Gelegenheitsarbeit und temporäre Beschäftigungsformen sind in der Schweiz weit verbreitet und spielen vor allem in saisonalen Branchen, bei Projektarbeit oder in der Eventindustrie eine wichtige Rolle. Sie ermöglichen es Unternehmen, flexibel auf kurzfristigen Personalbedarf zu reagieren, und bieten gleichzeitig Beschäftigungsmöglichkeiten für Personen mit eingeschränkter Verfügbarkeit.
Gelegenheitsarbeit ist in der Regel befristet und basiert häufig auf Stunden- oder Tagessätzen.
Arbeitsverträge dieser Art müssen dennoch grundlegende arbeitsrechtliche Anforderungen erfüllen – insbesondere bezüglich Lohn, Arbeitszeit und Versicherungsschutz. Auch Gelegenheitsarbeitende haben Anspruch auf Ferien, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfallversicherung, sofern die gesetzlichen Schwellenwerte überschritten werden.
Temporärverträge werden meist über Personaldienstleister abgeschlossen. Der Arbeitnehmer steht in einem vertraglichen Verhältnis mit dem Personalverleiher, wird aber bei einem Drittbetrieb eingesetzt. Dies bedeutet, dass Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitnehmer, Verleiher und Einsatzbetrieb geregelt sind. Der Personalverleiher trägt die Verantwortung für die Lohnzahlung, Sozialabgaben und Arbeitszeitdokumentation.
Wichtig ist, dass temporäre Arbeitsverhältnisse nicht zu einer Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen genutzt werden dürfen. Auch bei mehrfacher Verlängerung eines befristeten Vertrags kann ein faktisches unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen, mit allen damit verbundenen Rechten für den Arbeitnehmer.
Arbeitgeber sollten bei Gelegenheitsarbeit und temporären Einsätzen klare Verträge abschliessen, die Aufgaben, Arbeitszeiten, Vergütung und Kündigungsmodalitäten eindeutig festlegen. Nur so lassen sich Missverständnisse und rechtliche Konflikte vermeiden. Gerade für wiederkehrende Einsätze lohnt es sich, Schutzrechte über den Firmennamen hinaus zu sichern, etwa indem man die
Marke registrieren lässt. Auch die Anmeldung bei Sozialversicherungen darf nicht vernachlässigt werden, insbesondere wenn die Beschäftigungsdauer oder das Einkommen gewisse Grenzen übersteigt.
Gelegenheits- und Temporärarbeit bieten Flexibilität, erfordern jedoch ein sorgfältiges Vertragsmanagement und die konsequente Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben.