
FINMA-Register: Bewilligung und Beaufsichtigte prüfen
Was das FINMA-Register ist
Die FINMA ist die Aufsichtsbehörde über den Schweizer Finanzmarkt; ihre Grundlage ist das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG, SR 956.0). Sie bewilligt und überwacht Institute wie Banken, Wertpapierhäuser, Fondsleitungen, Versicherer, Vermögensverwalter und Trustees und macht deren Status in öffentlichen Verzeichnissen zugänglich. Diese Verzeichnisse werden umgangssprachlich als «FINMA-Register» bezeichnet. Der Zweck ist Transparenz: Gläubiger, Anlegerinnen, Geschäftspartner und Behörden sollen überprüfen können, wer im Schweizer Finanzmarkt zulässig tätig ist. Das Register bildet den formellen Bewilligungsstatus ab – nicht die Bonität, die Anlagequalität oder die Reichweite einer einzelnen Bewilligung.
Welche Register die FINMA führt
Die FINMA führt nicht ein einziges Register, sondern mehrere getrennte Verzeichnisse. Wer eine Gegenpartei prüft, sollte wissen, welches Verzeichnis welche Frage beantwortet – ein fehlender Treffer im einen sagt nichts über das andere aus.
| Verzeichnis | Was es zeigt | Wer erfasst ist |
|---|---|---|
| Bewilligte Institute und Personen | prudenzielle Bewilligung der FINMA | Banken, Wertpapierhäuser, Fondsleitungen, Versicherer, Vermögensverwalter, Trustees |
| Versicherungsvermittlerregister | Registrierung als Vermittler | ungebundene Versicherungsvermittler (VAG) |
| Warnliste | Verdacht auf Tätigkeit ohne Bewilligung | gemeldete Anbieter, nicht abschliessend |
Nicht von der FINMA, sondern von zugelassenen Stellen geführt werden zwei weitere Verzeichnisse, die häufig mit dem FINMA-Register verwechselt werden: das Beraterregister nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) für Kundenberater bestimmter, nicht prudenziell beaufsichtigter Anbieter sowie die Mitgliederlisten der Selbstregulierungsorganisationen (SRO) im Bereich der Geldwäschereiaufsicht.
FINMA-Registersuche: so prüfen Sie eine Bewilligung
Die FINMA-Registersuche ist über die Website der FINMA öffentlich und kostenlos zugänglich. So gehen Sie vor:
- Verzeichnis öffnen: Rufen Sie auf der Website der FINMA den Bereich der bewilligten Institute und Personen auf.
- Suchbegriff eingeben: Firmenname, Ort oder Firmennummer (UID) eingeben. Präzise Angaben vermeiden Verwechslungen bei ähnlichen Namen.
- Bewilligungsart lesen: Das Ergebnis zeigt die konkrete Bewilligung – etwa Bank, Wertpapierhaus, Fondsleitung, Versicherer oder Vermögensverwalter – und ob sie aktiv ist.
- Gegenprobe machen: Kein Treffer? Prüfen Sie, ob der Anbieter allenfalls nur einem SRO angeschlossen ist, und werfen Sie einen Blick auf die Warnliste.
Die Registersuche beantwortet die Frage «hat dieser Anbieter eine FINMA-Bewilligung?». Sie beantwortet nicht die Frage «braucht diese konkrete Tätigkeit eine Bewilligung?» – das ist eine rechtliche Einordnung, die vom Geschäftsmodell abhängt.
Wer eine FINMA-Bewilligung braucht
Eine FINMA-Bewilligung braucht, wer eine Tätigkeit ausübt, die ein Finanzmarktgesetz erfasst. Bewilligungspflichtig sind insbesondere Banken (Bankengesetz), Wertpapierhäuser und Fondsleitungen, Versicherer (Versicherungsaufsichtsgesetz) sowie – seit dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) – Vermögensverwalter und Trustees. Für Fintech- und Zahlungsmodelle kommen je nach Ausgestaltung eine Bankenbewilligung, die FinTech-Bewilligung nach Art. 1b Bankengesetz oder gar keine Bewilligung in Frage. Welche Kategorie zutrifft, entscheidet das konkrete Geschäftsmodell. Eine strukturierte Übersicht bietet unser Leitfaden zur FINMA-Bewilligung; für Verwalter von Kundenvermögen siehe die Vermögensverwalter-Bewilligung.
Vermögensverwalter und Trustees: Bewilligung durch die FINMA, Aufsicht durch die AO
Vermögensverwalter und Trustees unterstehen seit dem 01.01.2020 dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG, SR 954.1) und benötigen eine Bewilligung der FINMA. Die Besonderheit liegt im zweistufigen Modell: Die Bewilligung erteilt die FINMA, die laufende Aufsicht übernimmt jedoch eine von der FINMA zugelassene Aufsichtsorganisation (AO). Im Bewilligungsregister ist der Vermögensverwalter dennoch als bewilligtes Institut sichtbar. Für Gründerinnen und Gründer bedeutet das zwei Schritte: das Bewilligungsverfahren bei der FINMA und den Anschluss an eine Aufsichtsorganisation. Beides begleiten wir; die Anforderungen fassen unsere Seiten zur Vermögensverwalter-Bewilligung und zum SRO-Anschluss zusammen.
FINMA-Register vs. SRO-Register: der Unterschied
Das FINMA-Register und die Mitgliederliste einer Selbstregulierungsorganisation beantworten unterschiedliche Fragen – wer beide verwechselt, zieht falsche Schlüsse. Das FINMA-Bewilligungsregister erfasst prudenziell bewilligte Institute. Die SRO-Mitgliederliste erfasst Finanzintermediäre, die ausschliesslich dem Geldwäschereigesetz (GwG) unterstehen und deshalb nicht der prudenziellen Bewilligung, sondern der Geldwäschereiaufsicht über eine SRO unterliegen. Seit dem Wegfall der direkt der FINMA unterstellten Finanzintermediäre (DUFI) am 01.01.2020 müssen alle diese Intermediäre einer SRO angehören.
| FINMA-Register | SRO-Mitgliederliste | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Finanzmarktgesetze (FINMAG, FINIG u.a.) | Geldwäschereigesetz (GwG) |
| Art der Aufsicht | prudenziell (Bewilligung) | Geldwäschereiaufsicht |
| Geführt von | der FINMA | der jeweiligen SRO |
| Typische Adressaten | Banken, Vermögensverwalter, Fonds, Versicherer | reine AML-Finanzintermediäre |
| Eintrag im FINMA-Register | ja | nein |
Die FINMA-Warnliste
Die FINMA-Warnliste ist ein Verzeichnis von Anbietern, bei denen der Verdacht besteht, dass sie ohne die erforderliche Bewilligung Finanzdienstleistungen erbringen oder den Anschein einer Beaufsichtigung erwecken. Sie ergänzt das Bewilligungsregister um die negative Perspektive: Statt zu bestätigen, wer zulässig tätig ist, warnt sie vor bestimmten Anbietern. Ein Eintrag ist ein starkes Warnsignal. Entscheidend ist die richtige Lesart: Die Warnliste ist nicht abschliessend, weil sie nur auf Meldungen und eigene Abklärungen reagiert. Ein fehlender Eintrag ist deshalb kein Gütesiegel. Prüfen Sie bei einer Gegenpartei immer beide Seiten – den positiven Bewilligungseintrag und die Warnliste.
Wenn ein Eintrag fehlt – und was das bedeutet
Ein fehlender Treffer im FINMA-Register bedeutet nicht automatisch, dass ein Anbieter unzulässig handelt. Bewilligungspflichtig sind nur Tätigkeiten, die ein Finanzmarktgesetz erfasst. Drei Konstellationen erklären die meisten «Nicht gefunden»-Ergebnisse: Erstens ist der Anbieter ein reiner AML-Finanzintermediär und steht deshalb auf der Mitgliederliste seiner SRO, nicht im FINMA-Bewilligungsregister. Zweitens fällt die konkrete Tätigkeit gar nicht unter die Bewilligungspflicht – etwa bestimmte Beratungs- oder Vermittlungsmodelle. Drittens handelt der Anbieter tatsächlich ohne die nötige Bewilligung; dann ist die Warnliste ein wichtiger zweiter Prüfpunkt. Welche Konstellation vorliegt, ergibt sich erst aus der rechtlichen Einordnung des Geschäftsmodells, nicht aus dem Register allein.
Wie Goldblum and Partners unterstützt
Goldblum and Partners ist eine Kanzlei mit Büros in Zürich und Zug und begleitet Finanzdienstleister durch das Bewilligungs- und Aufsichtsrecht der Schweiz. Wir klären vorab, ob ein Geschäftsmodell überhaupt bewilligungspflichtig ist, und ordnen es der richtigen Kategorie zu – FINMA-Bewilligung, FINIG-Bewilligung als Vermögensverwalter oder Trustee, oder blosser Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation. Anschliessend führen wir das Bewilligungsverfahren bei der FINMA und, wo nötig, den Anschluss an eine Aufsichtsorganisation. Bei Transaktionen und Kontoeröffnungen prüfen wir Gegenparteien anhand von Bewilligungsregister und Warnliste. Einen Überblick über die Bewilligungsarten gibt unser Bereich Finanzmarktrecht; weitere Leitfäden finden Sie in unserer Wissensdatenbank.
Häufig gestellte Fragen.
01Was ist das FINMA-Register?
02Wie prüfe ich, ob ein Anbieter eine FINMA-Bewilligung hat?
03Ist die FINMA-Registersuche kostenlos?
04Was ist der Unterschied zwischen FINMA-Bewilligung und SRO-Anschluss?
05Was bedeutet es, wenn ein Unternehmen auf der FINMA-Warnliste steht?
06Sind Vermögensverwalter im FINMA-Register eingetragen?
07Muss jedes Finanzunternehmen im FINMA-Register stehen?
08Was ist das Versicherungsvermittlerregister der FINMA?
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