HNWI & Privatkunden
in der Schweiz.

Ein Zuzug vermögender Privatpersonen in die Schweiz ist zugleich eine Wohnsitz-, eine Steuer- und eine Bankentscheidung — und sie greifen in einer festen Reihenfolge ineinander. Die Pauschalbesteuerung kann die Einkommenssteuer auf den Lebensaufwand stellen, aber nur, wenn die echte Wohnsitznahme, das kantonale Steuerruling und die Vermögensstruktur aufeinander abgestimmt sind. Der entscheidende Punkt: Wohnsitz und Ruling stehen vor dem Verschieben von Vermögen, nicht danach. Diese Seite ordnet Ihre Situation der richtigen Phase zu und führt Sie zur passenden Leistung.

Auf einen Blick

Wohnsitz, Steuer, Vermögen und Nachfolge für die Familie in einer Hand.

Unabhängig seit 2007 · IFLR1000-gelistet · Zürich und Zug · ein Partner pro Dossier.

Kernfrage
Erst Wohnsitz und Ruling, dann Vermögen
Steuer
Pauschalbesteuerung oder ordentlich
Bank
Herkunftsnachweis vor der Kontoeröffnung
Flaggschiff
Finanzmarktrecht seit 2014
Was dieser Desk abdeckt
Die Herausforderung

Was ein Zuzug vermögender Privatpersonen in der Schweiz zuerst klären muss

Ein Zuzug in die Schweiz beantwortet drei Fragen, bevor der erste Umzugskarton gepackt wird, und die drei Fragen bauen aufeinander auf. Erstens die Wohnsitzfrage: Ist in einem geeigneten Kanton eine echte, gelebte Wohnsitznahme möglich, und trägt sie den steuerlichen und ausländerrechtlichen Anforderungen Rechnung? Zweitens die Steuerfrage: Steht die Pauschalbesteuerung in diesem Kanton zur Verfügung, ist sie im konkreten Fall vorteilhafter als die ordentliche Besteuerung, und lässt sich die Bemessungsgrundlage in einem kantonalen Ruling festhalten? Drittens die Vermögens- und Nachfolgefrage: Wie sind Vermögen, Bankbeziehung und Nachlass so aufgestellt, dass der Zuzug sie trägt statt sie zu gefährden? Diese Fragen falsch zu ordnen ist kein Formfehler; es entscheidet, ob der Steuervorteil hält und ob eine Schweizer Bank das Vermögen überhaupt aufnimmt.

Der eigentliche Unterschied zwischen einem tragfähigen und einem improvisierten Zuzug liegt in der Reihenfolge. Der Steuervorteil der Pauschalbesteuerung ist an eine echte Wohnsitznahme ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz gebunden und wird kantonal gewährt; er hält nur, wenn Wohnsitz, Ruling und die tatsächliche Lebensgestaltung zusammenpassen. Deshalb steht am Anfang nicht der Umzug, sondern die Klärung, ob und wo eine Wohnsitznahme steuerlich und rechtlich trägt. Erst wenn diese Grundlage im Ruling gesichert ist, werden Vermögen umgeschichtet, Halte- und Nachfolgevehikel aufgesetzt und der Umzug samt Miete oder Immobilienkauf vollzogen. Wir ordnen diese Schritte so, dass jede Entscheidung mit Blick auf die nächste getroffen wird, statt eine falsche Reihenfolge später teuer zu korrigieren.

Warum die Reihenfolge über den Steuervorteil entscheidet

Die Reihenfolge Wohnsitz und Ruling zuerst, Vermögen und Umzug danach ist keine Formalität, sondern die Weiche, an der sich der Steuervorteil entscheidet. Wer zuerst Vermögen in die Schweiz verschiebt, eine Liegenschaft erwirbt oder einen Mietvertrag unterschreibt und erst danach die steuerliche Grundlage klärt, schafft Tatsachen, bevor der Perimeter feststeht. Stellt sich dann heraus, dass die Pauschalbesteuerung im gewählten Kanton nicht verfügbar ist, dass eine geplante Tätigkeit in der Schweiz sie ausschliesst oder dass die ordentliche Besteuerung im konkreten Fall günstiger wäre, lassen sich die bereits gesetzten Schritte oft nicht mehr rückgängig machen, ohne neue Kosten auszulösen. Die Klärung vor dem Umzug kostet wenig; die nachträgliche Korrektur kann den erhofften Vorteil ganz verzehren. Deshalb steht die steuerliche Grundlage am Anfang und nicht am Ende, und deshalb ist diese Seite als Wegweiser gebaut: Sie soll Ihre Situation der richtigen Phase zuordnen, bevor Sie in die falsche Richtung investieren.

Die Kosten einer späten Korrektur sind selten nur steuerliche Kosten. Ein Mietvertrag, der eine Wohnsitznahme in einem Kanton ohne Pauschalbesteuerung dokumentiert, bindet Sie an die ordentliche Besteuerung, bis der Wohnsitz erneut verlegt wird — mit allen erbrechtlichen und ausländerrechtlichen Folgen eines zweiten Umzugs. Ein Vermögen, das ohne belegte Herkunftsgeschichte in die Schweiz transferiert wurde, hinterlässt bei der Bank Fragen, die im Nachhinein nur mit erheblichem Aufwand zu beantworten sind. Und eine Nachlassregelung, die vor der Wohnsitznahme unter ausländischem Recht getroffen wurde, kann nach dem Zuzug an den Schweizer Pflichtteilsregeln zerbrechen, wenn niemand die Rechtswahl mitgedacht hat. Die Reihenfolge einzuhalten heisst deshalb nicht nur, Papier in der richtigen Abfolge zu erstellen; es heisst, keine schwer umkehrbaren Tatsachen zu schaffen, bevor die steuerliche und rechtliche Grundlage feststeht.

Weil wir die Person und die Strukturen als ein einziges Mandat behandeln, laufen Wohnsitz, Steuer, Vermögen und Nachfolge nicht bei getrennten Beratern, die je ihren eigenen Teil optimieren, sondern in einer Hand zusammen. Für die einzelnen Leistungen führt diese Seite in die Bereiche Privatkunden und Steuerberatung, in denen die konkreten Verfahren im Detail behandelt werden.

Der Lebenszyklus

Von der Wohnsitznahme bis zur Nachfolge

Ein Zuzug in die Schweiz durchläuft vier Phasen, die zeitlich ineinandergreifen: die Wohnsitznahme, die steuerliche Grundlage samt Ruling, die Vermögens- und Bankstrukturierung und die Nachlass- und Nachfolgeplanung über die Wohnsitznahme hinweg. Jede Phase beantwortet eine eigene Leitfrage und liefert ein konkretes Ergebnis, auf dem die nächste aufsetzt. Die Tabelle stellt die Phasen der Reihe nach dar; für Ihren Zuzug zählen zuerst Wohnsitz und Ruling, weil sie die Grundlage aller folgenden Phasen festlegen.

Lebenszyklus eines Zuzugs vermögender Privatpersonen in die Schweiz (Stand: 05.07.2026). Massgebend sind das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), das jeweilige kantonale Steuerrecht sowie das Zivilgesetzbuch (ZGB) für das Erbrecht. Jeder Fall ist im Einzelfall zu prüfen.
PhaseLeitfrageInstrumentErgebnis
1 · Wohnsitz & ZuzugIst in einem geeigneten Kanton eine echte Wohnsitznahme möglich?Aufenthalts- und Wohnsitzabklärung, KantonswahlTragfähige Wohnsitzgrundlage für alle folgenden Schritte
2 · SteuerPauschalbesteuerung oder ordentliche Besteuerung — was gilt und was ist vorteilhaft?Steueranalyse, kantonales RulingVerbindliche steuerliche Bemessungsgrundlage
3 · Vermögen & BankWie sind Vermögen und Bankbeziehung aufgestellt und belegt?Vermögensstrukturierung, Herkunftsnachweis, KontoeröffnungBelegtes Vermögen und funktionierende Bankbeziehung
4 · Nachlass & NachfolgeTrägt die Nachfolgeplanung über die Wohnsitznahme hinweg?Erb- und Nachlassplanung, Rechtswahl, VehikelKonsistente Nachfolge nach dem Zuzug

Die Pauschalbesteuerung stützt sich auf das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und auf das jeweilige kantonale Steuerrecht; ihre Verfügbarkeit ist von Kanton zu Kanton verschieden. Das Erbrecht samt Pflichtteilen richtet sich nach dem Zivilgesetzbuch. Welche Steuerbasis in Phase 2 gilt, entscheidet sich am Kanton und am konkreten Fall.

Die vier Phasen

Wohnsitz, Steuer, Vermögen und Nachfolge — wie die vier Phasen zusammenwirken

Die vier Phasen eines Schweizer Zuzugs sind keine parallelen Aufgaben, die ein Umzugsplan nebeneinander abarbeitet, sondern eine Kette, in der jede Phase die nächste öffnet oder verschliesst. Wer die Kette versteht, versteht, warum ein zufällig gewählter Startpunkt fast immer teurer ist als die richtige Reihenfolge. Deshalb lohnt sich, jede Phase einzeln zu betrachten und dabei zu benennen, was sie entscheidet und was von ihrer Antwort abhängt.

Phase 1 — die Wohnsitznahme legt die Grundlage fest

Die Wohnsitznahme ist die erste Phase, weil sie den Anknüpfungspunkt für Steuer, Bank und Nachlass festlegt. Wohnsitz in der Schweiz bedeutet mehr als eine Meldeadresse: Er verlangt den tatsächlichen Lebensmittelpunkt, also eine gelebte Anwesenheit mit realem Bezug zum gewählten Kanton. Diese Substanz der Anwesenheit ist die Voraussetzung dafür, dass eine Steuerverwaltung die Wohnsitznahme anerkennt und dass die Pauschalbesteuerung überhaupt in Betracht kommt, denn sie steht nur zu, wer erstmals oder nach längerer Abwesenheit in der Schweiz Wohnsitz nimmt und hier keine Erwerbstätigkeit ausübt. Die Wahl des Kantons ist dabei kein Nebenschauplatz, sondern eine tragende Entscheidung: Sie bestimmt mit, ob die Pauschalbesteuerung verfügbar ist, wie die Bemessungsgrundlage aussieht und welche ausländerrechtliche Grundlage der Aufenthalt hat. Wer den Kanton nach der Aussicht wählt statt nach der Steuerlage, baut auf einer Annahme, die sich später als falsch erweisen kann.

Phase 2 — die Steuer entscheidet sich am Kanton und am Ruling

Die Steuerphase entscheidet, ob die Pauschalbesteuerung oder die ordentliche Besteuerung gilt und was im konkreten Fall vorteilhafter ist. Die Pauschalbesteuerung bemisst die Steuer nicht am weltweiten Einkommen, sondern am Lebensaufwand, wobei das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer eine Untergrenze vorsieht und die Kantone die Grundlage unterschiedlich ausgestalten. Ob sie günstiger ist als die ordentliche Besteuerung, lässt sich nicht aus dem Etikett ablesen: Bei sehr hohem weltweitem Einkommen ist sie oft vorteilhaft, bei überschaubarem laufendem Einkommen und hohem in der Schweiz belegenem Vermögen kann die ordentliche Besteuerung günstiger sein. Deshalb wird die Rechnung im Einzelfall geführt, und deshalb wird das Ergebnis in einem kantonalen Ruling festgehalten, das die Bemessungsgrundlage verbindlich sichert, bevor unumkehrbare Schritte gesetzt werden. Feste Zahlen zur Untergrenze oder zu kantonalen Sätzen nennen wir auf dieser Seite bewusst nicht, weil sie ohne den konkreten Kanton und das vollständige Bild irreführend wären.

Phase 3 — Vermögen und Bank folgen der gesicherten Grundlage

Die Vermögens- und Bankphase setzt auf der gesicherten steuerlichen Grundlage auf und darf nicht vor ihr laufen. Erst wenn Wohnsitz und Ruling stehen, werden Vermögen umgeschichtet, Halte- und Nachfolgevehikel aufgesetzt und die Bankbeziehung aufgebaut. Die Kontoeröffnung bei einer Schweizer Bank ist dabei ein eigenes Verfahren: Die Bank prüft im Rahmen ihrer eigenen Sorgfaltspflichten die Herkunft des Vermögens und die Herkunft der Mittel und verlangt eine belegte, nachvollziehbare Vermögensgeschichte. Wer diese Nachweise vorbereitet, bevor er Vermögen bewegt, hält die Kontoeröffnung parallel zur Wohnsitznahme in Gang; wer sie erst nach dem Transfer zusammensucht, riskiert Rückfragen und Verzögerungen. Die Vermögensstrukturierung ist deshalb nicht nur eine Frage der steuerlichen Optimierung, sondern auch eine Frage der Bankfähigkeit: Eine Struktur, die die Bank nicht nachvollziehen kann, blockiert den operativen Zugang zum Schweizer Finanzplatz.

Phase 4 — die Nachfolge wird über die Wohnsitznahme hinweg gedacht

Die Nachlass- und Nachfolgephase ist die einzige, die den Zeitpunkt des Zuzugs überdauert und deshalb über ihn hinweg gedacht werden muss. Mit der Wohnsitznahme in der Schweiz verschiebt sich der erbrechtliche Anknüpfungspunkt: Für eine in der Schweiz ansässige Person kommt grundsätzlich Schweizer Erbrecht mit seinen Pflichtteilsregeln nach dem Zivilgesetzbuch zur Anwendung, wobei ausländische Staatsangehörige unter bestimmten Voraussetzungen das Recht ihres Heimatstaates wählen können. Bestehende Testamente, Eheverträge und Nachfolgestrukturen, die unter ausländischem Recht errichtet wurden, behalten ihre Wirkung nicht automatisch. Eine Nachlassplanung, die den Umzug ausblendet, kann ungewollte Pflichtteilsansprüche auslösen oder eine sorgfältig aufgebaute Weitergabe entwerten. Deshalb gehört die Nachfolge in dieselbe Betrachtung wie Wohnsitz und Steuer, und die Rechtswahl wird bereits bei der Wohnsitznahme mitgedacht und nicht erst dann geprüft, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist.

Welcher Weg greift

Welche Ausgangslage welchen Weg auslöst

Der richtige Weg eines Zuzugs folgt aus dem Profil der Person: aus der Staatsangehörigkeit, aus der Erwerbssituation, aus dem gewählten Kanton und aus dem Ziel des Vermögens. Ist die Pauschalbesteuerung verfügbar und vorteilhaft, steht sie im Mittelpunkt der Planung. Ist sie es nicht — sei es wegen der Staatsangehörigkeit, einer geplanten Tätigkeit oder eines Kantons ohne dieses Regime —, tritt die klassische Planung an ihre Stelle. Die folgende Übersicht ordnet die typischen Ausgangslagen ihrem Weg zu — und benennt am Rand, was gerade nicht in dieses Muster fällt.

Was einen Zuzug trägt

Wohnsitz, Ruling und Struktur müssen zusammenpassen

  • Echte Wohnsitznahme: Ein tatsächlicher Lebensmittelpunkt in einem geeigneten Kanton, mit realer Anwesenheit und ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz — die Voraussetzung dafür, dass die Pauschalbesteuerung überhaupt in Betracht kommt.
  • Abgestimmtes Steuerruling: Eine verbindliche kantonale Auskunft, die die Bemessungsgrundlage festhält, bevor Mietvertrag, Immobilienkauf oder Vermögenstransfer vollzogen werden — Rechtssicherheit vor der Handlung.
  • Passende Vermögensstruktur: Halte-, Bank- und Nachfolgevehikel, die zur steuerlichen Grundlage passen und die eine Schweizer Bank anhand belegter Herkunft nachvollziehen kann.
Keine Pauschalbesteuerung: klassische Planung
  • Schweizer Staatsbürger oder bereits ordentlich besteuert
  • Erwerbstätigkeit in der Schweiz geplant
  • Kanton ohne Pauschalbesteuerung

Ohne Pauschalbesteuerung rückt die ordentliche Besteuerung mit einer sauberen Struktur in den Vordergrund. Der Weg beginnt bei der Vermögensstrukturierung, nicht bei einem Steuerregime, das gar nicht zur Verfügung steht.

Rein philanthropisches Anliegen
  • Zweck ist die gemeinnützige Mittelverwendung
  • Stiftung statt Halte- oder Steuervehikel
  • Governance und Zweckbindung stehen im Vordergrund

Steht ein philanthropisches Anliegen im Zentrum, führt der Weg über die Stiftung, nicht über die Pauschalbesteuerung. Die Ausgestaltung behandelt die Seite zur Philanthropie.

Was dieser Desk abdeckt

Die Leistungen, die dieser Sektor am häufigsten braucht

Jede Karte verweist auf die Leistungsseite selbst. Die meisten Mandate hier kombinieren mehrere Schritte; ein Partner führt sie zusammen. Die Karten decken den ganzen Zuzug ab — von der Wohnsitznahme über Steuer und Bank bis zur Nachfolge.

Start hier

Wohnsitz in der Schweiz

Klären, ob und in welchem Kanton eine tragfähige Wohnsitznahme möglich ist — die Grundlage, bevor Vermögen bewegt oder ein Ruling verhandelt wird.

Wohnsitz in der Schweiz
Die Steuerbasis

Pauschalbesteuerung

Prüfen, ob die Aufwandbesteuerung im gewählten Kanton verfügbar und vorteilhaft ist — und die Bemessungsgrundlage im kantonalen Ruling sichern.

Pauschalbesteuerung
Bank

Schweizer Bankkonto

Herkunftsnachweise vorbereiten und die Familie einer geeigneten Schweizer Bank vorstellen, damit die Kontoeröffnung parallel zum Umzug läuft.

Schweizer Bankkonto
Vermögen

Vermögensstrukturierung

Halte- und Nachfolgevehikel so ordnen, dass das Vermögen kohärent hinter der Familie sitzt und zur steuerlichen Grundlage passt.

Vermögensstrukturierung
Nachfolge

Nachlassplanung

Um die Schweizer Pflichtteile und das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit herum planen — für einen grenzüberschreitenden Nachlass über die Wohnsitznahme hinweg.

Nachlassplanung
Struktur

Trust-Errichtung

Einen unter Schweizer Recht anerkannten Trust errichten und verwalten, um Familienvermögen über Generationen zu bündeln und weiterzugeben.

Trust-Errichtung
Gemeinnützig

Philanthropie

Ein philanthropisches Anliegen über eine gemeinnützige Stiftung ordnen — mit klarer Governance, Zweckbindung und steuerlicher Anerkennung.

Philanthropie
Die ehrliche Grenze

Wann die Pauschalbesteuerung nicht der richtige Weg ist

Nicht jeder Zuzug führt zur Pauschalbesteuerung, und ein Wegweiser, der jede Person zum gleichen Steuerregime führt, wäre unehrlich. Es gibt Fälle, in denen die Aufwandbesteuerung nicht zur Verfügung steht oder nicht vorteilhaft ist — und diese Fälle offen zu benennen, ist Teil einer seriösen Einordnung.

Drei Fälle, in denen die Pauschalbesteuerung nicht passt — und die Grenzen dieser Aussage

Erstens eine geplante Erwerbstätigkeit in der Schweiz: Die Pauschalbesteuerung steht nur zu, wer in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Wer hier arbeiten, ein operatives Geschäft führen oder ein Mandat mit Schweizer Bezug ausüben will, fällt in die ordentliche Besteuerung — unabhängig davon, wie attraktiv die Aufwandbesteuerung wäre. Zweitens ein Kanton ohne Pauschalbesteuerung: Einzelne Kantone, darunter Zürich, haben das Regime für die Kantons- und Gemeindesteuern abgeschafft; wer dorthin zieht, wird ordentlich besteuert, so verfügbar die Aufwandbesteuerung anderswo auch wäre. Drittens der Fall, dass die ordentliche Besteuerung schlicht günstiger ist: Bei überschaubarem laufendem Einkommen und hohem in der Schweiz belegenem Vermögen kann die reguläre Veranlagung die tiefere Rechnung ergeben. Aber diese Aussagen haben Grenzen. Die Verfügbarkeit hängt von der Staatsangehörigkeit und von der Erwerbssituation ab, nicht nur vom Kanton. Ob die ordentliche Besteuerung günstiger ist, entscheidet sich am konkreten Zahlenbild und nicht an einer Faustregel. Und dass ein Kanton die Aufwandbesteuerung anbietet, sagt noch nichts darüber, wie die Bemessungsgrundlage im Ruling ausfällt. Ob Ihr Fall in einen dieser Fälle fällt, ist eine Prüfung des konkreten Profils — keine Selbsteinschätzung anhand des Wunschbilds.

Aus der Praxis

Einen Zuzug zu ordnen ist Handwerk, keine Checkliste

Einen konkreten Zuzug zu ordnen verlangt mehr als das Abhaken einer Liste, weil die entscheidenden Fragen meist an den Rändern liegen, wo Wohnsitz, Steuer und Nachfolge sich überschneiden. Ein Umzug, der auf dem Papier «nur ein Wohnungswechsel» ist, kann durch eine einzige Tatsache — etwa eine geplante Beratungstätigkeit mit Schweizer Kunden — die Pauschalbesteuerung ausschliessen. Ein Vermögen, das als reine Kapitalanlage gedacht war, kann durch eine unternehmerische Beteiligung Fragen zur Erwerbstätigkeit aufwerfen. Und ein Nachlass, der unter ausländischem Recht sauber geregelt schien, kann nach der Wohnsitznahme an den Schweizer Pflichtteilen kippen. Diese Übergänge sind der eigentliche Gegenstand der Planung, und sie lassen sich nur am konkreten Sachverhalt beurteilen, nicht anhand einer Modellvorstellung.

Substanz der Anwesenheit ist die Voraussetzung, nicht die Kür

Substanz der Anwesenheit entscheidet in der Schweiz oft darüber, ob eine formal korrekte Wohnsitznahme überhaupt trägt. Ein Wohnsitz mag auf dem Papier begründet und der richtige Kanton gewählt sein — wenn der tatsächliche Lebensmittelpunkt weiterhin im Ausland liegt, die Anwesenheit in der Schweiz gering bleibt und der reale Bezug fehlt, wird die Steuerverwaltung die Wohnsitznahme hinterfragen und die Pauschalbesteuerung in Frage stellen. Für einen Zuzug ist das keine Randbedingung, sondern eine Kernvoraussetzung: Ohne gelebte Anwesenheit kein anerkannter Wohnsitz, und ohne anerkannten Wohnsitz keine tragfähige Steuerbasis. Die Frage nach der Substanz gehört deshalb an den Anfang der Planung, gemeinsam mit der Kantonswahl, und nicht an ihr Ende. Wer die Schweiz allein wegen des Steuervorteils wählt, ohne die Anwesenheit mitzudenken, baut auf einer Grundlage, die eine Prüfung nicht überdauert.

Ein Wohnsitz, mehrere Rechtsordnungen

Ein grenzüberschreitender Zuzug berührt fast immer mehr als eine Rechtsordnung, weil Vermögen, Familie und Nachlass selten allein in der Schweiz verankert sind. Wer aus dem Ausland zuzieht, bringt oft eine ausländische Staatsangehörigkeit, im Ausland belegenes Vermögen, bestehende Testamente und mitunter Erbschaftssteuerregime anderer Staaten mit. Der Wegzug aus dem bisherigen Wohnsitzstaat kann seinerseits steuerliche Folgen auslösen, die vor dem Umzug zu klären sind. Die Schweizer Wohnsitznahme ist damit nicht der Endpunkt, sondern der Knoten, an dem mehrere Rechtsordnungen zusammenlaufen. Die Planung, welche Ordnung welchen Teil des Vermögens und der Nachfolge erfasst und wo eine Rechtswahl möglich ist, steht am Anfang des Zuzugs und nicht in der Reparaturphase nach dem Erbfall.

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Kein Aufnahmeformular an eine Nachwuchskraft, kein Callcenter. Der Partner, der Ihre Anfrage liest, ist derselbe, der solche Zuzüge schon geführt hat, und derselbe, der Ihr Dossier verantwortet. Beschreiben Sie Ihre Situation, und Sie erhalten eine überlegte Antwort mit dem wahrscheinlichen Weg und dem nächsten Schritt — innert eines Werktags.

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Warum Goldblum and Partners

Schweizer Tiefe, ein verantwortlicher Partner

Ein Zuzug in der falschen Reihenfolge kann die Pauschalbesteuerung kosten oder eine Wegzugsbesteuerung auslösen. Wir planen Wohnsitz, Steuer, Vermögen und Nachfolge auf einem Desk, die Kanzlei ist seit 2007 unabhängig, unser Flaggschiff ist das Finanzmarktrecht seit 2014, und Goldblum and Partners wurde von IFLR1000 über die Editionen von 2015 bis 2026 gelistet. Ein Partner bleibt vom ersten Gespräch über den Zielkanton bis zum eröffneten Konto bei der Familie. Goldblum and Partners ist dabei weder Bank noch Steuerbehörde; wir beraten, verhandeln das Ruling, bereiten die Herkunftsnachweise vor und ordnen die Strukturen — Bewilligung, Konto und Veranlagung bleiben Sache von Behörde, Bank und Steuerverwaltung.

Reihenfolge zuerst

Wohnsitz und Ruling vor dem Vermögen

Wir klären Wohnsitz und steuerliche Grundlage, bevor Vermögen bewegt oder eine Liegenschaft gekauft wird. Diese Reihenfolge entscheidet, ob der Steuervorteil hält, und verhindert schwer umkehrbare Fehltritte.

Ein Mandat

Person und Strukturen in einer Hand

Wohnsitz, Steuer, Bank und Nachfolge gehören zusammen und nicht zu getrennten Beratern, die je ihren Teil optimieren. Ein Partner führt sie als ein einziges Mandat für die Familie und ihr Vermögen.

Seit 2007

Schweizer Tiefe, unabhängig geführt

Unabhängig seit 2007 und von IFLR1000 über die Editionen 2015 bis 2026 gelistet. Diese Tiefe zählt, wenn ein Zuzug mehrere Rechtsordnungen berührt und die Präzedenz im Einzelfall dünn ist.

FAQ

HNWI und Privatkunden in der Schweiz — häufige Fragen.

01Was ist die Pauschalbesteuerung und wer kann sie beanspruchen?
Die Pauschalbesteuerung, auch Aufwandbesteuerung genannt, ist eine besondere Art der Einkommens- und Vermögenssteuer, die sich nicht am weltweiten Einkommen, sondern am Lebensaufwand der steuerpflichtigen Person bemisst. Sie steht ausländischen Staatsangehörigen offen, die erstmals oder nach mindestens zehn Jahren Abwesenheit in der Schweiz Wohnsitz nehmen und hier keine Erwerbstätigkeit ausüben. Wer die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt oder in der Schweiz arbeitet, kann die Pauschalbesteuerung nicht in Anspruch nehmen. Die Grundlage bildet das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer sowie das jeweilige kantonale Steuerrecht. Einzelne Kantone, darunter Zürich, haben die Pauschalbesteuerung auf kantonaler Ebene abgeschafft. Ob sie in Ihrem Fall verfügbar und vorteilhaft ist, hängt vom Kanton, von Ihrer Erwerbssituation und vom konkreten Vermögens- und Einkommensbild ab und wird im Einzelfall geprüft.
02In welcher Reihenfolge muss ich einen Zuzug in die Schweiz planen?
Die richtige Reihenfolge lautet Wohnsitz und Steuerruling zuerst, Vermögen und Umzug danach. Zuerst wird geklärt, ob und in welchem Kanton eine tragfähige Wohnsitznahme möglich ist und ob die Pauschalbesteuerung dort verfügbar und im konkreten Fall vorteilhaft wäre. Auf dieser Grundlage wird mit der kantonalen Steuerverwaltung ein Ruling angestrebt, das die Bemessungsgrundlage verbindlich festhält, bevor unwiderrufliche Schritte gesetzt werden. Erst wenn Wohnsitz und steuerliche Grundlage stehen, werden Vermögen umgeschichtet, Strukturen aufgesetzt und der eigentliche Umzug samt Mietvertrag oder Immobilienkauf vollzogen. Wer die Reihenfolge umkehrt und zuerst Vermögen verschiebt oder eine Liegenschaft erwirbt, riskiert, den Steuervorteil zu verlieren oder in die ordentliche Besteuerung zu fallen, weil sich die tatsächlichen Verhältnisse nicht mehr an die gewünschte Struktur anpassen lassen.
03Was ist der Unterschied zwischen Pauschalbesteuerung und ordentlicher Besteuerung?
Die ordentliche Besteuerung erfasst das weltweite Einkommen und Vermögen einer in der Schweiz ansässigen Person nach den allgemeinen Tarifen von Bund, Kanton und Gemeinde. Die Pauschalbesteuerung tritt an ihre Stelle für qualifizierende Zuzügerinnen und Zuzüger ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz und bemisst die Steuer nicht am tatsächlichen Einkommen, sondern am Lebensaufwand, wobei das Gesetz eine Untergrenze vorsieht. Ob die Pauschalbesteuerung günstiger ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Bei einem sehr hohen weltweiten Einkommen ist sie oft vorteilhaft; bei überschaubarem laufendem Einkommen und hohem in der Schweiz belegenem Vermögen kann die ordentliche Besteuerung günstiger ausfallen. Die Rechnung ist im Einzelfall zu führen und hängt von Kanton, Gemeinde und der konkreten Vermögens- und Einkommenslage ab.
04Kann ich mit einer Schweizer Bewilligung sofort ein Bankkonto eröffnen?
Ein Wohnsitz oder eine Aufenthaltsbewilligung allein garantiert kein Schweizer Bankkonto. Eine Schweizer Bank prüft im Rahmen ihrer eigenen Sorgfaltspflichten die Herkunft des Vermögens und die Herkunft der Mittel und verlangt eine nachvollziehbare, belegte Vermögensgeschichte. Für eine vermögende Privatperson ist die Kontoeröffnung deshalb ein eigenes Verfahren, das von guter Vorbereitung profitiert: eine klare Darstellung, wie das Vermögen entstanden ist, welche Quellen es speist und wie es künftig fliessen soll. Wer diese Unterlagen erst nach dem Umzug zusammensucht, verliert Zeit und riskiert Rückfragen. Wir bereiten die Herkunftsnachweise vor und stellen den Kontakt zu einer geeigneten Bank her, damit die Kontoeröffnung parallel zur Wohnsitznahme läuft und den Betrieb nicht aufhält.
05Wird die Pauschalbesteuerung in jedem Kanton angeboten?
Nein. Die Pauschalbesteuerung ist auf Bundesebene im Gesetz über die direkte Bundessteuer verankert, auf kantonaler Ebene aber vom jeweiligen kantonalen Recht abhängig. Einzelne Kantone, darunter Zürich, haben die Pauschalbesteuerung für die Kantons- und Gemeindesteuern abgeschafft; in diesen Kantonen kommt für Zuzügerinnen und Zuzüger nur die ordentliche Besteuerung in Betracht. Andere Kantone bieten sie weiterhin an, gestalten die Bemessungsgrundlage aber unterschiedlich aus. Die Kantonswahl ist deshalb ein zentraler Bestandteil der Planung: Sie entscheidet mit darüber, ob die Pauschalbesteuerung überhaupt zur Verfügung steht und wie die Bemessungsgrundlage im Ruling aussieht. Wir prüfen die Kantone anhand Ihres Profils, statt einen Standort anzunehmen.
06Was regelt ein kantonales Steuerruling und warum sollte es vor dem Umzug stehen?
Ein kantonales Steuerruling ist eine verbindliche Auskunft der zuständigen Steuerverwaltung darüber, wie ein konkreter Sachverhalt besteuert wird. Bei der Pauschalbesteuerung hält das Ruling die Bemessungsgrundlage und die Bedingungen fest, unter denen sie gewährt wird. Der Wert eines Rulings liegt in der Rechtssicherheit vor der Handlung: Sie wissen, worauf Sie sich einlassen, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, eine Liegenschaft kaufen oder Vermögen verschieben. Wird das Ruling erst nach dem Umzug angestrebt, sind viele Tatsachen bereits geschaffen und lassen sich nicht mehr anpassen, wenn die Steuerverwaltung eine andere Auffassung vertritt. Deshalb gehört das Ruling an den Anfang der Planung und nicht an ihr Ende. Es ist kein Formalismus, sondern die Absicherung der wirtschaftlichen Grundlage des ganzen Zuzugs.
07Was passiert mit meinem Nachlass, wenn ich in die Schweiz ziehe?
Mit der Wohnsitznahme in der Schweiz verschiebt sich der rechtliche Anknüpfungspunkt für Ihren Nachlass. Für eine in der Schweiz ansässige Person kommt grundsätzlich Schweizer Erbrecht mit seinen Pflichtteilsregeln nach dem Zivilgesetzbuch zur Anwendung, wobei ausländische Staatsangehörige unter bestimmten Voraussetzungen das Recht ihres Heimatstaates wählen können. Bei grenzüberschreitenden Nachlässen kommen ausländisches Erbrecht, bestehende Testamente, Eheverträge und allfällige Erbschaftssteuern anderer Staaten hinzu. Ein Umzug, der die erbrechtliche Seite ausblendet, kann bestehende Nachfolgeplanungen entwerten oder ungewollte Pflichtteilsansprüche auslösen. Deshalb gehört die Nachlassplanung in dieselbe Betrachtung wie Wohnsitz und Steuer und wird über die Wohnsitznahme hinweg gedacht, nicht erst danach.
08Brauche ich für den Zuzug einen Trust oder eine Stiftung?
Nicht jeder Zuzug braucht einen Trust oder eine Stiftung, und die Struktur folgt dem Ziel, nicht umgekehrt. Ein Trust kann für die Bündelung und die geordnete Weitergabe von Familienvermögen über Generationen sinnvoll sein; die Schweiz anerkennt Trusts, auch wenn sie kein eigenes Trustrecht hat. Eine Stiftung, insbesondere eine gemeinnützige, ist das Instrument der Wahl, wenn ein philanthropisches Anliegen im Vordergrund steht. Für viele Zuzüge genügt jedoch eine klare Vermögensstrukturierung mit Halte- und Nachfolgevehikeln, ohne dass ein Trust oder eine Stiftung zwingend wäre. Welche Struktur passt, ergibt sich aus dem Zweck, aus der Familiensituation und aus dem Zielbild der Nachfolge. Wir beginnen mit dem Ziel und wählen erst dann das Vehikel, statt eine Struktur vorauszusetzen.
09Ist Goldblum and Partners eine Bank oder eine Steuerbehörde?
Nein. Goldblum and Partners ist eine Anwaltskanzlei. Wir sind weder eine Bank noch eine Vermögensverwalterin, weder die kantonale Steuerverwaltung noch das Migrationsamt. Wir beraten, strukturieren und führen das Verfahren: Wir prüfen die Wohnsitzfrage, klären die Verfügbarkeit und Vorteilhaftigkeit der Pauschalbesteuerung, verhandeln das Ruling mit der zuständigen Steuerverwaltung, bereiten die Herkunftsnachweise für die Bank vor und ordnen Vermögens- und Nachfolgestrukturen. Die Bewilligung erteilt die Behörde, das Konto eröffnet die Bank, die Steuer veranlagt die Steuerverwaltung. Diese Trennung halten wir bewusst klar. Unsere Aufgabe ist es, die Schritte in die richtige Reihenfolge zu bringen und die Grundlagen zu schaffen, auf denen Behörde, Bank und Steuerverwaltung ihre Entscheide fällen.
10Womit fange ich an, wenn ich einen Zuzug in die Schweiz plane?
Am Anfang steht ein Gespräch über die Familie, das Vermögen und den Zielkanton. Aus diesen drei Angaben ergibt sich, ob eine tragfähige Wohnsitznahme möglich ist, ob die Pauschalbesteuerung im gewählten Kanton verfügbar und im konkreten Fall vorteilhaft wäre und welche Vermögens- und Nachfolgestruktur dazu passt. Auf dieser Grundlage lässt sich die Reihenfolge festlegen: zuerst Wohnsitz und Ruling, dann Vermögen, Bank und Umzug. Beschreiben Sie uns die Familie, die wesentlichen Vermögenswerte und den ins Auge gefassten Kanton, und ein Partner benennt die steuerliche Grundlage, den wahrscheinlichen Weg und den nächsten Schritt. Feste Zahlen zur Bemessungsgrundlage nennen wir erst, wenn der Kanton feststeht und das Bild vollständig ist, weil sie sonst irreführend wären.

Planen Sie einen Zuzug in die Schweiz oder eine Umstrukturierung des Familienvermögens?

Beschreiben Sie uns die Familie, die wesentlichen Vermögenswerte und den ins Auge gefassten Kanton. Ein Partner benennt die steuerliche Grundlage, die passenden Strukturen und den Weg zum Bankkonto — und antwortet innert eines Werktags.