Biotech & Life Sciences
in der Schweiz.

In den Life Sciences ist das Unternehmen sein IP. Wo die Patente liegen, wem sie ungeteilt gehören und ob sie lizenzfähig sind, entscheidet, was das Unternehmen einem Partner oder einem Investor wert ist. Die teuerste Schwachstelle ist ein IP, das vor der Prüfung nicht sauber zugewiesen und gehalten ist — sie kann einen Partnering-Deal oder eine Runde scheitern lassen. Vor dem Deal stehen deshalb drei Dinge, die stimmen müssen: lückenloser Schutz der Erfindungen, ihre saubere Zuweisung und Holding und ein lizenzfähiges, prüfbares Portfolio. Diese Seite ordnet Ihr Vorhaben der passenden Leistung zu.

Auf einen Blick

Struktur, Schutz und Steuer rund um das IP gebaut.

Unabhängig seit 2007 · IFLR1000-gelistet · Zürich und Zug · ein Partner pro Dossier.

Kernwert
Patente, Daten, Know-how
Struktur
IP sauber gehalten und lizenzfähig
Steuer
Patentbox und F&E-Abzug, kantonal
Flaggschiff
Finanzmarktrecht seit 2014
Was dieser Desk abdeckt
Die Herausforderung

Was ein Life-Sciences-Vorhaben in der Schweiz zuerst klären muss

Ein Biotech- oder Life-Sciences-Unternehmen ist wirtschaftlich sein geistiges Eigentum. Der Wert liegt in den Patenten, den präklinischen und klinischen Daten, dem Know-how und den vertraglichen Rechten daran — nicht im Umsatz, den ein Kandidat vor der Zulassung meist noch gar nicht erzielt. Daraus folgt die Reihenfolge, die dieses Vorhaben von einem gewöhnlichen unterscheidet: Zuerst zählt, ob das IP schutzfähig, sauber zugewiesen und lizenzfähig ist, und erst danach die Frage nach der Rechtsform des Trägers. Ein Unternehmen, das sein Vehikel sorgfältig aufsetzt und die Zuordnung seiner Erfindungen dem Zufall überlässt, hat die Reihenfolge vertauscht. Die Struktur muss das IP schützen, halten und finanzierbar machen — und das muss stimmen, bevor ein Partnering-Deal oder eine Runde kommt.

Die teuerste Schwachstelle in diesem Sektor hat einen Namen: IP, das vor der Prüfung nicht sauber zugewiesen und gehalten ist. Ein Investor oder ein pharmazeutischer Partner bewertet ein Biotech-Unternehmen über den Titel an seinem IP. Findet seine Due Diligence eine nie übertragene Gründererfindung, ein Recht, das eine Universität aus der Ausgründung behalten hat, oder eine Vorveröffentlichung, die die Neuheit eines Patents zerstört, dann sinkt der Wert, der Deal verzögert sich oder er scheitert — und das zum ungünstigsten Zeitpunkt, wenn das Unternehmen Kapital oder einen Partner braucht. Diese Lücke entsteht nicht im Deal, sondern Jahre vorher, als die Arbeitsverträge geschrieben, die Gründerbeiträge geregelt und die Geheimhaltung eingerichtet wurden — oder eben nicht.

Wir bauen die Struktur um das IP, nicht um ein Vehikel von der Stange. Wir gründen die AG als Trägerin, führen den Patent- und Designschutz, ordnen das IP in einer prüfbaren Holding-Struktur zu, gestalten die Lizenzverträge für das Out-Licensing und planen die kantonale Steuer samt Patentbox, F&E-Abzug und Ruling — so, dass der Titel steht, bevor die Gegenseite ihn prüft. Für die einzelnen Leistungen führt diese Seite in die Bereiche Markenschutz und IP, Steuerberatung und Firmengründung.

Warum die saubere Zuweisung vor dem Deal über den Wert entscheidet

Die saubere Zuweisung des IP ist die eine Voraussetzung, die sich nachträglich nur schwer und teuer herstellen lässt. Erfindungen von Angestellten sind im Obligationenrecht geregelt: Was ein Arbeitnehmer in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit erfindet, gehört von Gesetzes wegen dem Arbeitgeber, während Erfindungen ausserhalb der dienstlichen Tätigkeit nur mit schriftlicher Abrede und gegen angemessene Vergütung übergehen. Beiträge von Gründern aus der Zeit vor der Gründung, Rechte einer Hochschule aus einer Ausgründung und Ergebnisse externer Auftragsforscher müssen jeweils ausdrücklich auf das Unternehmen übertragen sein. Fehlt eine dieser Übertragungen, gehört die betroffene Erfindung dem Unternehmen nicht ungeteilt — und genau das deckt eine Due Diligence auf. Der günstige Teil ist die Regelung im Voraus, in den Arbeits- und Gründerverträgen; teuer wird die Reparatur unter Zeitdruck, wenn ein Partner bereits am Tisch sitzt und die Lücke den Preis oder den Deal selbst berührt. Deshalb steht die Zuweisung am Anfang und nicht am Ende, und deshalb ist diese Seite als Wegweiser gebaut: Sie soll Ihr Vorhaben der richtigen Leistung zuordnen, bevor die erste wertvolle Erfindung ohne saubere Zuordnung entsteht.

Der Lebenszyklus

Von der Gründung bis zur Runde oder zum Partnering

Ein Life-Sciences-Vorhaben durchläuft in der Schweiz vier Phasen, die auf dem IP aufbauen: die Gründung des Vehikels, den Schutz der Erfindungen, die IP-Struktur mit Lizenz und Due Diligence und schliesslich die Steuer und die Finanzierung. Jede Phase beantwortet eine eigene Leitfrage und liefert ein Ergebnis, auf dem die nächste aufsetzt. Die Tabelle stellt die Phasen der Reihe nach dar; für Ihr Vorhaben zählt zuerst der Schutz und die saubere Zuweisung des IP, weil beides über den Wert in allen folgenden Phasen entscheidet.

Lebenszyklus eines Biotech-/Life-Sciences-Vorhabens in der Schweiz (Stand: 05.07.2026). Massgebend sind das Patentgesetz (PatG), das Designgesetz (DesG), das Markenschutzgesetz (MSchG), das Obligationenrecht zu den Arbeitnehmererfindungen und das kantonale Steuerrecht (Patentbox, F&E-Abzug). Jeder Fall ist im Einzelfall zu prüfen.
PhaseLeitfrageInstrumentErgebnis
1 · Gründung & VehikelWelcher Träger hält das IP und die Verträge?AG als Trägerin, saubere Zuordnungsklauseln von Anfang anRechtsträger, dem Erfindungen und Verträge zugewiesen sind
2 · IP-SchutzIst das schutzfähige Ergebnis lückenlos geschützt?Patente, Designs, Geheimhaltung, SchutzstrategieAngemeldeter und aufrechterhaltener Schutz in den Zielmärkten
3 · IP-Struktur & LizenzIst das IP sauber gehalten und lizenzfähig?IP-Holding, Lizenzverträge (Out-Licensing), Due DiligenceRing-fenced, prüfbares und lizenzfähiges IP-Portfolio
4 · Steuer & FinanzierungWie wird der IP-Gewinn besteuert und die Runde vorbereitet?Patentbox und F&E-Abzug (kantonal), Ruling, Deal-VorbereitungSteuerlich geordnete, prüfungsfeste Basis für Runde und Partnering

Der Patentschutz stützt sich auf das Patentgesetz (PatG); der Designschutz auf das Designgesetz (DesG); der Marken- und Zeichenschutz auf das Markenschutzgesetz (MSchG). Die direkte Bundessteuer folgt aus dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), während Patentbox und zusätzlicher F&E-Abzug im kantonalen Steuerrecht ausgestaltet und der Höhe nach begrenzt sind. Welche Phase 4 im Einzelfall trägt, hängt vom Kanton und vom konkreten IP-Portfolio ab.

Die Phasen im Detail

Vehikel, Schutz, Struktur und Steuer — wie die vier Phasen zusammenwirken

Die vier Phasen eines Schweizer Life-Sciences-Vorhabens sind keine parallelen Aufgaben, die ein Projektplan nebeneinander abarbeitet, sondern eine Kette, in der das IP der rote Faden ist. Das Vehikel trägt das IP, der Schutz sichert es, die Struktur hält und mobilisiert es, und die Steuer ordnet den Gewinn daraus. Wer die Kette versteht, versteht, warum die saubere Zuweisung des IP nicht ans Ende gehört, sondern von der Gründung an mitläuft. Deshalb lohnt sich, jede Phase einzeln zu betrachten und dabei zu benennen, was sie entscheidet und was von ihr abhängt.

Phase 1 — die AG als Trägerin des IP

Die Gründung der AG schafft den Rechtsträger, dem die Erfindungen und die Verträge zugeordnet werden. Für ein Life-Sciences-Unternehmen ist die AG die übliche Form, weil sie kapitalmarktfähig ist, eine Runde und spätere Beteiligungen aufnehmen kann und den Träger sauber vom Gründer trennt. Der eigentliche Punkt dieser Phase liegt aber nicht in der Rechtsform, sondern in dem, was gleichzeitig geregelt werden muss: Die Arbeitsverträge müssen die Arbeitnehmererfindungen dem Unternehmen zuweisen, die Beiträge der Gründer aus der Zeit vor der Gründung müssen übertragen sein, und wo eine Hochschule an der Ausgründung beteiligt war, muss geklärt sein, welche Rechte beim Institut bleiben und welche auf das Unternehmen übergehen. Diese Zuordnung ist der Grund, weshalb die Gründung und die IP-Frage zusammengehören: Ein Träger ohne saubere Zuweisung des IP ist eine leere Hülle, die den Wert nicht ungeteilt hält.

Phase 2 — Patente, Designs und die Geheimhaltung

Der IP-Schutz sichert das schutzfähige Ergebnis, sobald es vorliegt. Das Patent schützt die technische Erfindung — den Wirkstoff, die Vorrichtung, das Verfahren — für höchstens zwanzig Jahre ab dem Anmeldedatum, ohne Verlängerung darüber hinaus; das Design schützt die äussere Gestalt eines Geräts für zunächst fünf Jahre, verlängerbar in Fünfjahresschritten bis maximal fünfundzwanzig Jahre. Eine Eigenheit ist für forschungsgetriebene Unternehmen zentral: Die Neuheit ist eine zwingende Voraussetzung des Patents, und wer seine Erfindung vor der Anmeldung veröffentlicht — auf einer Konferenz, in einer wissenschaftlichen Publikation oder gegenüber einem Partner ohne Geheimhaltungsvereinbarung — zerstört damit in der Regel die Neuheit und macht das Patent unmöglich. Für ein Life-Sciences-Vorhaben heisst das eine strenge Disziplin: erst anmelden, dann publizieren, und bis dahin mit Geheimhaltungsvereinbarungen arbeiten. Diese Reihenfolge gehört in den Entwicklungs- und Publikationsplan, bevor die Neuheit verloren geht.

Phase 3 — IP-Holding, Lizenz und Due Diligence

Die IP-Struktur hält das geschützte IP so, dass es abgeschirmt und lizenzfähig ist. Liegt das IP in einer dedizierten IP-Holding statt in der operativen Gesellschaft, ist es vom operativen Haftungs- und Insolvenzrisiko getrennt und lässt sich über Lizenzverträge nutzbar machen — etwa im Out-Licensing an einen pharmazeutischen Partner, der einen Kandidaten weiterentwickelt und vermarktet. Diese Trennung verlangt echte Substanz in der haltenden Gesellschaft und belastbare, marktübliche Lizenzverträge; eine IP-Holding ohne Substanz ist kein Schutz, sondern ein Angriffspunkt. Parallel dazu läuft die IP-Due-Diligence, aber richtig verstanden nicht erst beim Deal: Das Unternehmen selbst stellt den lückenlosen Titel her und weist ihn nach, bevor die Gegenseite prüft. Wer die Due Diligence als eigene Disziplin führt, geht in einen Partnering- oder Finanzierungsprozess mit einem Portfolio, das der Prüfung standhält, statt unter Zeitdruck Lücken zu schliessen, die der Gegenseite den Preis diktieren.

Phase 4 — Patentbox, F&E-Abzug und das Ruling

Die Steuer ordnet den Gewinn aus dem IP und bereitet die Finanzierung vor. Das kantonale Steuerrecht kennt zwei Instrumente, die für ein forschungsgetriebenes Life-Sciences-Unternehmen von Bedeutung sind: die Patentbox, die den Gewinn aus qualifizierenden Patenten und vergleichbaren Rechten für die kantonale Gewinnsteuer teilweise entlastet, und den zusätzlichen Abzug für Forschung und Entwicklung, der bestimmten F&E-Aufwand über den effektiven Aufwand hinaus abziehbar macht. Beide Instrumente sind kantonal ausgestaltet und der Höhe nach begrenzt; die genauen Entlastungsgrade und Obergrenzen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton und sind im Einzelfall zu prüfen — feste Prozentsätze nennen wir hier bewusst nicht, weil sie ohne den konkreten Kanton und das konkrete Portfolio irreführend wären. Wo die steuerliche Behandlung Sicherheit braucht, etwa bei den konzerninternen Lizenzflüssen oder der Anwendung der Patentbox, lässt sich sie über ein Ruling mit der kantonalen Steuerbehörde im Voraus verbindlich klären. Auf dieser geordneten Basis lässt sich eine Runde oder ein Partnering vorbereiten, ohne dass die Steuer- oder die IP-Frage im Prozess zur offenen Flanke wird.

Welcher Perimeter

Was in den IP- und Struktur-Perimeter fällt — und was nicht

Der Perimeter eines Life-Sciences-Mandats folgt aus der Frage, ob schutzfähiges IP entsteht, das gehalten und lizenzierbar gemacht werden muss. Fällt das Vorhaben in diesen Perimeter, führt der Weg über den Schutz, die IP-Struktur und die Steuer. Zwei Konstellationen liegen am Rand: ein Vorhaben ohne eigenes IP-Vehikel, das nur einen Vertrag braucht, und die produktregulatorische Zulassung, die ein eigener Weg ist. Die folgende Übersicht ordnet die typische Konstellation ihrem Weg zu und benennt am Rand, was gerade nicht in den Perimeter fällt.

Im IP- und Struktur-Perimeter

Das IP bestimmt die Struktur

  • Lückenloser IP-Schutz: Die Erfindungen sind über Patente und, wo einschlägig, Designs in den Zielmärkten angemeldet und aufrechterhalten, und die Neuheit ist durch Geheimhaltung bis zur Anmeldung gewahrt.
  • Saubere IP-Zuweisung und -Holding: Arbeitnehmererfindungen, Gründerbeiträge und Rechte aus einer Ausgründung sind auf das Unternehmen übertragen, und das IP liegt abgeschirmt in einer prüfbaren Struktur, meist einer IP-Holding.
  • Lizenzfähige und prüfbare IP: Die Schutzrechte lassen sich über belastbare, marktübliche Lizenzverträge nutzbar machen, und der Titel hält einer Due Diligence stand, bevor ein Partner oder Investor ihn prüft.
Am Rand: reine Forschungskooperation
  • frühe Forschung ohne schutzfähiges Ergebnis
  • reine Auftragsforschung für einen Dritten
  • kein eigenes IP-Vehikel aufzubauen

Wo kein eigenes IP-Vehikel entsteht, ist die richtige Antwort die Gestaltung des Vertrags über die Zuordnung der Ergebnisse, nicht eine Struktur. Der Weg beginnt bei der Regelung im Vertrag, siehe Lizenzverträge.

Anderer Weg: Swissmedic-Zulassung
  • Medizinprodukt- oder Arzneimittelzulassung
  • Nachweis von Sicherheit, Qualität, Wirksamkeit
  • ein eigenes Verfahren vor der Behörde

Die regulatorische Produktzulassung über die Swissmedic decken wir hier NICHT ab; sie ist ein separater Weg. Wir führen Struktur, Schutz und Steuer, siehe Patent- und Designschutz.

Was dieser Desk abdeckt

Die Leistungen, die dieser Sektor am häufigsten braucht

Jede Karte verweist auf die Leistungsseite selbst. Die meisten Mandate hier kombinieren mehrere Schritte; ein Partner führt sie zusammen. Die Karten decken die drei Bereiche ab — Firmengründung, Markenschutz und IP sowie Steuerberatung.

Das Vehikel

AG gründen

Die AG als Trägerin des IP gründen — kapitalmarktfähig, runden- und beteiligungsfähig, mit sauberer Zuordnung der Erfindungen von Anfang an.

AG gründen
Der Schutz

Patent- und Designschutz

Die Erfindungen und die Gestalt schützen — Patente, Designs, Schutzstrategie und die Disziplin der Geheimhaltung bis zur Anmeldung.

Patent- und Designschutz
Die Struktur

IP-Holding

Das IP abgeschirmt vom operativen Risiko halten — ring-fenced, substanzgetragen und aufgesetzt, um lizenziert und finanziert zu werden.

IP-Holding
Out-Licensing

Lizenzverträge

Das IP über belastbare, marktübliche Lizenzverträge nutzbar machen — im Out-Licensing an einen Partner und konzernintern zur IP-Holding.

Lizenzverträge
Vor dem Deal

IP-Due-Diligence

Den lückenlosen Titel am IP herstellen und nachweisen, bevor ein Partner oder ein Investor prüft — die Lücke schliessen, bevor sie den Deal berührt.

IP-Due-Diligence
Vorab-Sicherheit

Steuerruling

Die steuerliche Behandlung der Lizenzflüsse und der Patentbox im Voraus verbindlich mit der kantonalen Steuerbehörde klären.

Steuerruling
IP-Gewinn

Unternehmenssteuer

Den Gewinn aus dem IP steuerlich ordnen — Patentbox und zusätzlicher F&E-Abzug nach kantonalem Recht, Höhe und Voraussetzungen im Einzelfall.

Unternehmenssteuer
Die ehrliche Grenze

Wann kein eigenes Schweizer IP-Vehikel der richtige Weg ist

Nicht jedes Life-Sciences-Vorhaben braucht eine eigene Schweizer IP-Struktur, und ein Wegweiser, der jedes Vorhaben zur gleichen Antwort führt, wäre unehrlich. Es gibt Fälle, in denen der Aufbau eines eigenen IP-Vehikels die falsche oder die überflüssige Wahl ist — und diese Fälle offen zu benennen, samt der Grenze dessen, was wir überhaupt abdecken, gehört zu einer seriösen Einordnung.

Zwei Fälle ohne eigenes IP-Vehikel — und die Grenze der Swissmedic-Zulassung

Erstens die frühe Forschung ohne schutzfähiges Ergebnis: Solange kein Ergebnis vorliegt, das sich patentieren oder als Design schützen liesse, gibt es schlicht noch kein IP, das eine Holding halten oder abschirmen müsste. Hier zählt die Erfindungs- und Geheimhaltungsdisziplin — dass die spätere Neuheit nicht durch eine vorschnelle Publikation verloren geht —, nicht eine Struktur. Zweitens die reine Auftragsforschung: Forscht ein Institut oder ein Dienstleister im Auftrag eines Dritten und fallen die Ergebnisse vertraglich an den Auftraggeber, dann ist die richtige Antwort ein sauberer Vertrag über die Zuordnung der Ergebnisse — Vertragsgestaltung statt Struktur. Und schliesslich die Grenze dessen, was wir führen: Die regulatorische Zulassung eines Medizinprodukts oder Arzneimittels über die Swissmedic ist ein eigener Weg, den wir hier nicht abdecken. Wir strukturieren das Unternehmen, schützen und halten das IP und planen die Steuer; den Nachweis von Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit gegenüber der Zulassungsbehörde führen auf Zulassung spezialisierte Berater. Aber auch diese Aussagen haben Grenzen. «Kein IP-Vehikel nötig» kippt, sobald aus der frühen Forschung ein schutzfähiges Ergebnis wird oder sobald der Auftragsforscher selbst Rechte behält, die auf ihn übergehen könnten. Und «nur ein Vertrag» stimmt nur, solange die Rechte wirklich vollständig und nachweisbar übertragen sind — eine unvollständige Zuordnung ist genau die Lücke, die später einen Deal berührt. Ob Ihr Vorhaben in einen dieser Fälle fällt, ist eine rechtliche Einordnung des konkreten IP, keine Selbsteinschätzung anhand des Etiketts.

Aus der Praxis

Den IP-Titel zu führen ist Handwerk, keine Checkliste

Den IP-Titel eines konkreten Life-Sciences-Vorhabens sauber zu führen verlangt mehr als das Abhaken einer Liste, weil die entscheidenden Lücken meist dort liegen, wo niemand hinschaut, bis ein Käufer es tut. Eine Schlüsselerfindung, die ein Gründer in der Garage vor der Gründung machte und nie förmlich übertrug, gehört dem Unternehmen nicht ungeteilt, so selbstverständlich es sich anfühlt. Ein aus einer Universität ausgegründetes Vorhaben trägt oft eine Lizenz oder einen Rechtevorbehalt des Instituts, dessen genaue Reichweite erst im Deal gelesen wird. Und eine Erfindung, die auf einer Konferenz gezeigt wurde, bevor sie angemeldet war, kann in ihrer Neuheit beschädigt sein, ohne dass es jemandem auffiel. Diese Übergänge sind der eigentliche Gegenstand der IP-Due-Diligence, und sie lassen sich nur am konkreten Sachverhalt beurteilen, nicht anhand einer Portfolio-Übersicht.

Substanz ist die Voraussetzung, nicht die Kür

Substanz entscheidet in der Schweiz oft darüber, ob eine formal korrekte IP-Struktur überhaupt trägt. Eine IP-Holding, die das Portfolio hält, aber kein Personal, keine Geschäftsleitung vor Ort und keine reale Funktion hat, ist steuerlich und aufsichtlich angreifbar: Die konzerninternen Lizenzflüsse zu einer substanzlosen Holding halten einer Prüfung durch die Steuerbehörde oder eine Due Diligence nicht stand, und die Patentbox setzt qualifizierende Tätigkeit voraus, nicht bloss das Halten eines Rechts. Für ein Life-Sciences-Vorhaben ist die Substanz deshalb keine Randbedingung, sondern eine Kernvoraussetzung: Ohne echte Funktion in der haltenden Gesellschaft trägt die Trennung von IP und Betrieb nicht, und was als Schutz gedacht war, wird zum Angriffspunkt. Die Frage nach der Substanz gehört an den Anfang der Strukturierung, gemeinsam mit der Frage, wo das IP liegen soll, und nicht an ihr Ende.

Der Titel entscheidet sich vor dem Deal, nicht im Deal

Der IP-Titel entscheidet sich Jahre vor dem Deal, an dem er auf die Probe gestellt wird. Ein Partner oder Investor prüft in der Due Diligence, ob das IP sauber gehalten wird — und diese Prüfung fällt so aus, wie die Arbeitsverträge, die Gründervereinbarungen und die Anmeldedisziplin es Jahre zuvor vorbereitet haben. Wer die Zuweisung, die Geheimhaltung und die Holding-Struktur erst dann ordnet, wenn ein Term Sheet auf dem Tisch liegt, ordnet sie unter dem denkbar schlechtesten Druck. Wer sie von der Gründung an führt, geht in den Prozess mit einem Portfolio, das der Prüfung standhält. Deshalb ist die Arbeit an dieser Seite nicht der Deal selbst, sondern alles, was ihn trägt: der saubere Träger, der lückenlose Schutz, die prüfbare Struktur und die geordnete Steuer, damit der Titel steht, bevor die Gegenseite ihn liest.

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Ein Partner, der den Sektor kennt — und Ihr Dossier führt

Kein Aufnahmeformular an eine Nachwuchskraft, kein Callcenter. Der Partner, der Ihre Anfrage liest, ist derselbe, der diese Strukturen schon geführt hat, und derselbe, der Ihr Dossier verantwortet. Schildern Sie uns die Wissenschaft, das IP und Ihre Partner, und Sie erhalten eine überlegte Antwort mit dem wahrscheinlichen Weg und dem nächsten Schritt — innert eines Werktags.

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Warum Goldblum and Partners

Schweizer Tiefe, ein verantwortlicher Partner

Wenn ein Deal kommt, ist die erste Frage des Partners, ob das IP sauber gehalten wird — und das entscheidet sich Jahre vorher. Wir bauen die Struktur, den Schutz und die Steuer um das IP herum, sind auf Finanzmarktrecht seit 2014 spezialisiert und begleiten forschungsgetriebene Unternehmen an derselben Schnittstelle aus Gesellschaftsrecht, IP und Steuer. Die Kanzlei ist seit 2007 unabhängig, und Goldblum and Partners wurde von IFLR1000 über die Editionen von 2015 bis 2026 gelistet. Ein Partner verantwortet Struktur, IP und Steuer zusammen. Goldblum and Partners ist dabei nicht das IGE, das die Patente erteilt, nicht die Swissmedic, die Produkte zulässt, und nicht die Steuerbehörde, die ein Ruling erteilt — wir führen das Verfahren und die Struktur, die hoheitliche Entscheidung trifft die jeweilige Behörde.

IP zuerst

Struktur um das IP gebaut

Wir setzen die Struktur um das geistige Eigentum auf, nicht um ein Vehikel von der Stange. Bei einem Biotech-Unternehmen ist das IP der Wert, und die saubere Zuweisung entscheidet über einen Deal.

Vor der Prüfung

Der Titel steht vor dem Deal

Wir stellen den lückenlosen IP-Titel her und weisen ihn nach, bevor ein Partner oder Investor prüft. So beginnt die Due Diligence nicht mit einer Lücke, die den Preis oder den Deal berührt.

Ein Dossier

Ein Partner, eine Linie

Gründung, Schutz, IP-Struktur und Steuer gehören in eine Hand. Ein Partner führt das Dossier, damit die Linie von der AG über das Patent bis zur Runde konsistent bleibt.

FAQ

Biotech & Life Sciences in der Schweiz — häufige Fragen.

01Warum ist bei einem Biotech-Unternehmen das IP wichtiger als das Vehikel?
Bei einem Biotech- oder Life-Sciences-Unternehmen liegt der Wert fast vollständig in den Schutzrechten und den Daten, nicht im operativen Umsatz. Ein Wirkstoffkandidat vor der Zulassung erzielt keine Erlöse; was ein Partner oder ein Investor bewertet, sind die Patente, die präklinischen und klinischen Daten, das Know-how und die vertraglichen Rechte daran. Das Vehikel, also die AG, ist der Träger dieser Vermögenswerte, aber es schafft den Wert nicht. Deshalb entscheidet die Frage, wo das IP liegt, wem es ungeteilt gehört und ob es lizenzfähig ist, über den Wert des Unternehmens, während die Rechtsform des Trägers eine nachrangige, wenn auch notwendige Voraussetzung ist. Ein Unternehmen, das sein Vehikel sorgfältig aufsetzt und sein IP vernachlässigt, hat die Reihenfolge vertauscht. Der Ausgangspunkt jeder Strukturierung ist deshalb das IP-Portfolio und seine saubere Zuordnung, nicht die Wahl zwischen AG und GmbH.
02Was heisst es, dass das IP sauber zugewiesen und gehalten sein muss?
Sauber zugewiesen heisst, dass die Schutzrechte lückenlos und nachweisbar dem Unternehmen gehören und nicht Gründern, Angestellten, Hochschulen oder früheren Auftragsforschern verbleiben. Erfindungen von Angestellten sind im Obligationenrecht geregelt: Was ein Arbeitnehmer in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit erfindet, gehört von Gesetzes wegen dem Arbeitgeber, während Erfindungen ausserhalb der dienstlichen Tätigkeit nur mit schriftlicher Abrede und gegen angemessene Vergütung übergehen. Beiträge von Gründern vor der Gründung, von Universitäten aus einer Ausgründung oder von externen Dienstleistern müssen vertraglich auf das Unternehmen übertragen sein. Sauber gehalten heisst, dass das IP in der richtigen Gesellschaft liegt, meist in einer dedizierten IP-Holding, die es vom operativen Risiko trennt und lizenzfähig macht. Fehlt eine dieser beiden Sauberkeiten, entsteht die Lücke, die eine Due Diligence aufdeckt und die einen Deal verzögern oder scheitern lassen kann.
03Sollte das IP in der operativen Gesellschaft oder in einer eigenen IP-Holding liegen?
Das hängt vom Reifegrad und vom Zielbild ab, aber für ein Unternehmen, dessen Kernwert das IP ist, spricht vieles für eine Trennung. Liegt das IP in der operativen Gesellschaft, ist es demselben Haftungs- und Insolvenzrisiko ausgesetzt wie der operative Betrieb, und es lässt sich schwerer separat lizenzieren, verpfänden oder in eine Partnerschaft einbringen. Eine dedizierte IP-Holding hält die Schutzrechte ring-fenced, also abgeschirmt vom operativen Risiko, und macht sie über Lizenzverträge nutzbar und finanzierbar. Diese Trennung hat allerdings Voraussetzungen: Sie verlangt echte Substanz in der haltenden Gesellschaft, saubere konzerninterne Lizenzverträge zu marktüblichen Bedingungen und eine steuerliche Würdigung der Lizenzflüsse. Eine IP-Holding ohne Substanz und ohne belastbare Lizenzstruktur ist kein Schutz, sondern ein Angriffspunkt. Wir entscheiden die Frage am konkreten Reifegrad und am geplanten Deal, nicht nach einer Schablone.
04Was ist eine IP-Due-Diligence und warum entscheidet sie über einen Deal?
Eine IP-Due-Diligence ist die Prüfung, ob das Unternehmen die Schutzrechte, die es als seinen Wert ausgibt, tatsächlich lückenlos und durchsetzbar besitzt. Ein Partner oder Käufer prüft vor einem Lizenz-, Partnering- oder Kaufvertrag genau dies: Gehören die Patente wirklich dem Unternehmen, sind die Erfindungen der Angestellten und der Gründer sauber übertragen, bestehen Rechte Dritter oder frühere Lizenzen, ist der Schutz in den relevanten Märkten angemeldet und aufrechterhalten, und hält das Portfolio einer Angriffsprüfung stand? Findet die Gegenseite hier eine Lücke, etwa eine nie übertragene Gründererfindung oder eine übersehene Vorveröffentlichung, die die Neuheit eines Patents zerstört, dann sinkt der Wert, der Deal verzögert sich oder er scheitert. Deshalb ist die IP-Due-Diligence kein Schritt, der erst beim Deal beginnt, sondern eine Disziplin, die das Unternehmen führt, bevor die Gegenseite prüft. Wir stellen den sauberen Titel her und weisen ihn nach, bevor er unter Zeitdruck geprüft wird.
05Was ist die Patentbox und der zusätzliche F&E-Abzug, und was bringen sie?
Die Patentbox und der zusätzliche Abzug für Forschung und Entwicklung sind zwei steuerliche Instrumente des kantonalen Steuerrechts, die im Zuge der Schweizer Unternehmenssteuerreform eingeführt wurden. Die Patentbox erlaubt es, den Gewinn aus qualifizierenden Patenten und vergleichbaren Rechten für die kantonale Gewinnsteuer teilweise entlastet zu besteuern; der zusätzliche F&E-Abzug erlaubt es, bestimmten Forschungs- und Entwicklungsaufwand über den effektiven Aufwand hinaus abzuziehen. Beide Instrumente sind kantonal ausgestaltet und der Höhe nach begrenzt; die genauen Entlastungsgrade, Bemessungsgrundlagen und Obergrenzen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton und sind im Einzelfall zu prüfen. Wir nennen auf dieser Seite bewusst keine festen Prozentsätze oder Höchstgrenzen, weil sie kantonal variieren und ohne den konkreten Fall irreführend wären. Für ein forschungsgetriebenes Life-Sciences-Unternehmen können diese Instrumente die effektive Steuerlast auf den IP-Gewinn spürbar beeinflussen, ihre Nutzung ist aber an Voraussetzungen und Nachweise gebunden, die vorab zu klären sind.
06Deckt Goldblum die Zulassung eines Medizinprodukts oder Arzneimittels ab?
Nein. Die regulatorische Zulassung eines Medizinprodukts oder die Marktzulassung eines Arzneimittels über die Swissmedic ist ein eigener Weg, den wir auf dieser Seite und in diesen Mandaten nicht abdecken. Goldblum and Partners führt die gesellschaftsrechtliche Struktur, den Schutz und das Halten des geistigen Eigentums sowie die steuerliche Strukturierung; wir gründen die AG, schützen und halten die Patente, gestalten die Lizenzverträge, prüfen den IP-Titel und planen die Steuer. Die produktregulatorische Zulassung, also der Nachweis von Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit gegenüber der Zulassungsbehörde, ist davon zu trennen und wird von auf Zulassung spezialisierten Beratern und Zulassungsstellen geführt. Diese Trennung halten wir bewusst klar, damit kein Missverständnis entsteht: Wir strukturieren das Unternehmen und sein IP, wir führen kein Zulassungsverfahren. Für ein Vorhaben, das beides braucht, koordinieren wir die Struktur- und IP-Seite mit den Zulassungsberatern, ohne deren Rolle zu übernehmen.
07Wann braucht ein Life-Sciences-Vorhaben gar kein eigenes Schweizer IP-Vehikel?
Nicht jedes Vorhaben braucht eine eigene Schweizer Struktur, und diese Grenze offen zu benennen gehört zu einer ehrlichen Einordnung. In der ganz frühen Forschung, in der noch kein schutzfähiges Ergebnis vorliegt, gibt es schlicht noch kein IP, das man halten oder abschirmen müsste; hier ist eine Geheimhaltungs- und Erfindungsdisziplin wichtiger als ein Vehikel. Bei reiner Auftragsforschung, bei der ein Institut oder ein Dienstleister im Auftrag eines Dritten forscht und die Rechte vertraglich an den Auftraggeber fallen, ist die richtige Antwort ein sauberer Vertrag über die Zuordnung der Ergebnisse, nicht eine eigene IP-Holding. Und wo das Vorhaben ausschliesslich eine regulatorische Produktzulassung anstrebt, ohne eigenes schutzfähiges IP aufzubauen, liegt der Schwerpunkt beim Zulassungsweg, den wir nicht abdecken. Die ehrliche Antwort beginnt deshalb mit der Frage, ob überhaupt schutzfähiges und zu haltendes IP entsteht, nicht mit der Annahme, dass eine Schweizer Struktur immer die Antwort ist.
08Ich gründe die Firma erst und habe erst später Patente. Was mache ich zuerst?
Die Reihenfolge folgt dem Wert, nicht der Chronologie der Verfahren. Zuerst steht die Gründung des Trägers, also der AG, weil sie die Gesellschaft ist, der die Erfindungen und die Verträge zugeordnet werden. Parallel dazu, und das ist der Punkt, den viele zu spät angehen, muss die Zuordnung des IP von Anfang an sauber sein: Die Arbeitsverträge müssen die Arbeitnehmererfindungen dem Unternehmen zuweisen, die Beiträge der Gründer und allfälliger Hochschulen müssen übertragen sein, und die Geheimhaltung muss stehen, bevor die erste Erfindung veröffentlicht oder auf einer Konferenz gezeigt wird, weil eine Vorveröffentlichung die Neuheit eines späteren Patents zerstören kann. Der Schutz selbst, also die Patentanmeldung, folgt, sobald ein schutzfähiges Ergebnis vorliegt. Die Struktur mit IP-Holding und die steuerliche Planung setzen darauf auf, wenn das Portfolio wächst und ein Deal näher rückt. Der Fehler ist nicht, spät zu patentieren, sondern die Zuordnung und die Geheimhaltung erst dann zu regeln, wenn das IP schon entstanden ist.
09Warum verzögert eine ungeklärte IP-Zuordnung eine Finanzierungsrunde?
Weil ein Investor nicht in ein Unternehmen investiert, dessen Kernwert ihm möglicherweise gar nicht ungeteilt gehört. In einer Finanzierungsrunde prüft die Investorenseite den IP-Titel als eine der ersten Fragen, denn das IP ist bei einem Biotech-Unternehmen die Sicherheit hinter der Bewertung. Stellt die Prüfung fest, dass eine Schlüsselerfindung von einem Gründer stammt, der sie nie sauber übertragen hat, dass eine Universität aus der Ausgründung noch Rechte hält oder dass eine frühere Publikation die Neuheit eines Patents infrage stellt, dann entsteht ein Klärungsbedarf, der die Runde anhält. Im besten Fall lässt sich die Lücke unter Zeitdruck schliessen, meist zu schlechteren Konditionen; im schlechteren Fall zerbricht das Vertrauen und die Runde verzögert sich um Monate oder scheitert. Die Verzögerung ist teuer, weil sie zum ungünstigsten Zeitpunkt kommt, wenn das Unternehmen Kapital braucht. Deshalb ist die saubere Zuordnung vor der Runde keine Formalität, sondern die Voraussetzung dafür, dass die Runde überhaupt trägt.
10Ist Goldblum and Partners die Zulassungsbehörde oder das Patentamt?
Nein. Goldblum and Partners ist eine Anwaltskanzlei. Wir sind nicht das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum, das die Patente erteilt, nicht die Swissmedic, die Arzneimittel und Medizinprodukte zulässt, nicht die kantonale Steuerbehörde, die ein Ruling erteilt, und nicht die Revisionsstelle oder das Handelsregisteramt. Wir beraten und strukturieren: Wir gründen die AG, führen die Patent- und Designstrategie und koordinieren die formelle Anmeldung mit den Patentanwälten, gestalten die IP-Holding und die Lizenzverträge, prüfen und stellen den IP-Titel her und planen die Steuer samt Ruling-Antrag gegenüber der Behörde. Die Erteilung eines Patents, die Zulassung eines Produkts und die Erteilung eines Rulings sind hoheitliche Akte der jeweiligen Behörde; wir führen das Verfahren und die Struktur, wir treffen die behördliche Entscheidung nicht. Diese Rollenteilung halten wir auf dieser Seite bewusst klar.

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Schildern Sie uns die Wissenschaft, das IP und Ihre Partner. Ein Partner entwirft die Struktur, den Schutz und die Steuer rund um Ihr IP — und antwortet innert eines Werktags.