Family Office
in der Schweiz.

Ein Family Office in der Schweiz ist zuerst ein Koordinationsproblem, nicht eine Anlagefrage. Das Vermögen liegt in mehreren Strukturen — einer Holding, oft einem Trust oder einer Stiftung —, dazu kommen die Nachfolge, die Steuerposition samt Wohnsitz und die laufende Verwaltung all dieser Einheiten. Das Risiko ist nicht die einzelne Struktur, sondern die Inkohärenz: wenn der Trust das eine sagt, die Steuerposition das andere und das Register ein drittes. Ein Desk hält die rechtliche, treuhänderische und steuerliche Linie über die Strukturen und über die Generationen kohärent. Wir strukturieren und verwalten — die Vermögensverwaltung bleibt beim bewilligten Verwalter.

Auf einen Blick

Struktur, Nachfolge, Steuer und Verwaltung eines Family Office auf einem Desk.

Unabhängig seit 2007 · IFLR1000-gelistet · Zürich und Zug · ein Partner pro Dossier.

Kernfrage
Kohärenz über die Strukturen
Vehikel
Holding, Trust, Stiftung
Über Generationen
Nachfolge und Nachlass
Flaggschiff
Finanzmarktrecht seit 2014
Was dieser Desk abdeckt
Die Herausforderung

Was ein Family Office in der Schweiz zuerst klären muss

Ein Family Office in der Schweiz beantwortet vier Fragen, bevor es ein einziges Vehikel gründet, und die vier Fragen bauen aufeinander auf. Erstens: Was will die Familie mit dem Vermögen erreichen — Erhalt über Generationen, Trennung von unternehmerischem und privatem Vermögen, philanthropische Bindung, Weitergabe an bestimmte Zweige? Zweitens: Welche Vehikel tragen diesen Zweck — eine Holding für die Beteiligungen, ein Trust oder eine Stiftung für langfristig gebundenes Vermögen? Drittens: Wie greifen Nachfolge, Erbrecht sowie Ehe- und Erbverträge in diese Vehikel ein, und wo berühren sie Pflichtteile? Viertens: Wie werden alle Einheiten laufend und konsolidiert verwaltet, damit Register, Bücher und tatsächliche Organisation dasselbe aussagen? Diese Fragen falsch zu beantworten ist kein Formfehler; es entscheidet, ob die Strukturen zueinander passen oder ob sie einander widersprechen.

Die vier Ebenen greifen ineinander, und darin liegt der eigentliche Unterschied zwischen einem tragfähigen und einem improvisierten Family Office. Das Zielbild legt fest, welche Vehikel überhaupt sinnvoll sind. Die Vehikel prägen, wie die Nachfolge geregelt werden kann. Die Nachfolge und die Wohnsitze der Familienmitglieder prägen die Steuerposition. Und die Steuerposition wie die Struktur zusammen bestimmen, was die laufende Verwaltung leisten muss. Ein Family Office, das eine dieser Ebenen isoliert optimiert — eine Struktur, weil sie steuerlich attraktiv wirkt, oder eine Nachfolgeregelung, die das gewählte Vehikel gar nicht abbildet —, erzeugt Inkohärenz. Wir ordnen diese Ebenen so, dass jede Entscheidung mit Blick auf die nächste getroffen wird, statt einen Widerspruch spät zu entdecken.

Warum Inkohärenz das eigentliche Risiko ist

Inkohärenz zwischen den Strukturen ist der Fehler, der ein Family Office teurer zu Fall bringt als jede einzelne Fehlentscheidung. Der sichtbare Schaden entsteht nicht, weil eine Struktur für sich falsch gebaut wäre, sondern weil zwei richtig gebaute Strukturen einander widersprechen: Eine Stiftungsurkunde definiert den Zweck so, ein Erbvertrag anders; die Steuerposition eines Familienmitglieds geht von einem Wohnsitz aus, den die Nachfolgeplanung nicht abbildet; das Handelsregister zeigt eine Organgestaltung, die dem gelebten Entscheidungsweg nicht entspricht. Jeder dieser Widersprüche ist einzeln harmlos, bis eine Bank, eine Steuerbehörde, ein Gericht oder ein Erbe ihn liest. Dann wird aus drei sauberen Dokumenten ein Konflikt, der oft nicht mehr rückwirkend zu heilen ist, weil bereits Rechtsverhältnisse begründet und Fristen verstrichen sind. Deshalb ist ein Family Office kein Bündel von Einzelmandaten, das man verschiedenen Spezialisten übergibt, sondern eine zusammengeführte Linie, die eine Hand verantwortet.

Die Kosten einer späten Korrektur sind selten nur juristische Kosten. Ein Trust, der ohne Blick auf das Erbrecht des Wohnsitzlandes errichtet wurde, kann Pflichtteile verletzen, die sich erst im Erbgang zeigen — dann, wenn der Stifter nicht mehr eingreifen kann. Eine Holding, die allein aus steuerlichen Gründen gewählt wurde, ohne die Substanz und die Governance mitzudenken, scheitert an der Kontoeröffnung oder wird bei einer Prüfung als Sitzgesellschaft ohne echten Betrieb beanstandet. Eine Nachfolgeregelung, die einem Familienzweig etwas zusichert, was die Struktur des Vermögens gar nicht hergibt, erzeugt einen Streit, den kein Vertrag mehr glättet. Die Ebenen in der richtigen Reihenfolge und aufeinander abgestimmt zu bauen heisst deshalb nicht nur, Dokumente in der richtigen Abfolge zu erstellen; es heisst, keine irreversiblen Tatsachen zu setzen, bevor das Gesamtbild steht.

Für die einzelnen Leistungen führt diese Seite in die beiden Bereiche Private Clients und Treuhand, in denen die konkreten Vehikel und die laufende Verwaltung im Detail behandelt werden. Diese Seite selbst verkauft keine einzelne Struktur; sie ordnet Ihr Family Office den richtigen Ebenen zu, bevor Sie in eine falsche Richtung investieren.

Der Lebenszyklus

Vom Zielbild bis zur konsolidierten Verwaltung

Ein Family Office durchläuft in der Schweiz vier Phasen, die zeitlich ineinandergreifen: das Zielbild samt Struktur, die Nachfolge- und Nachlassplanung, die Steuer- und Wohnsitzfragen und die laufende, konsolidierte Verwaltung. Jede Phase beantwortet eine eigene Leitfrage und liefert ein konkretes Ergebnis, auf dem die nächste aufsetzt. Die Tabelle stellt die Phasen der Reihe nach dar; für Ihre Familie zählt zuerst das Zielbild, weil es den Zweck festlegt, dem alle folgenden Phasen dienen.

Lebenszyklus eines Family Office in der Schweiz (Stand: 05.07.2026). Massgebend sind das Zivilgesetzbuch (ZGB) für Erb- und Stiftungsrecht, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und das Obligationenrecht (OR) für die Gesellschaftsformen. Jeder Fall ist im Einzelfall zu prüfen.
PhaseLeitfrageInstrumentErgebnis
1 · Zielbild & StrukturWelchem Zweck dient das Vermögen — und welche Vehikel tragen ihn?Holding, Trust oder Stiftung nach FamilienzweckStruktur, die dem Zweck folgt statt der Steueroptik
2 · Nachfolge & NachlassWie geht das Vermögen über — und passt das zur Struktur?Erbfolge, Ehe- und Erbverträge, GovernanceNachfolge, die mit den Vehikeln übereinstimmt
3 · Steuer & WohnsitzWo wohnt wer — und wie sieht die Steuerposition aus?Pauschalbesteuerung, Wohnsitz- und SitzfragenKohärente Steuerposition über alle Beteiligten
4 · Laufend & KonsolidierungWie bleiben alle Einheiten konsistent und prüffähig?Entity Management, Berichterstattung, BankKonsolidierte, prüf- und bankfähige Verwaltung

Das Erb- und Stiftungsrecht folgt aus dem Zivilgesetzbuch; die Besteuerung von Einkommen und Vermögen richtet sich unter anderem nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, und die Gesellschaftsformen einer Holding regelt das Obligationenrecht. Welche Phase 2 und 3 im Detail greifen, hängt vom Zielbild aus Phase 1 und von den Wohnsitzen der Familie ab.

Die vier Phasen

Zielbild, Nachfolge, Steuer und Verwaltung — wie die vier Phasen zusammenwirken

Die vier Phasen eines Schweizer Family Office sind keine parallelen Aufgaben, die ein Projektplan nebeneinander abarbeitet, sondern eine Kette, in der jede Phase die nächste prägt. Wer die Kette versteht, versteht, warum ein zufällig gewählter Startpunkt — meist eine Struktur, die steuerlich attraktiv erscheint — fast immer teurer ist als die richtige Reihenfolge. Deshalb lohnt sich, jede Phase einzeln zu betrachten und dabei zu benennen, was sie entscheidet und was von ihrer Antwort abhängt.

Phase 1 — das Zielbild legt die Struktur fest

Das Zielbild ist die erste Phase, weil es den Zweck definiert, dem jedes Vehikel dienen muss. Eine Familie, die ihr operatives Unternehmen von ihrem privaten Vermögen trennen will, braucht eine andere Struktur als eine Familie, die Vermögen dauerhaft für einen wohltätigen Zweck binden möchte, und wieder eine andere als eine Familie, die flexibel zugunsten wechselnder Begünstigter über Generationen verfügen will. Eine Holding trägt die operativen Beteiligungen und bündelt sie unter einem Dach. Ein Trust hält Vermögen flexibel und über längere Zeit, oft grenzüberschreitend. Eine Stiftung nach dem Zivilgesetzbuch bindet Vermögen an einen festen Zweck unter der Aufsicht der Stiftungsaufsicht. Und weil viele Familien mehrere Zwecke zugleich verfolgen, ist selten ein einziges Vehikel die Antwort, sondern eine Kombination, deren Teile aufeinander abgestimmt sein müssen. Genau hier setzt die Strukturarbeit an: Sie macht aus einem Familienwunsch eine belastbare, rechtlich tragfähige Anordnung von Vehikeln.

Phase 2 — die Nachfolge muss zur Struktur passen

Die Nachfolge- und Nachlassplanung entscheidet, wohin das Vermögen über die Generationen fliesst, und sie muss dieselbe Sprache sprechen wie die Vehikel aus Phase 1. Das schweizerische Erbrecht kennt Pflichtteile, die bestimmten Erben einen Mindestanteil sichern; Ehe- und Erbverträge gestalten den Spielraum innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Liegt das Vermögen in einer Holding, einem Trust oder einer Stiftung, ist zu klären, wie diese Vehikel im Erbgang behandelt werden, ob sie Pflichtteile berühren und ob ihre Governance — Verwaltungsrat, Trustee, Stiftungsrat — mit der gewünschten Nachfolge übereinstimmt. Ein Erbvertrag, der einem Zweig etwas zusichert, was die Struktur nicht hergibt, oder eine Stiftungsurkunde, die den Zweck anders fasst als der Familienwille, erzeugt genau die Inkohärenz, die ein Family Office vermeiden soll. Deshalb gehören Nachfolge und Struktur nicht zu getrennten Beratern, sondern in eine Hand, die beide Seiten zugleich verantwortet.

Phase 3 — Steuer und Wohnsitz binden die Position zusammen

Die Steuer- und Wohnsitzfragen klären die Position jedes Familienmitglieds und müssen zur Struktur und zur Nachfolge passen, nicht umgekehrt. Wo eine Person wohnt, entscheidet über ihre Steuerpflicht und über das anwendbare Erbrecht; verlegt eine Familie ihren Wohnsitz in die Schweiz, kann die Pauschalbesteuerung ein Baustein sein, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Kanton unterschiedlich. Diese Position darf nicht isoliert beantragt werden: Eine Pauschalbesteuerung, die zur Struktur des Vermögens oder zur Nachfolgeplanung im Widerspruch steht, löst Konflikte aus, die den vermeintlichen Vorteil aufzehren. Ebenso muss die steuerliche Behandlung eines Trusts oder einer Stiftung in allen betroffenen Ländern gleichzeitig betrachtet werden, weil ein in der Schweiz sauber aufgesetztes Vehikel im Wohnsitzland eines Begünstigten anders behandelt werden kann. Die Steuerposition ist deshalb nicht die Suche nach dem tiefsten Satz, sondern die Herstellung von Kohärenz über alle Beteiligten und Rechtsordnungen.

Phase 4 — die laufende Verwaltung hält alles konsistent

Die laufende, konsolidierte Verwaltung ist die einzige Phase, die nie endet, und sie ist der Teil, an dem sorgfältig gebaute Strukturen am häufigsten scheitern. Ein Family Office hält mehrere Einheiten, und jede hat eigene Pflichten: Handelsregistereinträge, Generalversammlungen, Protokolle, Jahresrechnungen, Fristen. Entity Management führt diese Pflichten über alle Einheiten hinweg konsistent, damit Register, Bücher und tatsächliche Organisation dasselbe aussagen. Konsolidierung heisst, dass die Familie und ihre Bank eine zusammengeführte Sicht erhalten, statt jede Einheit getrennt zu verwalten. Ohne diese Pflege driften die Einheiten auseinander — ein veraltetes Register, ein fehlendes Protokoll, eine verpasste Frist —, und die scheinbar saubere Struktur wird bei der nächsten Prüfung oder Kontoeröffnung zum Problem. Deshalb gehört die laufende Verwaltung in die Planung des Family Office und nicht in die Liste der Dinge, die «später» erledigt werden. Für diese Funktion lässt sich das Entity Management über alle Einheiten hinweg an eine Hand geben, was besonders bei mehreren Vehikeln und grenzüberschreitenden Familien Sinn ergibt.

Welcher Rahmen greift

Was ein Family Office braucht — und was daneben liegt

Der Rahmen eines Family Office folgt aus dem Familienzweck und aus den Wohnsitzen der Beteiligten, nicht aus einer einzelnen Struktur. Braucht die Familie eine kohärente Anordnung mehrerer Vehikel, eine Nachfolgeplanung, eine abgestimmte Steuerposition und eine konsolidierte Verwaltung, liegt das Vorhaben im Kern dieses Desks. Geht es dagegen um reine Vermögensverwaltung oder um einen rein philanthropischen Zweck, verschiebt sich der Schwerpunkt zu einem anderen Ansprechpartner. Die folgende Übersicht ordnet das typische Family-Office-Vorhaben seinem Rahmen zu — und benennt am Rand, was gerade nicht in diesen Rahmen fällt.

Im Rahmen: Struktur, Nachfolge, Steuer, Verwaltung

Was ein Family Office in der Schweiz braucht

  • Kohärente Struktur: Holding, Trust und Stiftung so anordnen, dass sie einem Familienzweck dienen und einander nicht widersprechen — die Vehikel folgen dem Zielbild, nicht der Steueroptik.
  • Nachfolgeplanung: Erbfolge, Pflichtteile sowie Ehe- und Erbverträge so gestalten, dass sie mit den Vehikeln übereinstimmen und die Weitergabe über Generationen trägt.
  • Steuerposition: die Position der Familienmitglieder klären — Wohnsitzfragen, gegebenenfalls Pauschalbesteuerung — und über alle Beteiligten und Rechtsordnungen kohärent halten.
  • Konsolidierte Verwaltung: alle Einheiten laufend führen, damit Register, Bücher und Organisation dasselbe aussagen — die Voraussetzung für Bank und Prüfung.
Daneben: reine Vermögensverwaltung
  • Es geht um Anlageentscheidungen und Portfolio
  • Gesucht ist die Verwaltung des Geldes selbst
  • Der bewilligte Verwalter oder die Bank führt das Mandat

Wir verwalten kein Vermögen; das ist der bewilligte Verwalter, nicht wir. Wir strukturieren die Vehikel, in denen es liegt — der Einstieg führt über die Vermögensstrukturierung.

Daneben: rein philanthropischer Zweck
  • Im Vordergrund steht die Wohltätigkeit
  • Das Vermögen soll dauerhaft gebunden werden
  • Eine Stiftung trägt den Zweck allein

Steht die Philanthropie im Vordergrund, ist die Stiftung das führende Vehikel, nicht der Überbau eines Family Office. Der Weg beginnt beim Stiftung gründen.

Was dieser Desk abdeckt

Die Leistungen, die ein Family Office am häufigsten braucht

Jede Karte verweist auf die Leistungsseite selbst. Die meisten Mandate hier kombinieren mehrere Schritte; ein Partner führt sie zusammen. Die Karten decken beide Bereiche ab — Private Clients und Treuhand.

Der Überbau

Family Office in der Schweiz

Das Single- oder Multi-Family-Office aufsetzen und führen — die Klammer über Struktur, Nachfolge, Steuer und Verwaltung.

Family Office in der Schweiz
Struktur

Vermögensstrukturierung

Holdings und Vehikel so anordnen, dass das Vermögen der Familie hinter einer kohärenten Struktur liegt — nicht nach Steueroptik.

Vermögensstrukturierung
Vehikel

Trust errichten

Vermögen flexibel und über Generationen halten — den Trust mit Schweizer Bezug errichten und in die Familienstruktur einbetten.

Trust errichten
Vehikel

Stiftung gründen

Vermögen an einen festen Zweck binden — die schweizerische Stiftung für Familien-Governance, Philanthropie oder Nachfolge.

Stiftung gründen
Nachfolge

Nachlassplanung

Die Weitergabe über Generationen regeln — Erbfolge, Pflichtteile sowie Ehe- und Erbverträge, abgestimmt auf die Vehikel.

Nachlassplanung
Steuer

Pauschalbesteuerung

Die Aufwandbesteuerung als einen Baustein der Steuerposition prüfen — abgestimmt auf Wohnsitz, Struktur und Nachfolge.

Pauschalbesteuerung
Laufend

Entity Management

Register, Fristen und Protokolle über alle Einheiten des Office konsistent führen — die konsolidierte, prüffähige Verwaltung.

Entity Management
Die ehrliche Grenze

Wann kein eigenes Family-Office-Setup nötig ist

Nicht jede vermögende Familie braucht ein eigenes Family Office, und ein Wegweiser, der jede Familie zur gleichen Antwort führt, wäre unehrlich. Es gibt Fälle, in denen der Überbau eines koordinierten Family Office die überflüssige Wahl ist — und diese Fälle offen zu benennen, ist Teil einer seriösen Einordnung.

Wann eine einzelne Struktur genügt — und die Grenzen dieser Aussage

Ist das Vermögen überschaubar und in einer oder zwei Strukturen gebündelt, besteht keine grenzüberschreitende Komplexität — alle Beteiligten wohnen in derselben Rechtsordnung —, und ist die Weitergabe an die nächste Generation absehbar und unstreitig, dann genügt in der Regel eine einzelne, sauber gebaute Struktur mit ihrer laufenden Verwaltung: eine Holding, eine Stiftung oder eine klare Nachlassregelung, ohne den Überbau eines koordinierten Family Office. Der Aufwand eines eigenen Setups rechtfertigt sich erst, wenn mehrere Vehikel nebeneinander bestehen, wenn Familienmitglieder in verschiedenen Ländern wohnen oder wenn Governance und Einbindung der nächsten Generation geregelt werden müssen. Aber diese Aussage hat Grenzen. «Überschaubar» kippt schnell, sobald ein operatives Unternehmen, Immobilien in mehreren Ländern oder ein Zuzug hinzukommen. «Keine grenzüberschreitende Komplexität» gilt nur, solange kein Beteiligter den Wohnsitz wechselt und kein Vermögensteil im Ausland liegt. Und «unstreitige Nachfolge» ist eine Annahme, die sich mit der nächsten Ehe, Geburt oder Trennung ändern kann. Ob Ihre Situation eine einzelne Struktur oder ein koordiniertes Setup verlangt, ist eine Einordnung des konkreten Vermögens und der konkreten Familie — keine Frage der Vermögensgrösse allein.

Aus der Praxis

Ein Family Office zu führen ist Koordination, keine Checkliste

Ein Family Office zu führen verlangt mehr als das Abhaken einer Liste, weil die entscheidenden Fragen an den Nahtstellen zwischen den Strukturen liegen, wo eine Ebene die andere berührt. Ein Trust, der für sich sauber errichtet ist, kann eine Nachlassregelung stören, die von einem anderen Vermögensbild ausgeht. Eine steueroptimierte Holding kann eine Nachfolge behindern, die den operativen Betrieb an einen bestimmten Zweig übergeben soll. Und eine Pauschalbesteuerung, isoliert beantragt, kann die Behandlung eines Trusts im selben Kanton verkomplizieren. Diese Übergänge sind der eigentliche Gegenstand eines Family Office, und sie lassen sich nur am konkreten Gesamtbild beurteilen, nicht anhand einer einzelnen Struktur.

Substanz ist die Voraussetzung, nicht die Kür

Substanz entscheidet in der Schweiz oft darüber, ob eine formal korrekte Struktur überhaupt betriebsfähig wird. Eine Holding oder eine Zweckgesellschaft mag rechtlich sauber gegründet und das richtige Vehikel gewählt sein — wenn sie keine reale Organisation, keine Geschäftsleitung vor Ort und keinen echten Betrieb hat, scheitert sie an der Kontoeröffnung bei einer Schweizer Bank, die im Rahmen ihrer eigenen Sorgfaltspflichten genau hinsieht. Für ein Family Office ist das keine Randbedingung, sondern eine Kernvoraussetzung: Ohne Bankkonto keine operative Struktur, und ohne Substanz kein Bankkonto. Die Frage nach der Substanz gehört deshalb an den Anfang der Strukturierung, gemeinsam mit dem Zielbild, und nicht an ihr Ende. Wer ein Vehikel allein wegen des Standorts oder der Steueroptik wählt, ohne die Substanz mitzudenken, baut eine Struktur, die die Bank nicht akzeptiert.

Mehrere Generationen, eine Linie

Mehrere Generationen verlangen eine Governance, die über den einzelnen Willen hinaus trägt, weil ein Family Office den Übergang überstehen muss, in dem der Gründer nicht mehr entscheidet. Wer heute eine Struktur baut, baut sie für Erben, die andere Prioritäten haben und in anderen Ländern wohnen können. Deshalb reicht es nicht, die Vehikel für die aktuelle Situation zu optimieren; die Nachfolge, die Stiftungs- oder Trustgovernance und die Steuerposition müssen so angelegt sein, dass sie den Generationenwechsel abbilden, ohne bei jedem Übergang neu verhandelt zu werden. Eine Stiftungsurkunde, die einen Zweck festschreibt, den die nächste Generation nicht mehr teilt, oder eine Nachfolge, die eine spätere Familienkonstellation nicht kennt, erzeugt Streit statt Kontinuität. Die Kohärenz über die Generationen herzustellen ist deshalb keine Nebenaufgabe des Family Office, sondern sein eigentlicher Zweck — und der Grund, weshalb die Linie in eine Hand gehört und nicht auf mehrere Berater verteilt bleibt.

Sprechen Sie mit einem Partner

Ein Partner, der den Sektor kennt — und Ihr Dossier führt

Kein Aufnahmeformular an eine Nachwuchskraft, kein Callcenter. Der Partner, der Ihre Anfrage liest, ist derselbe, der solche Familienstrukturen schon geführt hat, und derselbe, der Ihr Dossier verantwortet. Beschreiben Sie, wie die Familie organisiert ist und was das Office leisten soll, und Sie erhalten eine überlegte Antwort mit den Vehikeln, der Nachfolge und der Verwaltung, die es braucht — innert eines Werktags.

Mit einem Partner sprechen

Warum Goldblum and Partners

Schweizer Tiefe, ein verantwortlicher Partner

Ein Family Office passt selten in eine Vorlage, weil jede Familie ihre eigene Kombination aus Struktur, Nachfolge und Wohnsitzen mitbringt. Wir sind auf Finanzmarktrecht seit 2014 spezialisiert, die Kanzlei ist seit 2007 unabhängig, und Goldblum and Partners wurde von IFLR1000 über die Editionen von 2015 bis 2026 gelistet. Ein Partner verantwortet Ihr Dossier über Struktur, Nachfolge, Steuer und Verwaltung hinweg, damit die rechtliche und treuhänderische Linie über die Strukturen und die Generationen kohärent bleibt. Goldblum and Partners ist dabei kein Vermögensverwalter und kein von der FINMA beaufsichtigtes Institut; wir strukturieren die Vehikel, richten die Nachfolge ein, klären die Steuerposition und führen die laufende Verwaltung — die eigentliche Vermögensverwaltung bleibt beim bewilligten Verwalter Ihrer Familie.

Seit 2007

Struktur und Treuhand aus einer Hand

Holding, Trust, Stiftung und ihre laufende Verwaltung sind unser Kerngeschäft, nicht eine Randleistung. Diese Tiefe zählt, wenn ein Vermögen über mehrere Vehikel und mehrere Rechtsordnungen reicht.

Zweck zuerst

Die Struktur folgt dem Zielbild

Wir klären, was die Familie erreichen will, bevor wir über Vehikel sprechen. Diese Vorfrage entscheidet über den ganzen Aufbau und verhindert eine Struktur, die dem Zweck nicht dient.

Ein Dossier

Ein Partner, eine Linie

Struktur, Nachfolge, Steuer und Verwaltung gehören in eine Hand. Ein Partner führt das Dossier, damit die Linie vom Zielbild bis zur konsolidierten Verwaltung kohärent bleibt.

FAQ

Family Office in der Schweiz — häufige Fragen.

01Was ist ein Family Office und was macht es zu einem Koordinationsproblem?
Ein Family Office ist die Organisation, die das Vermögen einer Familie über Generationen hält, verwaltet und weitergibt. Das Koordinationsproblem entsteht, weil dieses Vermögen fast nie in einer einzigen Struktur liegt, sondern in mehreren: einer Holding für die Beteiligungen, vielleicht einem Trust oder einer Stiftung für einen Teil des Vermögens, dazu die Nachfolgeregelung, die Steuerposition der Familienmitglieder und die laufende Verwaltung all dieser Einheiten. Jede dieser Ebenen trifft für sich sinnvolle Entscheidungen, aber sie müssen zueinander passen. Sagt der Trust das eine, die Steuerposition das andere und das Handelsregister ein drittes, entsteht Inkohärenz, die im Nachhinein teuer und manchmal gar nicht mehr zu korrigieren ist. Ein Family Office richtig aufzusetzen heisst deshalb nicht, die beste Einzelstruktur zu wählen, sondern die Strukturen so zu bauen, dass sie eine einzige, widerspruchsfreie Linie ergeben.
02Braucht meine Familie überhaupt ein eigenes Family-Office-Setup?
Nicht jede Familie braucht ein eigenes Family Office, und ein Wegweiser, der jede Familie zur gleichen Antwort führt, wäre unehrlich. Wenn das Vermögen überschaubar ist, in einer oder zwei Strukturen liegt, keine grenzüberschreitende Komplexität aufweist und die Weitergabe an die nächste Generation absehbar und unstreitig ist, genügt in der Regel eine einzelne, sauber gebaute Struktur mit ihrer laufenden Verwaltung — eine Holding, eine Stiftung oder eine klare Nachlassregelung, ohne den Überbau eines koordinierten Family Office. Der Aufwand eines eigenen Setups lohnt sich dort, wo mehrere Strukturen nebeneinander bestehen, wo Familienmitglieder in verschiedenen Ländern wohnen oder wo die nächste Generation eingebunden und die Governance geregelt werden muss. Die ehrliche erste Frage ist deshalb nicht, wie ein Family Office aufgebaut wird, sondern ob die Komplexität eines rechtfertigt.
03Verwaltet Goldblum and Partners das Vermögen der Familie?
Nein. Goldblum and Partners ist eine Anwaltskanzlei und Treuhand, kein Vermögensverwalter und kein von der FINMA beaufsichtigtes Finanzinstitut. Wir verwalten kein Geld, treffen keine Anlageentscheidungen und sind nicht Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation. Was wir tun, ist die andere Hälfte: Wir strukturieren die Vehikel, in denen das Vermögen liegt — Holding, Trust, Stiftung —, richten die Nachfolge- und Nachlassplanung ein, klären die Steuerposition samt Wohnsitzfragen und führen die laufende Verwaltung der Einheiten. Die eigentliche Vermögensverwaltung übernimmt der bewilligte Vermögensverwalter oder die Bank der Familie; wir stellen sicher, dass die rechtliche, treuhänderische und steuerliche Linie um diese Verwaltung herum kohärent bleibt. Diese Trennung ist bewusst und wird auf dieser Seite klar gehalten.
04In welcher Reihenfolge baut man ein Family Office auf?
Am Anfang steht das Zielbild, nicht die Struktur. Zuerst ist zu klären, was die Familie mit dem Vermögen erreichen will: Erhalt über Generationen, Weitergabe an bestimmte Zweige, philanthropische Zwecke, Trennung von unternehmerischem und privatem Vermögen. Aus diesem Zweck ergibt sich, welche Vehikel passen — eine Holding für die operativen Beteiligungen, ein Trust oder eine Stiftung für langfristig gebundenes Vermögen. Erst danach folgen die Nachfolge- und Nachlassplanung, die diese Vehikel in die Erbfolge und in Ehe- und Erbverträge einbettet, dann die Steuer- und Wohnsitzfragen, die die Position der Familienmitglieder klären, und zuletzt die laufende, konsolidierte Verwaltung. Wer diese Reihenfolge umkehrt und zuerst eine Struktur baut, weil sie steuerlich attraktiv erscheint, riskiert ein Vehikel, das dem Familienzweck nicht dient und später umgebaut werden muss.
05Wann ist ein Trust und wann eine Stiftung das richtige Vehikel?
Trust und Stiftung lösen ähnliche Aufgaben mit unterschiedlichen Mitteln, und die Wahl hängt vom Zweck und vom Wohnsitz der Familie ab, nicht vom Etikett. Ein Trust ist ein angelsächsisches Rechtsinstitut; die Schweiz kennt keinen eigenen Trust im Zivilrecht, anerkennt aber ausländische Trusts nach dem Haager Übereinkommen. Er eignet sich, wenn Vermögen flexibel und über längere Zeit zugunsten wechselnder Begünstigter gehalten werden soll. Die schweizerische Stiftung nach dem Zivilgesetzbuch ist eine juristische Person mit einem festen Zweck und eignet sich für dauerhaft gebundenes Vermögen, oft mit philanthropischer oder familiärer Ausrichtung, unter Aufsicht der Stiftungsaufsicht. Für viele Familien ist die richtige Frage nicht Trust oder Stiftung, sondern welches Vehikel welchen Teil des Vermögens hält — und ob beide nebeneinander bestehen. Die Einordnung folgt dem Zweck, dem Wohnsitz der Beteiligten und der steuerlichen Behandlung in den betroffenen Ländern.
06Was hat die Pauschalbesteuerung mit einem Family Office zu tun?
Die Pauschalbesteuerung, auch Aufwandbesteuerung genannt, ist ein Steuerregime für zuzugswillige Personen ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz, das die Steuer nicht nach dem tatsächlichen Einkommen und Vermögen, sondern nach dem Lebensaufwand bemisst. Für eine Familie, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt, ist sie oft ein Baustein der Gesamtposition, aber nie der Ausgangspunkt. Sie greift nur unter bestimmten Voraussetzungen, sie wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt, und sie muss zur Struktur des Vermögens und zur Nachfolgeplanung passen. Eine Pauschalbesteuerung, die isoliert beantragt wird, ohne dass Holding, Trust, Stiftung und Erbfolge mitgedacht sind, kann mit der übrigen Struktur in Konflikt geraten. Deshalb behandeln wir sie als eine Ebene der koordinierten Steuerposition und nicht als eigenständigen Trick — die konkrete Zulässigkeit und Ausgestaltung ist im Einzelfall und mit dem betroffenen Kanton zu klären.
07Wie hängen Nachfolge, Ehe- und Erbverträge mit der Vermögensstruktur zusammen?
Die Nachfolge entscheidet, wohin das Vermögen fliesst, die Struktur entscheidet, was überhaupt weitergegeben werden kann — und beide müssen dieselbe Sprache sprechen. Das schweizerische Erbrecht kennt Pflichtteile, die bestimmten Erben einen Mindestanteil garantieren; Ehe- und Erbverträge können den Spielraum innerhalb der gesetzlichen Grenzen gestalten. Liegt das Vermögen in einer Holding, einem Trust oder einer Stiftung, ist zu klären, wie diese Vehikel im Erbgang behandelt werden, ob sie Pflichtteile berühren und ob die Governance der Vehikel mit der gewünschten Nachfolge übereinstimmt. Eine Stiftungsurkunde, die den Zweck anders definiert, als die Familie ihn in einem Erbvertrag festhält, erzeugt genau die Inkohärenz, die ein Family Office vermeiden soll. Nachfolgeplanung und Vermögensstruktur sind deshalb nicht zwei Projekte, sondern zwei Seiten desselben, und sie gehören in eine Hand.
08Was bedeutet laufende Verwaltung und Konsolidierung bei mehreren Einheiten?
Ein Family Office hält selten eine einzige Gesellschaft, sondern mehrere Einheiten — Holdings, Tochtergesellschaften, vielleicht eine Stiftung oder eine Zweckgesellschaft —, und jede dieser Einheiten hat eigene Pflichten: Handelsregistereinträge, Generalversammlungen, Protokolle, Jahresrechnungen, Fristen. Entity Management bedeutet, diese Pflichten über alle Einheiten hinweg konsistent zu führen, damit die Register, die Bücher und die tatsächliche Organisation dasselbe aussagen. Konsolidierung heisst, dass die Familie eine zusammengeführte Sicht auf ihre Strukturen erhält, statt einzelne Einheiten getrennt zu verwalten, und dass die Bank, die Steuerbehörde und die Aufsicht dieselbe kohärente Darstellung sehen. Ohne diese laufende Pflege driften die Einheiten auseinander: Ein Register ist veraltet, ein Protokoll fehlt, eine Frist ist verpasst — und die scheinbar saubere Struktur wird bei der nächsten Prüfung oder Kontoeröffnung zum Problem.
09Kann eine Familie mit Wohnsitz im Ausland ein Schweizer Family Office nutzen?
Ja, aber die Wohnsitze der Familienmitglieder prägen die Struktur, und sie lassen sich nicht ausblenden. Eine Familie, deren Mitglieder in verschiedenen Ländern wohnen, hat es mit mehreren Steuer- und Erbrechtsordnungen zugleich zu tun, und eine Schweizer Struktur muss zu allen betroffenen Rechtsordnungen passen, nicht nur zur schweizerischen. Ein Trust oder eine Stiftung, die in der Schweiz sauber aufgesetzt ist, kann im Wohnsitzland eines Begünstigten anders behandelt werden, und eine Nachfolgeregelung nach schweizerischem Erbrecht kann mit dem Erbrecht eines anderen Landes kollidieren. Deshalb beginnt die Arbeit an einem grenzüberschreitenden Family Office mit der Frage, wer wo wohnt und welche Rechtsordnung welchen Teil des Vermögens berührt. Erst aus dieser Karte ergibt sich, welche Vehikel tragen und wo eine zusätzliche Struktur oder eine Abstimmung mit ausländischen Beratern nötig ist.
10Ist Goldblum and Partners selbst FINMA-bewilligt oder Mitglied einer SRO?
Nein. Goldblum and Partners ist eine Anwaltskanzlei und Treuhand, kein von der FINMA beaufsichtigtes Finanzinstitut und kein Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation als Vermögensverwalter. Für die Arbeit an einem Family Office ist das die entscheidende Abgrenzung: Wir strukturieren die Vehikel, richten die Nachfolge ein, klären die Steuerposition und führen die laufende Verwaltung der Einheiten — wir verwalten aber kein Vermögen und treffen keine Anlageentscheidungen. Die Vermögensverwaltung übernimmt der bewilligte Verwalter oder die Bank der Familie. Wo Mandate treuhänderische Funktionen verlangen, etwa ein Verwaltungsratsmandat oder ein Stiftungsratsmandat, übernehmen wir diese im gesetzlichen Rahmen. Die beaufsichtigte Vermögensverwaltung bleibt jedoch immer beim bewilligten Institut, und diese Trennung halten wir bewusst klar, weil im Umfeld eines Family Office die Verwechslung von Strukturierer und Vermögensverwalter selbst ein Problem wäre.

Bauen oder ordnen Sie ein Family Office in der Schweiz?

Beschreiben Sie uns in zwei, drei Sätzen, wie die Familie organisiert ist und was das Office leisten soll. Ein Partner benennt die Vehikel, die Nachfolge und die laufende Verwaltung, die es braucht — und antwortet innert eines Werktags.