Die Invalidenversicherung (IV) ist eine weitere tragende Säule der sozialen Absicherung in der Schweiz und bildet zusammen mit der AHV die staatliche Vorsorge. Sie hat das Ziel, Menschen mit körperlicher, psychischer oder geistiger Beeinträchtigung in das Erwerbsleben zu integrieren oder ihnen eine existenzsichernde Leistung zu gewähren, wenn eine Wiedereingliederung nicht möglich ist.
Die IV verfolgt das Prinzip „Eingliederung vor Rente“. Das bedeutet, dass die Versicherung in erster Linie darauf abzielt, betroffene Personen durch medizinische, berufliche oder soziale Maßnahmen wieder arbeitsfähig zu machen. Erst wenn sämtliche Eingliederungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, wird eine Invalidenrente zugesprochen.
Finanziert wird die IV über Lohnabzüge, wobei der Beitragssatz derzeit bei 1,4 % liegt – ebenfalls hälftig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt. Die Beitragserhebung erfolgt gemeinsam mit den AHV-Beiträgen über die Ausgleichskassen.
Leistungen der IV umfassen nicht nur Renten, sondern auch Hilfsmittel, Umschulungen, Arbeitsvermittlung, Anpassungen am Arbeitsplatz oder Transporthilfen. Die Höhe der Rente hängt – wie bei der AHV – vom durchschnittlichen Erwerbseinkommen und der Beitragsdauer ab.
Unternehmen spielen bei der Umsetzung der IV eine wichtige Rolle: Sie können beispielsweise Eingliederungsarbeitsplätze schaffen oder mit der IV-Stelle zusammenarbeiten, um Mitarbeitende mit Einschränkungen zu integrieren. Damit leisten sie nicht nur einen sozialen Beitrag, sondern profitieren langfristig von motivierten, geförderten Mitarbeitenden.
Für die Anmeldung zur IV sind in der Regel die Betroffenen selbst verantwortlich, doch auch Arbeitgeber können unterstützend tätig werden. Eine frühzeitige Intervention, z. B. bei längerer Krankheit, erhöht die Chancen auf erfolgreiche Reintegration.
Die IV ist somit nicht nur ein Schutzmechanismus, sondern auch ein aktives Instrument zur Förderung von Teilhabe und Arbeitsfähigkeit in der Schweizer Wirtschaft. Ein umfassendes Verständnis für das
Schweizer Arbeitsrecht hilft zusätzlich, die Eingliederung betroffener Mitarbeitender rechtskonform zu gestalten.