Family Office in der Schweiz
Das Single- oder Multi-Family-Office aufsetzen und führen — die Klammer über Struktur, Nachfolge, Steuer und Verwaltung.
Family Office in der SchweizEin Family Office in der Schweiz ist zuerst ein Koordinationsproblem, nicht eine Anlagefrage. Das Vermögen liegt in mehreren Strukturen — einer Holding, oft einem Trust oder einer Stiftung —, dazu kommen die Nachfolge, die Steuerposition samt Wohnsitz und die laufende Verwaltung all dieser Einheiten. Das Risiko ist nicht die einzelne Struktur, sondern die Inkohärenz: wenn der Trust das eine sagt, die Steuerposition das andere und das Register ein drittes. Ein Desk hält die rechtliche, treuhänderische und steuerliche Linie über die Strukturen und über die Generationen kohärent. Wir strukturieren und verwalten — die Vermögensverwaltung bleibt beim bewilligten Verwalter.
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Ein Family Office in der Schweiz beantwortet vier Fragen, bevor es ein einziges Vehikel gründet, und die vier Fragen bauen aufeinander auf. Erstens: Was will die Familie mit dem Vermögen erreichen — Erhalt über Generationen, Trennung von unternehmerischem und privatem Vermögen, philanthropische Bindung, Weitergabe an bestimmte Zweige? Zweitens: Welche Vehikel tragen diesen Zweck — eine Holding für die Beteiligungen, ein Trust oder eine Stiftung für langfristig gebundenes Vermögen? Drittens: Wie greifen Nachfolge, Erbrecht sowie Ehe- und Erbverträge in diese Vehikel ein, und wo berühren sie Pflichtteile? Viertens: Wie werden alle Einheiten laufend und konsolidiert verwaltet, damit Register, Bücher und tatsächliche Organisation dasselbe aussagen? Diese Fragen falsch zu beantworten ist kein Formfehler; es entscheidet, ob die Strukturen zueinander passen oder ob sie einander widersprechen.
Die vier Ebenen greifen ineinander, und darin liegt der eigentliche Unterschied zwischen einem tragfähigen und einem improvisierten Family Office. Das Zielbild legt fest, welche Vehikel überhaupt sinnvoll sind. Die Vehikel prägen, wie die Nachfolge geregelt werden kann. Die Nachfolge und die Wohnsitze der Familienmitglieder prägen die Steuerposition. Und die Steuerposition wie die Struktur zusammen bestimmen, was die laufende Verwaltung leisten muss. Ein Family Office, das eine dieser Ebenen isoliert optimiert — eine Struktur, weil sie steuerlich attraktiv wirkt, oder eine Nachfolgeregelung, die das gewählte Vehikel gar nicht abbildet —, erzeugt Inkohärenz. Wir ordnen diese Ebenen so, dass jede Entscheidung mit Blick auf die nächste getroffen wird, statt einen Widerspruch spät zu entdecken.
Inkohärenz zwischen den Strukturen ist der Fehler, der ein Family Office teurer zu Fall bringt als jede einzelne Fehlentscheidung. Der sichtbare Schaden entsteht nicht, weil eine Struktur für sich falsch gebaut wäre, sondern weil zwei richtig gebaute Strukturen einander widersprechen: Eine Stiftungsurkunde definiert den Zweck so, ein Erbvertrag anders; die Steuerposition eines Familienmitglieds geht von einem Wohnsitz aus, den die Nachfolgeplanung nicht abbildet; das Handelsregister zeigt eine Organgestaltung, die dem gelebten Entscheidungsweg nicht entspricht. Jeder dieser Widersprüche ist einzeln harmlos, bis eine Bank, eine Steuerbehörde, ein Gericht oder ein Erbe ihn liest. Dann wird aus drei sauberen Dokumenten ein Konflikt, der oft nicht mehr rückwirkend zu heilen ist, weil bereits Rechtsverhältnisse begründet und Fristen verstrichen sind. Deshalb ist ein Family Office kein Bündel von Einzelmandaten, das man verschiedenen Spezialisten übergibt, sondern eine zusammengeführte Linie, die eine Hand verantwortet.
Die Kosten einer späten Korrektur sind selten nur juristische Kosten. Ein Trust, der ohne Blick auf das Erbrecht des Wohnsitzlandes errichtet wurde, kann Pflichtteile verletzen, die sich erst im Erbgang zeigen — dann, wenn der Stifter nicht mehr eingreifen kann. Eine Holding, die allein aus steuerlichen Gründen gewählt wurde, ohne die Substanz und die Governance mitzudenken, scheitert an der Kontoeröffnung oder wird bei einer Prüfung als Sitzgesellschaft ohne echten Betrieb beanstandet. Eine Nachfolgeregelung, die einem Familienzweig etwas zusichert, was die Struktur des Vermögens gar nicht hergibt, erzeugt einen Streit, den kein Vertrag mehr glättet. Die Ebenen in der richtigen Reihenfolge und aufeinander abgestimmt zu bauen heisst deshalb nicht nur, Dokumente in der richtigen Abfolge zu erstellen; es heisst, keine irreversiblen Tatsachen zu setzen, bevor das Gesamtbild steht.
Für die einzelnen Leistungen führt diese Seite in die beiden Bereiche Private Clients und Treuhand, in denen die konkreten Vehikel und die laufende Verwaltung im Detail behandelt werden. Diese Seite selbst verkauft keine einzelne Struktur; sie ordnet Ihr Family Office den richtigen Ebenen zu, bevor Sie in eine falsche Richtung investieren.
Ein Family Office durchläuft in der Schweiz vier Phasen, die zeitlich ineinandergreifen: das Zielbild samt Struktur, die Nachfolge- und Nachlassplanung, die Steuer- und Wohnsitzfragen und die laufende, konsolidierte Verwaltung. Jede Phase beantwortet eine eigene Leitfrage und liefert ein konkretes Ergebnis, auf dem die nächste aufsetzt. Die Tabelle stellt die Phasen der Reihe nach dar; für Ihre Familie zählt zuerst das Zielbild, weil es den Zweck festlegt, dem alle folgenden Phasen dienen.
| Phase | Leitfrage | Instrument | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| 1 · Zielbild & Struktur | Welchem Zweck dient das Vermögen — und welche Vehikel tragen ihn? | Holding, Trust oder Stiftung nach Familienzweck | Struktur, die dem Zweck folgt statt der Steueroptik |
| 2 · Nachfolge & Nachlass | Wie geht das Vermögen über — und passt das zur Struktur? | Erbfolge, Ehe- und Erbverträge, Governance | Nachfolge, die mit den Vehikeln übereinstimmt |
| 3 · Steuer & Wohnsitz | Wo wohnt wer — und wie sieht die Steuerposition aus? | Pauschalbesteuerung, Wohnsitz- und Sitzfragen | Kohärente Steuerposition über alle Beteiligten |
| 4 · Laufend & Konsolidierung | Wie bleiben alle Einheiten konsistent und prüffähig? | Entity Management, Berichterstattung, Bank | Konsolidierte, prüf- und bankfähige Verwaltung |
Das Erb- und Stiftungsrecht folgt aus dem Zivilgesetzbuch; die Besteuerung von Einkommen und Vermögen richtet sich unter anderem nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, und die Gesellschaftsformen einer Holding regelt das Obligationenrecht. Welche Phase 2 und 3 im Detail greifen, hängt vom Zielbild aus Phase 1 und von den Wohnsitzen der Familie ab.
Die vier Phasen eines Schweizer Family Office sind keine parallelen Aufgaben, die ein Projektplan nebeneinander abarbeitet, sondern eine Kette, in der jede Phase die nächste prägt. Wer die Kette versteht, versteht, warum ein zufällig gewählter Startpunkt — meist eine Struktur, die steuerlich attraktiv erscheint — fast immer teurer ist als die richtige Reihenfolge. Deshalb lohnt sich, jede Phase einzeln zu betrachten und dabei zu benennen, was sie entscheidet und was von ihrer Antwort abhängt.
Das Zielbild ist die erste Phase, weil es den Zweck definiert, dem jedes Vehikel dienen muss. Eine Familie, die ihr operatives Unternehmen von ihrem privaten Vermögen trennen will, braucht eine andere Struktur als eine Familie, die Vermögen dauerhaft für einen wohltätigen Zweck binden möchte, und wieder eine andere als eine Familie, die flexibel zugunsten wechselnder Begünstigter über Generationen verfügen will. Eine Holding trägt die operativen Beteiligungen und bündelt sie unter einem Dach. Ein Trust hält Vermögen flexibel und über längere Zeit, oft grenzüberschreitend. Eine Stiftung nach dem Zivilgesetzbuch bindet Vermögen an einen festen Zweck unter der Aufsicht der Stiftungsaufsicht. Und weil viele Familien mehrere Zwecke zugleich verfolgen, ist selten ein einziges Vehikel die Antwort, sondern eine Kombination, deren Teile aufeinander abgestimmt sein müssen. Genau hier setzt die Strukturarbeit an: Sie macht aus einem Familienwunsch eine belastbare, rechtlich tragfähige Anordnung von Vehikeln.
Die Nachfolge- und Nachlassplanung entscheidet, wohin das Vermögen über die Generationen fliesst, und sie muss dieselbe Sprache sprechen wie die Vehikel aus Phase 1. Das schweizerische Erbrecht kennt Pflichtteile, die bestimmten Erben einen Mindestanteil sichern; Ehe- und Erbverträge gestalten den Spielraum innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Liegt das Vermögen in einer Holding, einem Trust oder einer Stiftung, ist zu klären, wie diese Vehikel im Erbgang behandelt werden, ob sie Pflichtteile berühren und ob ihre Governance — Verwaltungsrat, Trustee, Stiftungsrat — mit der gewünschten Nachfolge übereinstimmt. Ein Erbvertrag, der einem Zweig etwas zusichert, was die Struktur nicht hergibt, oder eine Stiftungsurkunde, die den Zweck anders fasst als der Familienwille, erzeugt genau die Inkohärenz, die ein Family Office vermeiden soll. Deshalb gehören Nachfolge und Struktur nicht zu getrennten Beratern, sondern in eine Hand, die beide Seiten zugleich verantwortet.
Die Steuer- und Wohnsitzfragen klären die Position jedes Familienmitglieds und müssen zur Struktur und zur Nachfolge passen, nicht umgekehrt. Wo eine Person wohnt, entscheidet über ihre Steuerpflicht und über das anwendbare Erbrecht; verlegt eine Familie ihren Wohnsitz in die Schweiz, kann die Pauschalbesteuerung ein Baustein sein, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Kanton unterschiedlich. Diese Position darf nicht isoliert beantragt werden: Eine Pauschalbesteuerung, die zur Struktur des Vermögens oder zur Nachfolgeplanung im Widerspruch steht, löst Konflikte aus, die den vermeintlichen Vorteil aufzehren. Ebenso muss die steuerliche Behandlung eines Trusts oder einer Stiftung in allen betroffenen Ländern gleichzeitig betrachtet werden, weil ein in der Schweiz sauber aufgesetztes Vehikel im Wohnsitzland eines Begünstigten anders behandelt werden kann. Die Steuerposition ist deshalb nicht die Suche nach dem tiefsten Satz, sondern die Herstellung von Kohärenz über alle Beteiligten und Rechtsordnungen.
Die laufende, konsolidierte Verwaltung ist die einzige Phase, die nie endet, und sie ist der Teil, an dem sorgfältig gebaute Strukturen am häufigsten scheitern. Ein Family Office hält mehrere Einheiten, und jede hat eigene Pflichten: Handelsregistereinträge, Generalversammlungen, Protokolle, Jahresrechnungen, Fristen. Entity Management führt diese Pflichten über alle Einheiten hinweg konsistent, damit Register, Bücher und tatsächliche Organisation dasselbe aussagen. Konsolidierung heisst, dass die Familie und ihre Bank eine zusammengeführte Sicht erhalten, statt jede Einheit getrennt zu verwalten. Ohne diese Pflege driften die Einheiten auseinander — ein veraltetes Register, ein fehlendes Protokoll, eine verpasste Frist —, und die scheinbar saubere Struktur wird bei der nächsten Prüfung oder Kontoeröffnung zum Problem. Deshalb gehört die laufende Verwaltung in die Planung des Family Office und nicht in die Liste der Dinge, die «später» erledigt werden. Für diese Funktion lässt sich das Entity Management über alle Einheiten hinweg an eine Hand geben, was besonders bei mehreren Vehikeln und grenzüberschreitenden Familien Sinn ergibt.
Der Rahmen eines Family Office folgt aus dem Familienzweck und aus den Wohnsitzen der Beteiligten, nicht aus einer einzelnen Struktur. Braucht die Familie eine kohärente Anordnung mehrerer Vehikel, eine Nachfolgeplanung, eine abgestimmte Steuerposition und eine konsolidierte Verwaltung, liegt das Vorhaben im Kern dieses Desks. Geht es dagegen um reine Vermögensverwaltung oder um einen rein philanthropischen Zweck, verschiebt sich der Schwerpunkt zu einem anderen Ansprechpartner. Die folgende Übersicht ordnet das typische Family-Office-Vorhaben seinem Rahmen zu — und benennt am Rand, was gerade nicht in diesen Rahmen fällt.
Wir verwalten kein Vermögen; das ist der bewilligte Verwalter, nicht wir. Wir strukturieren die Vehikel, in denen es liegt — der Einstieg führt über die Vermögensstrukturierung.
Steht die Philanthropie im Vordergrund, ist die Stiftung das führende Vehikel, nicht der Überbau eines Family Office. Der Weg beginnt beim Stiftung gründen.
Jede Karte verweist auf die Leistungsseite selbst. Die meisten Mandate hier kombinieren mehrere Schritte; ein Partner führt sie zusammen. Die Karten decken beide Bereiche ab — Private Clients und Treuhand.
Das Single- oder Multi-Family-Office aufsetzen und führen — die Klammer über Struktur, Nachfolge, Steuer und Verwaltung.
Family Office in der SchweizHoldings und Vehikel so anordnen, dass das Vermögen der Familie hinter einer kohärenten Struktur liegt — nicht nach Steueroptik.
VermögensstrukturierungVermögen flexibel und über Generationen halten — den Trust mit Schweizer Bezug errichten und in die Familienstruktur einbetten.
Trust errichtenVermögen an einen festen Zweck binden — die schweizerische Stiftung für Familien-Governance, Philanthropie oder Nachfolge.
Stiftung gründenDie Weitergabe über Generationen regeln — Erbfolge, Pflichtteile sowie Ehe- und Erbverträge, abgestimmt auf die Vehikel.
NachlassplanungDie Aufwandbesteuerung als einen Baustein der Steuerposition prüfen — abgestimmt auf Wohnsitz, Struktur und Nachfolge.
PauschalbesteuerungRegister, Fristen und Protokolle über alle Einheiten des Office konsistent führen — die konsolidierte, prüffähige Verwaltung.
Entity ManagementNicht jede vermögende Familie braucht ein eigenes Family Office, und ein Wegweiser, der jede Familie zur gleichen Antwort führt, wäre unehrlich. Es gibt Fälle, in denen der Überbau eines koordinierten Family Office die überflüssige Wahl ist — und diese Fälle offen zu benennen, ist Teil einer seriösen Einordnung.
Ist das Vermögen überschaubar und in einer oder zwei Strukturen gebündelt, besteht keine grenzüberschreitende Komplexität — alle Beteiligten wohnen in derselben Rechtsordnung —, und ist die Weitergabe an die nächste Generation absehbar und unstreitig, dann genügt in der Regel eine einzelne, sauber gebaute Struktur mit ihrer laufenden Verwaltung: eine Holding, eine Stiftung oder eine klare Nachlassregelung, ohne den Überbau eines koordinierten Family Office. Der Aufwand eines eigenen Setups rechtfertigt sich erst, wenn mehrere Vehikel nebeneinander bestehen, wenn Familienmitglieder in verschiedenen Ländern wohnen oder wenn Governance und Einbindung der nächsten Generation geregelt werden müssen. Aber diese Aussage hat Grenzen. «Überschaubar» kippt schnell, sobald ein operatives Unternehmen, Immobilien in mehreren Ländern oder ein Zuzug hinzukommen. «Keine grenzüberschreitende Komplexität» gilt nur, solange kein Beteiligter den Wohnsitz wechselt und kein Vermögensteil im Ausland liegt. Und «unstreitige Nachfolge» ist eine Annahme, die sich mit der nächsten Ehe, Geburt oder Trennung ändern kann. Ob Ihre Situation eine einzelne Struktur oder ein koordiniertes Setup verlangt, ist eine Einordnung des konkreten Vermögens und der konkreten Familie — keine Frage der Vermögensgrösse allein.
Ein Family Office zu führen verlangt mehr als das Abhaken einer Liste, weil die entscheidenden Fragen an den Nahtstellen zwischen den Strukturen liegen, wo eine Ebene die andere berührt. Ein Trust, der für sich sauber errichtet ist, kann eine Nachlassregelung stören, die von einem anderen Vermögensbild ausgeht. Eine steueroptimierte Holding kann eine Nachfolge behindern, die den operativen Betrieb an einen bestimmten Zweig übergeben soll. Und eine Pauschalbesteuerung, isoliert beantragt, kann die Behandlung eines Trusts im selben Kanton verkomplizieren. Diese Übergänge sind der eigentliche Gegenstand eines Family Office, und sie lassen sich nur am konkreten Gesamtbild beurteilen, nicht anhand einer einzelnen Struktur.
Substanz entscheidet in der Schweiz oft darüber, ob eine formal korrekte Struktur überhaupt betriebsfähig wird. Eine Holding oder eine Zweckgesellschaft mag rechtlich sauber gegründet und das richtige Vehikel gewählt sein — wenn sie keine reale Organisation, keine Geschäftsleitung vor Ort und keinen echten Betrieb hat, scheitert sie an der Kontoeröffnung bei einer Schweizer Bank, die im Rahmen ihrer eigenen Sorgfaltspflichten genau hinsieht. Für ein Family Office ist das keine Randbedingung, sondern eine Kernvoraussetzung: Ohne Bankkonto keine operative Struktur, und ohne Substanz kein Bankkonto. Die Frage nach der Substanz gehört deshalb an den Anfang der Strukturierung, gemeinsam mit dem Zielbild, und nicht an ihr Ende. Wer ein Vehikel allein wegen des Standorts oder der Steueroptik wählt, ohne die Substanz mitzudenken, baut eine Struktur, die die Bank nicht akzeptiert.
Mehrere Generationen verlangen eine Governance, die über den einzelnen Willen hinaus trägt, weil ein Family Office den Übergang überstehen muss, in dem der Gründer nicht mehr entscheidet. Wer heute eine Struktur baut, baut sie für Erben, die andere Prioritäten haben und in anderen Ländern wohnen können. Deshalb reicht es nicht, die Vehikel für die aktuelle Situation zu optimieren; die Nachfolge, die Stiftungs- oder Trustgovernance und die Steuerposition müssen so angelegt sein, dass sie den Generationenwechsel abbilden, ohne bei jedem Übergang neu verhandelt zu werden. Eine Stiftungsurkunde, die einen Zweck festschreibt, den die nächste Generation nicht mehr teilt, oder eine Nachfolge, die eine spätere Familienkonstellation nicht kennt, erzeugt Streit statt Kontinuität. Die Kohärenz über die Generationen herzustellen ist deshalb keine Nebenaufgabe des Family Office, sondern sein eigentlicher Zweck — und der Grund, weshalb die Linie in eine Hand gehört und nicht auf mehrere Berater verteilt bleibt.
Kein Aufnahmeformular an eine Nachwuchskraft, kein Callcenter. Der Partner, der Ihre Anfrage liest, ist derselbe, der solche Familienstrukturen schon geführt hat, und derselbe, der Ihr Dossier verantwortet. Beschreiben Sie, wie die Familie organisiert ist und was das Office leisten soll, und Sie erhalten eine überlegte Antwort mit den Vehikeln, der Nachfolge und der Verwaltung, die es braucht — innert eines Werktags.
Ein Family Office passt selten in eine Vorlage, weil jede Familie ihre eigene Kombination aus Struktur, Nachfolge und Wohnsitzen mitbringt. Wir sind auf Finanzmarktrecht seit 2014 spezialisiert, die Kanzlei ist seit 2007 unabhängig, und Goldblum and Partners wurde von IFLR1000 über die Editionen von 2015 bis 2026 gelistet. Ein Partner verantwortet Ihr Dossier über Struktur, Nachfolge, Steuer und Verwaltung hinweg, damit die rechtliche und treuhänderische Linie über die Strukturen und die Generationen kohärent bleibt. Goldblum and Partners ist dabei kein Vermögensverwalter und kein von der FINMA beaufsichtigtes Institut; wir strukturieren die Vehikel, richten die Nachfolge ein, klären die Steuerposition und führen die laufende Verwaltung — die eigentliche Vermögensverwaltung bleibt beim bewilligten Verwalter Ihrer Familie.
Holding, Trust, Stiftung und ihre laufende Verwaltung sind unser Kerngeschäft, nicht eine Randleistung. Diese Tiefe zählt, wenn ein Vermögen über mehrere Vehikel und mehrere Rechtsordnungen reicht.
Wir klären, was die Familie erreichen will, bevor wir über Vehikel sprechen. Diese Vorfrage entscheidet über den ganzen Aufbau und verhindert eine Struktur, die dem Zweck nicht dient.
Struktur, Nachfolge, Steuer und Verwaltung gehören in eine Hand. Ein Partner führt das Dossier, damit die Linie vom Zielbild bis zur konsolidierten Verwaltung kohärent bleibt.
Beschreiben Sie uns in zwei, drei Sätzen, wie die Familie organisiert ist und was das Office leisten soll. Ein Partner benennt die Vehikel, die Nachfolge und die laufende Verwaltung, die es braucht — und antwortet innert eines Werktags.