Sobald ein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist, muss es seine Umsätze regelmäßig bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) deklarieren. Die Deklaration erfolgt quartalsweise oder halbjährlich – je nach gewählter Abrechnungsmethode und Unternehmensgröße.
Grundsätzlich stehen zwei Abrechnungsarten zur Verfügung: die effektive Methode und die Saldosteuersatzmethode.
Bei der effektiven Methode berechnet das Unternehmen die Steuer auf Basis der tatsächlich erzielten Umsätze und zieht im Gegenzug die Vorsteuerbeträge ab, die auf betrieblichen Ausgaben lasteten. Diese Methode ist präzise, erfordert jedoch eine saubere Buchhaltung und genaue Dokumentation aller Eingangs- und Ausgangsrechnungen.
Die Saldosteuersatzmethode (SSS) hingegen erlaubt es Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter CHF 5.005.000, die Steuer pauschal zu berechnen. Hierbei wird ein vom Bund festgelegter Prozentsatz auf den Bruttoumsatz angewendet – abhängig von der Branche. Der Vorteil liegt in der administrativen Vereinfachung, allerdings entfällt die separate Vorsteuerverrechnung.
Unabhängig von der Methode muss jedes Unternehmen die MwSt-Abrechnung fristgerecht einreichen – meist innerhalb von 60 Tagen nach Quartals- bzw. Halbjahresende. Besonders hilfreich für die fristgerechte Abrechnung ist eine strukturierte
Gehaltsbuchhaltung, die alle steuerlich relevanten Posten sauber dokumentiert. Verspätungen führen zu Mahnungen, Zinsen oder gar Bussen.
Eine zentrale Rolle spielt der Vorsteuerabzug: Unternehmen dürfen die Mehrwertsteuer, die sie selbst beim Einkauf betrieblicher Leistungen bezahlt haben (z. B. für Büroausstattung, Dienstleistungen oder Mieten), von der geschuldeten Steuer abziehen. Dies reduziert die Steuerlast erheblich und vermeidet eine Kettenbesteuerung.
Ausgeschlossen vom Vorsteuerabzug sind Kosten mit privatem Charakter, nicht geschäftlich genutzte Anteile (z. B. Privatanteil Fahrzeug) sowie Ausgaben für von der Steuer befreite Leistungen. Hier ist eine präzise Trennung in der Buchhaltung notwendig.
Zudem ist es Pflicht, alle Rechnungen mit korrekten MwSt-Angaben aufzubewahren – mindestens zehn Jahre lang. Nur auf Basis dieser Belege erkennt die ESTV den Vorsteuerabzug an.
Digitale Buchhaltungslösungen und spezialisierte Treuhandbüros helfen, die Deklaration korrekt und effizient abzuwickeln. Sie minimieren Fehlerquellen und sichern die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben – ein wichtiger Beitrag zur steuerlichen Compliance jedes Unternehmens.