betriebsordnungen festzuhalten. Das schafft Sicherheit für beide Seiten und beugt Konflikten vor. Moderne Zeiterfassungssysteme können dabei helfen, den Überblick zu behalten und die Einhaltung der Vorschriften zu garantieren
Teilzeitarbeit und Rechte bei Teilzeit

Teilzeitarbeit und Rechte bei Teilzeit

Teilzeitarbeit hat in der Schweiz in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Immer mehr Menschen entscheiden sich bewusst für ein reduziertes Arbeitspensum – sei es aus familiären, gesundheitlichen oder persönlichen Gründen. Für Unternehmen stellt Teilzeitarbeit eine flexible Möglichkeit dar, personelle Ressourcen effizient einzusetzen und auf schwankende Arbeitsvolumen zu reagieren.

Rechtlich ist Teilzeitarbeit dem Vollzeitarbeitsverhältnis grundsätzlich gleichgestellt. Das bedeutet, dass auch Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf dieselben Rechte haben – etwa in Bezug auf Ferien, Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Mutterschaftsurlaub. Die Ansprüche werden anteilsmässig berechnet, basierend auf dem effektiven Arbeitspensum.

Ein zentraler Punkt bei Teilzeitverträgen ist die Transparenz. Der Arbeitsvertrag sollte klare Angaben zu Wochenarbeitszeit, Einsatzzeiten, Überstundenregelung und allfälliger Mehrarbeit enthalten. Besonders wichtig ist dies bei unregelmässiger Beschäftigung oder abrufbarer Arbeit (sogenannte Arbeit auf Abruf). Für flexible Arbeitsformen ist es empfehlenswert, auch die nützlichen Versicherungen zu prüfen, um umfassend abgesichert zu sein. Ohne klare Vereinbarung besteht das Risiko von Rechtsstreitigkeiten oder Lohnausständen.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Gleichbehandlung. Auch bei Teilzeitverträgen kann ein korrektes Kapitaleinzahlungskonto für juristische Personen notwendig sein. Arbeitgeber sind verpflichtet, Teilzeitkräfte gleich zu behandeln wie Vollzeitangestellte – insbesondere bei Lohn, Weiterbildung, Beförderung oder Sozialleistungen. Diskriminierungen aufgrund des Arbeitspensums sind unzulässig und können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Für die Sozialversicherungen gelten bei Teilzeitbeschäftigung bestimmte Mindestgrenzen. Beispielsweise müssen Beiträge zur beruflichen Vorsorge (BVG) erst ab einem bestimmten Lohn geleistet werden. Dadurch kann es bei sehr kleinen Pensen zu Lücken in der Altersvorsorge kommen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Mitarbeitenden über solche Sachverhalte aufzuklären und, wenn möglich, durch freiwillige Leistungen zu kompensieren.

Teilzeitarbeit bietet sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer grosse Chancen – vorausgesetzt, die vertraglichen Rahmenbedingungen sind korrekt geregelt und die Rechte der Beschäftigten werden gewahrt.

Adam Abdellaoui

Of Counsel
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530

Gelegenheitsarbeit und temporäre Verträge

Gelegenheitsarbeit und temporäre Beschäftigungsformen sind in der Schweiz weit verbreitet und spielen vor allem in saisonalen Branchen, bei Projektarbeit oder in der Eventindustrie eine wichtige Rolle. Sie ermöglichen es Unternehmen, flexibel auf kurzfristigen Personalbedarf zu reagieren, und bieten gleichzeitig Beschäftigungsmöglichkeiten für Personen mit eingeschränkter Verfügbarkeit.
Gelegenheitsarbeit ist in der Regel befristet und basiert häufig auf Stunden- oder Tagessätzen.

Arbeitsverträge dieser Art müssen dennoch grundlegende arbeitsrechtliche Anforderungen erfüllen – insbesondere bezüglich Lohn, Arbeitszeit und Versicherungsschutz. Auch Gelegenheitsarbeitende haben Anspruch auf Ferien, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfallversicherung, sofern die gesetzlichen Schwellenwerte überschritten werden.

Temporärverträge werden meist über Personaldienstleister abgeschlossen. Der Arbeitnehmer steht in einem vertraglichen Verhältnis mit dem Personalverleiher, wird aber bei einem Drittbetrieb eingesetzt. Dies bedeutet, dass Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitnehmer, Verleiher und Einsatzbetrieb geregelt sind. Der Personalverleiher trägt die Verantwortung für die Lohnzahlung, Sozialabgaben und Arbeitszeitdokumentation.

Wichtig ist, dass temporäre Arbeitsverhältnisse nicht zu einer Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen genutzt werden dürfen. Auch bei mehrfacher Verlängerung eines befristeten Vertrags kann ein faktisches unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen, mit allen damit verbundenen Rechten für den Arbeitnehmer.

Arbeitgeber sollten bei Gelegenheitsarbeit und temporären Einsätzen klare Verträge abschliessen, die Aufgaben, Arbeitszeiten, Vergütung und Kündigungsmodalitäten eindeutig festlegen. Nur so lassen sich Missverständnisse und rechtliche Konflikte vermeiden. Gerade für wiederkehrende Einsätze lohnt es sich, Schutzrechte über den Firmennamen hinaus zu sichern, etwa indem man die Marke registrieren lässt. Auch die Anmeldung bei Sozialversicherungen darf nicht vernachlässigt werden, insbesondere wenn die Beschäftigungsdauer oder das Einkommen gewisse Grenzen übersteigt.

Gelegenheits- und Temporärarbeit bieten Flexibilität, erfordern jedoch ein sorgfältiges Vertragsmanagement und die konsequente Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben.
Arbeitsrechtliche Pflichten von Arbeitgebern

Arbeitsrechtliche Pflichten von Arbeitgebern

Arbeitgeber in der Schweiz tragen eine Vielzahl gesetzlicher Pflichten, die weit über die Lohnzahlung hinausgehen. Diese Verpflichtungen dienen dem Schutz der Arbeitnehmenden und der Sicherstellung fairer, sicherer und transparenter Arbeitsbedingungen. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, riskiert nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen, sondern auch Reputationsschäden.

Zu den zentralen Pflichten zählt die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen gemäss Arbeitsgesetz. Dazu gehören insbesondere die Begrenzung der Höchstarbeitszeit, die Gewährleistung von Ruhezeiten sowie die Einhaltung der Pausenregelungen. Ebenso wichtig ist die korrekte Zeiterfassung, da diese bei Kontrollen durch Arbeitsinspektorate nachgewiesen werden muss.

Weiterhin sind Arbeitgeber verpflichtet, eine korrekte Lohnabrechnung zu erstellen, Sozialversicherungsbeiträge fristgerecht abzuführen und ihre Mitarbeitenden über deren Rechte aufzuklären – etwa bezüglich Kündigungsfristen, Ferienanspruch oder Mutterschaftsschutz. Auch die Verpflichtung zur Auszahlung des 13. Monatslohns, sofern vertraglich vereinbart oder durch einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorgegeben, zählt dazu.

Ein weiterer Bereich betrifft die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Diese verpflichtet ihn, auf die Gesundheit und das Wohlergehen der Arbeitnehmenden zu achten. Dazu zählt etwa der Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, die Bereitstellung eines sicheren Arbeitsumfelds und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte.

Nicht zuletzt müssen Arbeitgeber auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gesetzeskonform handeln. Dazu gehören korrekte Kündigungsfristen, das Ausstellen eines Arbeitszeugnisses sowie – bei unrechtmässiger Entlassung – mögliche Schadenersatzleistungen.

Die konsequente Einhaltung dieser Pflichten stärkt nicht nur das Vertrauen der Belegschaft, sondern schafft auch rechtliche Sicherheit. Um Fehler zu vermeiden, empfiehlt sich eine professionelle HR-Begleitung oder die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Treuhandbüro.
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Lohndokumentation und Abrechnungen

Eine korrekte und transparente Lohnabrechnung ist ein zentrales Element jeder Arbeitsbeziehung. In der Schweiz besteht eine gesetzliche Pflicht zur Erstellung von Lohnabrechnungen, die sämtliche Lohnbestandteile sowie Abzüge nachvollziehbar ausweisen. Dazu zählen der Bruttolohn, Sozialversicherungsbeiträge, Quellensteuer (falls zutreffend), allfällige Zulagen, Abzüge für Unfallversicherung und Pensionskasse sowie der Nettolohn.

Die Lohnabrechnung muss für jeden Zahltag individuell erstellt werden. Sie dient nicht nur der Information des Arbeitnehmers, sondern auch als Beleg für Behörden, Steuerämter und bei Streitfällen vor Arbeitsgerichten. Die Angaben müssen vollständig, verständlich und schriftlich erfolgen. Zudem sind Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnunterlagen während mindestens zehn Jahren aufzubewahren.

Eine weitere Pflicht besteht in der fristgerechten Zahlung der Löhne. Diese erfolgt üblicherweise monatlich, spätestens jedoch zum Ende des Folgemonats. Verspätete Zahlungen können Verzugszinsen nach sich ziehen und das Vertrauensverhältnis belasten.

Um Fehler zu vermeiden und die Abrechnung effizient zu gestalten, setzen viele Unternehmen auf digitale Lohnbuchhaltungssysteme oder die Unterstützung durch Treuhänder. So lassen sich Löhne gesetzeskonform und zeitsparend abrechnen – ein wichtiger Beitrag zur Zufriedenheit der Mitarbeitenden und zur Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben. Weitere Informationen zur ordnungsgemäßen Lohnabrechnung finden Sie in unserem Beitrag zur Gehaltsbuchhaltung.

Fazit

Das Arbeitsrecht in der Schweiz bietet einen klaren und stabilen Rahmen für faire Arbeitsbeziehungen. Es schützt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und stellt sicher, dass Rechte und Pflichten beidseitig eingehalten werden. Von der Vertragsgestaltung über Arbeitszeitregelungen bis hin zur Lohnabrechnung sind klare gesetzliche Vorgaben definiert, die Transparenz und Rechtssicherheit schaffen.

Für Unternehmen bedeutet die Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen nicht nur rechtliche Absicherung, sondern auch eine Stärkung der Arbeitgebermarke. Faire und nachvollziehbare Arbeitsbedingungen fördern die Motivation, Bindung und Zufriedenheit der Mitarbeitenden. Eine sorgfältige Dokumentation und die Nutzung moderner Verwaltungsinstrumente helfen dabei, Fehler zu vermeiden und den administrativen Aufwand effizient zu bewältigen.

Wer als Arbeitgeber in der Schweiz erfolgreich sein will, kommt an fundierten Kenntnissen im Arbeitsrecht nicht vorbei. Der professionelle und rechtskonforme Umgang mit Arbeitsverträgen, Arbeitszeiten, Löhnen und Pflichten ist ein entscheidender Faktor für langfristigen Unternehmenserfolg.

Adam Abdellaoui

Of Counsel
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530

FAQ – Häufige Fragen zum Schweizer Arbeitsrecht

Die gängigsten Vertragsarten sind unbefristete, befristete und Leiharbeitsverträge. Alle unterliegen bestimmten Mindestanforderungen bezüglich Lohn, Arbeitszeit und Kündigungsfristen.

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