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Zug oder Zürich für Ihre Firma? Standortvergleich 2026

Kanton Zug liegt 2026 bei rund 11,7 % effektiver Steuerbelastung, die Stadt Zürich bei rund 19,6–19,7 %. Für die meisten Holding-, IP- und Blockchain-Strukturen entscheidet diese Differenz von gut 8 Prozentpunkten die Standortwahl eindeutig. Doch Zürich bietet einen Finanzplatz mit rund 260 Banken, etwa 100'000 Stellen im Finanzsektor und 186 Fintech-Unternehmen, der für bestimmte Unternehmensprofile die steuerliche Mehrbelastung überwiegt. Diese Seite stellt beide Kantone anhand verifizierter Zahlen gegenüber und erklärt die oft übersehene Kapitalsteuer-Asymmetrie zwischen beiden Standorten. (Stand: September 2026)

Der Steuerunterschied in Zahlen: was gut 8 Prozentpunkte bedeuten

Kanton Zug erhebt 2026 eine effektive Gesamtsteuerbelastung von rund 11,7 % auf Unternehmensgewinne (Steuerperiode 2026, Stadt Zug; Quelle: kantonales Wirtschaftsportal economy.zg.ch). Eine aktuelle PwC-Analyse (Mai 2026) weist Zug mit 11,71 % aus; der Kanton Luzern hat im selben Jahr mit 11,66 % knapp die Spitzenposition übernommen. Zug bleibt damit einer der zwei steuerlich günstigsten Kantone der Schweiz; der nationale Durchschnitt lag 2025 bei rund 14,4 %.

Die Stadt Zürich weist eine effektive Gesamtbelastung von rund 19,6–19,7 % aus (Steuerperiode 2026, Stadt Zürich). Dieser Wert bezieht sich auf den Gemeindestand Zürich; Gemeinden am Stadtrand können 1–2 Prozentpunkte tiefer liegen, bleiben aber deutlich über dem Zuger Niveau.

In Franken ausgedrückt: Bei CHF 1 Mio. Jahresgewinn ergibt die Differenz von gut 8 Prozentpunkten eine Steuerersparnis von rund CHF 80'000 pro Jahr. Bei CHF 5 Mio. Gewinn sind es rund CHF 400'000. Diese Grössen sind linear; sie skalieren direkt mit dem Jahresgewinn.

Effektive Steuerbelastung und Kapitalsteuer im Vergleich: Kanton Zug vs. Stadt Zürich 2026
KennzahlKanton Zug (Stadt Zug)Kanton Zürich (Stadt Zürich)
Effektive Gesamtbelastung 2026rund 11,7 %rund 19,6–19,7 %
Differenzgut 8 Prozentpunkte
Steuerersparnis bei CHF 1 Mio. Gewinnrund CHF 80'000/Jahr tieferReferenzwert
Kapitalsteuer (Satz)rund 0,680 ‰ (2026, keine Anrechnung)0,75 ‰ (mit Anrechnung nach StHG Art. 30)
Pillar-Two-Ausnahme (< EUR 750 Mio. Umsatz)JaJa
Patentbox / F&E-Abzug (STAF)JaJa (90 % / 50 %)

Die Zahlen beruhen auf sekundären Quellen (PwC-Analyse, Anbieterberechnungen) und dem offiziellen Zuger Kantonsportal. Die Bundessteuer ist in diesen Sätzen enthalten; sie beläuft sich auf einen effektiven Satz von rund 7,83 % (DBG Art. 68, SR 642.11) und fällt in beiden Kantonen identisch an. Für das steuerliche Ruling und die präzise Berechnung der effektiven Belastung für ein konkretes Vorhaben ist die kantonale Steuerverwaltung zuständig; die genannten Prozentsätze sind Orientierungswerte für den Vergleich, keine rechtsverbindlichen Aussagen.

Kapitalsteuer: die versteckte Asymmetrie zwischen Zug und Zürich

Kanton Zug erhebt eine Kapitalsteuer auf das steuerbare Eigenkapital der Gesellschaft; dieser Satz beträgt gemäss kantonalen Angaben rund 0,680 ‰ für die Steuerperiode 2026 (Vorjahr: 0,706 ‰). Die ersten CHF 200'000 Eigenkapital sind von der Kapitalsteuer befreit; die Mindestkapitalsteuer beträgt CHF 250 (Steuergesetz Kanton Zug § 75). Entscheidend: Zug rechnet die bezahlte Gewinnsteuer nicht gegen die Kapitalsteuer an. Die Kapitalsteuer ist eine reale zweite Steuerschicht, unabhängig davon, ob die Gesellschaft einen Gewinn ausweist oder nicht.

Zürich erhebt nominell 0,75 ‰ Kapitalsteuer, übt aber die Option nach StHG Art. 30 aus und rechnet die bezahlte Gewinnsteuer gegen die Kapitalsteuerrechnung an. Für eine gewinnbringende Gesellschaft, bei der die Gewinnsteuer die nominelle Kapitalsteuer übersteigt, ergibt sich daraus kein zusätzlicher Kapitalsteueraufwand.

Ein konkretes Beispiel mit CHF 10 Mio. einbezahltem Eigenkapital:

  • Zug: CHF 10 Mio. minus Freigrenze CHF 200'000 = CHF 9,8 Mio. steuerbares Kapital × 0,000680 = rund CHF 6'700 pro Jahr, unabhängig vom Gewinn.
  • Zürich: CHF 10 Mio. × 0,00075 = CHF 7'500 nominell, jedoch mit Anrechnung der Gewinnsteuer. Sobald die Gewinnsteuerrechnung CHF 7'500 übersteigt, entfällt die Kapitalsteuer de facto.

Für eine Gesellschaft mit geringem Gewinn bei gleichzeitig grossem einbezahltem Kapital kann das Zürcherische Anrechnungsmodell vorteilhaft sein. Das gilt aber nicht für rein vorrevenue Strukturen: Wer CHF 20 Mio. einbezahlt und noch keine Gewinne erzielt, zahlt in Zug rund CHF 13'500 pro Jahr an Kapitalsteuer, in Zürich dagegen die vollen nominellen CHF 15'000, da keine Gewinnsteuer zur Anrechnung verfügbar ist. Die Kapitalsteuer-Anrechnung in Zürich (StHG Art. 30) entfaltet erst Wirkung, wenn die Gesellschaft ausreichend Gewinn erzielt, dass die anrechenbare Gewinnsteuer die nominelle Kapitalsteuerbelastung deckt. Die massgebende Gewinnschwelle hängt vom Umfang der Anrechnung im Einzelfall ab und sollte vor der Standortwahl konkret berechnet werden; für rein vorrevenue Strukturen bleibt Zug kapitalsteuerseitig die günstigere Option.

Sobald die Gesellschaft laufende Gewinne erwirtschaftet, dreht das Bild: Die Gewinnsteuer-Ersparnis in Zug übersteigt die zusätzliche Kapitalsteuerbelastung durch das fehlende Anrechnungsrecht typischerweise schon im ersten Gewinnjahr. Die Kapitalsteuer-Asymmetrie ist deshalb vor allem für die Anfangsphase einer kapitalintensiven Struktur relevant, nicht für reife, gewinnbringende Gesellschaften.

Patentbox und F&E-Abzüge: beide Kantone nach STAF

Beide Kantone bieten seit der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF, in Kraft ab 2020) Patentbox-Regime und Forschungs- und Entwicklungsabzüge, da das eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz diese Instrumente vorschreibt. Die Ausgestaltung liegt innerhalb des bundesrechtlichen Rahmens bei den Kantonen.

Für Kanton Zürich sind die Konditionen aus öffentlichen Quellen belegbar: Die Patentbox gewährt eine 90-prozentige Reduktion auf qualifizierendes IP-Einkommen; der ergänzende F&E-Abzug beträgt 50 %, begrenzt auf 70 % des steuerbaren Gewinns. Für Kanton Zug sehen beide Instrumente ebenfalls vor, was das Bundesrecht verlangt; die genauen Zugersteuersätze für die Patentbox sind beim Kantonalen Steueramt Zug zu erfragen. Wer eine IP-Struktur plant, sollte die konkrete steuerliche Wirkung für beide Kantone im Voraus berechnen lassen, da das Zusammenspiel von Grundertragsteuersatz, Patentbox und F&E-Abzug standortspezifisch variiert. Die Seite zur Unternehmenssteuer Schweiz gibt einen Überblick über die relevanten Bundessteuergrundlagen.

Wann Zürich die bessere Wahl ist

Finanzplatz Zürich bietet eine Infrastruktur, die für bestimmte Unternehmensprofile die steuerliche Mehrbelastung von gut 8 Prozentpunkten deutlich überwiegt. Laut Verein Finanzplatz Zürich (Stand 2025/2026) sind rund 260 Banken am Standort ansässig; der Finanzsektor beschäftigt rund 100'000 Personen (27 % aller Beschäftigten im Kanton Zürich) und erwirtschaftet eine jährliche Bruttowertschöpfung von rund CHF 30 Mia. Hinzu kommen 186 Fintech-Unternehmen.

Konkret gewinnt Zürich in folgenden Situationen:

  • Regulierte Banken und Wertpapierhäuser: Wer eine Banken- oder Effektenhändler-Bewilligung anstrebt, profitiert von der Nähe zu den grossen Gegenparteien, Korrespondenzbanken und der konzentrierten Legal-&-Compliance-Expertise am Standort. Die FINMA hat ihren Sitz in Bern, nicht in Zürich; die operative Banken-Community konzentriert sich aber in Zürich.
  • Asset Manager und Private Banker: UHNWI-Kundschaft und Family Offices sind überproportional in Zürich und am Zürichsee angesiedelt. Für eine zugelassene Verwaltungsgesellschaft oder ein Vermögensverwaltungsunternehmen ist die Nähe zum Kundenstamm oft entscheidend.
  • Talentrekrutierung aus dem Finanzsektor: Der Pool von rund 100'000 Finanzfachleuten und 186 Fintech-Unternehmen in Zürich verkürzt Rekrutierungszeiten und -kosten für spezialisierte Positionen.
  • Geringgewinnige Strukturen mit grossem Kapital: Erzielt eine Gesellschaft mit hohem Eigenkapital nur geringe, aber positive Gewinne, kann die Zürcher Anrechnungsoption in einem begrenzten Gewinnfenster dazu führen, dass die Gesamtsteuerbelastung unter jener in Zug liegt; das Fenster ist im Einzelfall zu berechnen. Für rein vorrevenue Strukturen (null Gewinn) ist Zug hingegen auch kapitalsteuerseitig günstiger.

Das höhere Steuerniveau Zürichs lässt sich für diese Profile als Infrastrukturpreis betrachten: Die steuerliche Mehrbelastung ist real, kann aber durch tiefere Rekrutierungs-, Reise- und Beziehungskosten kompensiert werden, die aus der physischen Nähe zum Finanzplatz entstehen.

Wann Zug die bessere Wahl ist: Steuern, Holding, Crypto Valley

Kanton Zug ist für Holding-Strukturen, IP-Gesellschaften und Blockchain-Projekte der in der Praxis am häufigsten gewählte Standort, und das aus quantifizierbaren Gründen. Neben dem Steuerunterschied von rund 8 Prozentpunkten haben sich in Zug spezialisierte Cluster gebildet, die einen eigenständigen Netzwerkwert schaffen.

Crypto Valley: Laut dem CV VC Top 50 Report (April 2026) sind in der Schweiz und Liechtenstein 1'766 Blockchain-Unternehmen ansässig; davon entfallen 715 (rund 40,5 %) auf Kanton Zug. Das gesamte Funding für Schweizer Blockchain-Unternehmen betrug 2025 USD 728 Mio., was einem Wachstum von 37 % gegenüber dem Vorjahr entspricht; 47 % des gesamten europäischen Blockchain-Venture-Capitals floss in diesem Jahr in die Schweiz. Das Distributed Ledger Technology Gesetz (DLT-Gesetz) ist seit 2021 in Kraft und schafft mit der Bucheffekten-Kategorie und der DLT-Handelsanlage-Bewilligung eine auf digitale Vermögenswerte zugeschnittene Rechtsgrundlage.

Commodity Trading: Der Kanton Zug ist historisch für international tätige Rohstoffhandelsgesellschaften bekannt; Glencore hat seinen Sitz in Baar (Kanton Zug) als bekanntes Beispiel dieses Clusters. Für Gesellschaften, die in ähnlichen Strukturen tätig sind und von einem branchenspezifischen Netzwerk profitieren, ist die bestehende Präsenz von Bedeutung. Andere Rohstoffhandelszentren der Schweiz, insbesondere Genf, sind von Zug separat zu betrachten und bedienen teilweise andere Handelssegmente.

Holding- und IP-Strukturen: Die Kombination aus tiefem Gewinnsteuersatz, Patentbox und etablierter Dienstleistungsinfrastruktur (Notare mit Blockchain-Erfahrung, spezialisierte Treuhänder) macht Zug zum Standardstandort für Beteiligungsgesellschaften. Informationen zu Mantelgesellschaften und Holdingkonstruktionen finden Sie in unserem Beitrag zu AG- und GmbH-Mantelgesellschaften.

Die OECD-Mindeststeuer: gilt der Zug-Vorteil noch?

Die OECD-Mindeststeuer (Pillar Two) ist in der Schweiz mit dem Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT) ab dem 01.01.2024 und der Income Inclusion Rule (IIR) ab dem 01.01.2025 in Kraft getreten. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat das entsprechende Bundesgesetz am 18.06.2023 mit 78,5 % angenommen. Die Grundlage sind die Informationen des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD).

Die Mindeststeuer gilt ausschliesslich für multinationale Konzerne mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens EUR 750 Mio. Rund 99 % aller Schweizer Gesellschaften liegen unterhalb dieser Schwelle und sind von Pillar Two nicht betroffen. Für diese Gesellschaften bleibt der Steuersatz in Zug bei rund 11,7 % und der Vorteil gegenüber Zürich unverändert.

Für Konzerne oberhalb der EUR-750-Mio.-Schwelle gilt eine effektive Mindestbelastung von 15 %, unabhängig davon, ob das Unternehmen in Zug oder Zürich domiziliert ist. Der Unterschied zwischen 11,7 % und 19,7 % wird in diesem Segment durch das Mindeststeuerniveau überlagert. Relevant bleibt für betroffene Gruppen der Substance Carve-out: Ein Teil der Lohnsumme und der Buchwerte der Sachanlagen wird von der Bemessungsgrundlage abgezogen, was die effektive Exposition reduziert, aber nicht beseitigt.

Für die grosse Mehrheit der Unternehmen, die einen Schweizer Firmensitz prüfen, bleibt das Fazit klar: Die OECD-Mindeststeuer beseitigt den Zug-Vorteil nicht.

Entscheidungsmatrix: welches Profil passt in welchen Kanton

Zug und Zürich erfüllen unterschiedliche Unternehmensprofile; die folgende Matrix zeigt, welcher Kanton für welches Profil strukturell besser geeignet ist und aus welchem Hauptgrund. Sie ersetzt keine Einzelfallanalyse, gibt aber eine erste Orientierung.

Entscheidungsmatrix: Kanton Zug vs. Kanton Zürich nach Unternehmensprofil
UnternehmensprofilEmpfehlungHauptgrund
Holding / BeteiligungsgesellschaftZugTiefere Gewinnsteuer, etablierter Holding-Cluster
IP-Gesellschaft / Patentbox-NutzerZugTieferer Basissteuersatz verstärkt Patentbox-Effekt
Blockchain / DLT-ProjektZug715 Blockchain-Unternehmen, DLT-Gesetz 2021, krypto-erfahrene Notare
RohstoffhandelZugEtablierter Cluster (z.B. Glencore in Baar ZG)
Fintech mit BankenbewilligungZürich260 Banken, Banken-Community, regulierungserfahrene Beratungsinfrastruktur
Asset Management / VermögensverwaltungZürichUHNWI-Kundenstamm, Private-Banking-Ökosystem
Operative Gesellschaft, Talentrekrutierung prioritärZürich100'000 Finanzfachleute, 186 Fintechs, Fachkräftepool
Vorrevenue SPV oder Token-Stiftung (< CHF 5 Mio. Kapital)Beide (ähnlicher Kapitalssteueraufwand)Kapitalsteuerdifferenz gering; Standort nach Ökosystem wählen
Struktur mit hohem Kapital (> CHF 20 Mio.) und geringem GewinnFallweise PrüfungKapitalsteuer-Anrechnung (StHG Art. 30) kann Gesamtlast in Zürich reduzieren, wenn Gewinnsteuer < nominelle Kapitalsteuer; rein vorrevenue: Zug günstiger
MNE-Konzern (> EUR 750 Mio. Umsatz)EinzelfallprüfungPillar-Two-Mindeststeuer 15 % überlagert kantonalen Satz; Substance Carve-out relevant

Gründungskosten und Ablauf: GmbH und AG in beiden Kantonen

Die Gründungsschritte für eine GmbH oder AG sind in Zug und Zürich identisch, da das Gesellschaftsrecht in der Schweiz bundesrechtlich einheitlich geregelt ist. Der Kanton hat keinen Einfluss auf die Anforderungen des Obligationenrechts oder auf die Handelsregistergebühren.

Mindestkapital: Eine GmbH erfordert CHF 20'000 vollständig einbezahltes Stammkapital (OR Art. 773); eine AG erfordert CHF 100'000 Aktienkapital, davon mindestens CHF 50'000 bei Gründung einzubezahlen (OR Art. 621). Diese Beträge sind kantonsunabhängig.

Handelsregistergebühren: Die Grundgebühr beträgt CHF 420 (GebV-HReg, SR 221.411.1); mit Zusatzpositionen (Beglaubigungen, Publikationen) bewegt sich der tatsächliche Aufwand in der Praxis zwischen CHF 500 und CHF 800. Der Betrag ist in beiden Kantonen gleich, da die Gebührenordnung für alle kantonalen Handelsregister gilt.

Verfahren und Zeitplan: Die Gründung umfasst Statuten und Gesellschaftsvertrag (öffentliche Beurkundung durch Notarin oder Notar), Einzahlung des Mindestkapitals auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank, Anmeldung beim kantonalen Handelsregister und Eintragung. Der übliche Bearbeitungsrahmen beträgt 7–21 Arbeitstage; beide Kantone arbeiten nach demselben Bundesstandard. Die Gesamtdauer von Instruktion bis Eintragung beläuft sich in der Praxis auf 3–5 Wochen.

Gründungskosten und Mindestanforderungen: GmbH und AG in der Schweiz
PositionGmbHAG
Mindestkapital (gesamt)CHF 20'000 (vollständig einzubezahlen)CHF 100'000 (min. CHF 50'000 bei Gründung)
Handelsregistergebühr (Grundgebühr)CHF 420, in der Praxis CHF 500–800CHF 420, in der Praxis CHF 500–800
Notarkosten (Richtwert)Variieren je nach Kanton und Gesellschaft; Anbieterangaben ca. CHF 1'500–2'000
Bearbeitungszeit Handelsregister7–21 Arbeitstage (üblicher Rahmen)
Gesamtdauer (Instruktion bis Eintragung)3–5 Wochen in der Praxis
VertretungserfordernisMin. eine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz (Art. 718 Abs. 4 / 814 Abs. 4 OR)

Der einzige relevante Kostenunterschied zwischen Zug und Zürich auf Stufe Gründung ist die Domizilgebühr für die Geschäftsadresse. In Zug beginnen Domizillösungen laut Anbieterangaben bei rund CHF 49–95 pro Monat für eine reine Postadresse. Ein physisches Büro in der Stadt Zürich kostet nach Branchenerhebungen im Marktdurchschnitt rund CHF 375 pro m² und Jahr (Marktdurchschnitt gemäss Branchenerhebungen, Stand 2026), wobei eine reine Postadresse auch in Zürich zu vergleichbaren Domizilpreisen verfügbar ist.

Für die Planung Ihrer Firmengründung in Zug oder Zürich finden Sie den vollständigen Ablauf auf unserer Seite zur Firmengründung Schweiz.

FAQ

Häufig gestellte Fragen.

01

Wie viel weniger Steuern zahlt eine Firma in Zug als in Zürich?

Bei CHF 1 Mio. Gewinn liegt die Ersparnis bei rund CHF 80'000 pro Jahr. Die effektive Gesamtsteuerbelastung beträgt in Zug rund 11,7 % (Steuerperiode 2026, Stadt Zug), in der Stadt Zürich rund 19,6–19,7 %. Die Differenz von gut 8 Prozentpunkten fällt linear mit dem Gewinn an: Bei CHF 500'000 Jahresgewinn entspricht sie rund CHF 40'000, bei CHF 5 Mio. Gewinn rund CHF 400'000.
02

Kann ich in Zug eine Firma gründen, ohne dort zu wohnen?

Ja. Eine physische Geschäftsadresse im Kanton ist erforderlich; diese kann ein professioneller Domizildienst bereitstellen. Was das Gesetz vorschreibt, ist mindestens eine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz (Art. 718 Abs. 4 bzw. Art. 814 Abs. 4 OR). Ausländische Gründerinnen und Gründer lösen diese Anforderung üblicherweise über eine Nominee-Direktor-Lösung.
03

Gilt der tiefe Steuersatz in Zug für alle Unternehmen oder nur für grosse?

Er gilt für alle Gesellschaften, unabhängig von Grösse und Branche. Ausgenommen sind Konzerne mit mehr als EUR 750 Mio. konsolidiertem Umsatz: Für sie greift die OECD-Mindeststeuer von 15 %, die ab dem 01.01.2024 (QDMTT) und dem 01.01.2025 (IIR) in der Schweiz anwendbar ist. Rund 99 % aller Schweizer Gesellschaften liegen unter dieser Schwelle und sind nicht betroffen.
04

Ist eine Holding in Zug steuerlich besser als in Zürich?

In der Regel ja, bei der Gewinnsteuer. Zu beachten ist jedoch die Kapitalsteuer: Zug erhebt rund 0,680 ‰ auf das steuerbare Eigenkapital ohne Anrechnung gegen die Gewinnsteuer. Zürich erhebt nominell 0,75 ‰, rechnet aber die bezahlte Gewinnsteuer an (StHG Art. 30). Für eine rein vorrevenue Holding ist Zug auch bei der Kapitalsteuer günstiger, da Zürich ohne laufende Gewinne die volle nominelle Kapitalsteuer von 0,75 ‰ erhebt und keine Anrechnung möglich ist. Die Anrechnung in Zürich kommt erst Gesellschaften zugute, die ausreichend Gewinn erzielen, um die nominelle Kapitalsteuer vollständig durch die Gewinnsteuerzahlung abzudecken.
05

Wie schnell ist die Firmengründung in Zug im Vergleich zu Zürich?

Die Bearbeitungszeit beim Handelsregister ist in beiden Kantonen vergleichbar, weil das Handelsregisterrecht bundesweit einheitlich gilt. Der übliche Rahmen beträgt 7–21 Arbeitstage. Die Gesamtdauer von Instruktion bis Eintragung beläuft sich in der Praxis auf 3–5 Wochen, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Bearbeitungszeit der Urkundsperson.
06

Was kostet eine Geschäftsadresse in Zug?

Einfache Domizillösungen in Zug beginnen laut Anbieterangaben bei rund CHF 49–95 pro Monat für eine reine Postadresse. Leistungen mit Postweiterleitung und Nutzung von Besprechungsräumen liegen üblicherweise zwischen CHF 100 und CHF 300 pro Monat. Massgebend ist der effektiv benötigte Leistungsumfang; die Angaben stammen von Dienstleistern und können variieren.
07

Beseitigt die OECD-Mindeststeuer den Steuervorteil von Zug?

Nein, für den überwiegenden Teil der Unternehmen nicht. Die Mindeststeuer von 15 % greift erst ab einem konsolidierten Konzernumsatz von mindestens EUR 750 Mio. (QDMTT ab 01.01.2024, IIR ab 01.01.2025, Quelle: Eidg. Finanzdepartement). Unterhalb dieser Schwelle bleibt die kantonale Steuerbelastung in Zug bei rund 11,7 %. Rund 99 % aller Schweizer Gesellschaften sind nicht betroffen.
08

Wo hat die FINMA ihren Sitz?

Die FINMA hat ihren Sitz in Bern (Laupenstrasse 27, 3003 Bern), nicht in Zürich. Die schweizerische Banken-Community konzentriert sich zwar in Zürich, der Regulierer selbst ist aber in der Bundeshauptstadt ansässig. Der Standort des Unternehmens in Zug oder Zürich hat keinen direkten Einfluss auf die Beziehung zur FINMA.
09

Bieten Zug und Zürich beide eine Patentbox?

Ja. Beide Kantone führen seit der Steuerreform STAF (in Kraft ab 2020) Patentbox-Regime und Forschungs- und Entwicklungsabzüge. Kanton Zürich gewährt eine 90-prozentige Reduktion auf qualifizierendes IP-Einkommen und einen ergänzenden F&E-Abzug von 50 % (Obergrenze: 70 % des steuerbaren Gewinns). Für die exakten Zuger Konditionen empfiehlt sich die direkte Auskunft beim Kantonalen Steueramt Zug.
10

Für welchen Unternehmenstyp ist Zürich trotz höherer Steuern die bessere Wahl?

Für Gesellschaften, die direkten Zugang zum Schweizer Bankenplatz mit rund 260 Banken und 186 Fintechs benötigen, für Asset Manager auf UHNWI-Kundennetzwerke angewiesen sind, und für Strukturen mit grossem Eigenkapital und geringem, aber positivem Gewinn (unterhalb der Schwelle, bei der die Gewinnsteuer die nominelle Kapitalsteuer von 0,75 ‰ übersteigt), bei denen die Kapitalsteuer-Anrechnung in Zürich die effektive Gesamtlast reduziert. Auch Firmen, die rasch Fachkräfte aus dem Pool von rund 100'000 Finanzsektor-Stellen rekrutieren wollen, profitieren vom Standort Zürich.
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